Tagesordnung - 26. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck  

Bezeichnung: 26. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
Datum: Do, 24.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:00 - 21:54 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung    
Ö 2  
Einwohnerfragestunde    
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 02.11.2016 (Vorlage wird nachgereicht.)
SI/2016/975  
Ö 4  
Mitteilungen der Stadtpräsidentin    
Ö 5  
Anträge der Fraktionen    
Ö 5.1  
FDP- Einsparpotenziale bei Vereinen und Verbänden (Vorlage liegt vor.)
VO/2016/03616  
Ö 5.1.1  
Partei Piraten:Ergänzungsantrag zu VO/2016/03616 Einsparpotenziale bei Vereinen und Verbänden (Vorlage liegt vor.)
VO/2016/03688  
Ö 5.2  
DIE LINKE.: AT zu VO/2016/03332 Preistarif für die Museen der Hansestadt Lübeck ab 2016 Einführung Rabattierung für Schwerbehinderte (Vorlage liegt vor.)
VO/2016/03370  
Ö 5.2.1  
Antrag zu Nr. VO/2016/03370 - Antrag des Seniorenbeirats zu VO/2016/03370 - Preistarif für die Museen der Hansestadt Lübeck ab 2016; Einführung Rabattierung für Schwerbehinderte (Vorlage liegt vor.)
VO/2016/03465  
Ö 5.3  
Flughafenkosten (Vorlage liegt vor.)
VO/2016/03640  
Ö 5.4  
FREIE WÄHLER & DIE LINKE und SPD: Entgeltfreiheit für Musikgruppen (Vorlage liegt vor.)
VO/2016/04148  
Ö 5.4.1  
CDU: Änderungsantrag zu VO/2016/04148 Entgeltfreiheit für Musikgruppen (Vorlage liegt vor.)
VO/2016/04231  
Ö 5.5  
Austauschblatt zu VO/2016/04142 TOP 5.4 - Bewerbung um Teilnahme am Europäischen Kulturerbejahr 2018 (Vorlage liegt vor.)
VO/2016/04182  
Ö 5.5.1  
Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zum interfraktionellen Antrag der Fraktionen SPD und Freie Wähler & DIE LINKE betr. Bewerbung um Teilnahme am Europäischen Kulturerbejahr 2018 -Sitzung der Bürgerschaft am 29.09.2016 VO/2016/04182
VO/2016/04420  
Ö 5.6  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Machbarkeitsstudie Kulturhauptstadt 2025 (Vorlage liegt vor.)
VO/2016/04144  
Ö 5.6.1  
Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zum Antrag der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" betr. Machbarkeitsstudie Kulturhauptstadt -Sitzung der Bürgerschaft am 29.09.2016 VO/2016/04144
VO/2016/04422  
Ö 5.7  
BfL: Umbenennung des FB 4 in "Kultur, Wissenschaft und Bildung" (Vorlage liegt vor.)
VO/2016/04000  
Ö 5.8  
Fraktion grün+alternativ+links (GAL): AT zu VO/2016/04155 Homophobie tötet - Keine Vergabe oder Vermietung städtischer Räumlichkeiten an homosexuellenfeindliche Parteien und Organisationen (Vorlage liegt vor.)
VO/2016/04171  
Ö 5.9  
FREIE WÄHLER & DIE LINKE: Wiedereinführung der sog. Bettensteuer
Enthält Anlagen
VO/2016/04300  
Ö 5.10  
Austauschantrag zu VO/2016/04336 TOP 5.10: SPD, FDP, GAL, BfL, Freie Wähler&Die Linke: Angebotsfrist bei Erbbaugrundstücksverkäufen verlängern
VO/2016/04416  
Ö 5.10.1  
CDU - Antrag zu TOP 5.10 VO/2016/04416 - Angebotsfrist bei Erbbaugrundstücksverkäufen verlängern
VO/2016/04428  
Ö 5.11  
Weihnachtsbeleuchtung an der Untertrave
VO/2016/04351  
Ö 5.12  
Verlegung der Passat (Der Antrag wurde am 23.11.2016 durch die Fraktion GAL zurückgezogen.)
VO/2016/04349  
Ö 5.13  
Erhöhung der Parkplatzgebühren
VO/2016/04347  
Ö 5.14  
FDP - Wegefinanzierung des Friedhofes Krummesse
VO/2016/04335  
Ö 5.15  
grün+alternativ+links (GAL): Zügige Umsetzung des Konzepts für die behutsame Entwicklung der Nördlichen Wallhalbinsel in Lübeck (PIH-Konzept)
VO/2016/04359  
Ö 5.16  
FDP - Bauvorhaben Wallhalbinsel PHI wie VO/2016/03382 unverzüglich umsetzen
VO/2016/04368  
Ö 5.17  
Parkplatzsituation An der Untertrave
VO/2016/04362  
Ö 5.18  
Veröffentlichung des Haushaltes
VO/2016/04360  
Ö 5.19  
CDU - Brückensanierung
VO/2016/04370  
Ö 5.20  
Baustellen Informationen
VO/2016/04369  
Ö 5.21  
Bürgerentscheid Linden
VO/2016/04367  
Ö 5.22  
WLAN Zugang
VO/2016/04365  
Ö 5.22.1  
CDU - Änderungsantrag zu VO/2016/04365 - WLAN Zugang
VO/2016/04411  
Ö 5.23  
FDP - VO/2015/03216 bezüglich der Erbbaugrundstücke zu ändern
VO/2016/04372  
Ö 5.24  
grün+alternativ+links (GAL): AT zu VO/2016/04379 Besondere PKW-Spur für Priwallbewohner an der Wagenfähre
VO/2016/04424  
Ö 5.25  
Fraktion grün+alternativ+links (GAL): Ausweisung eines Landschaftsschutzbietes "Küstenwald Priwall"
Enthält Anlagen
VO/2016/04361  
Ö 5.26  
Fraktion grün+alternativ+links (GAL): Einzelfahrschein für Schüler und Rabattierung für Monatskarten
VO/2016/04380  
Ö 5.27  
BfL,CDU, FDP, Partei-Piraten: Aufstellungsbeschluss für B-Plan Schwartauer Allee / Katharinenstraße (Vorlage liegt vor.)
VO/2016/03466  
Ö 6  
Anträge / Berichte der Ausschüsse    
Ö 7     Anfragen / Mitteilungen / Antworten von Bürgerschaftsmitgliedern    
Ö 7.1  
Anfrage gem. §16 GO des BM Antje Jansen zum Bericht Car-Sharing (Vorlage liegt vor.)
VO/2016/04214  
Ö 7.2  
Antwort auf eine Anfrage gem. § 16 GO des BM Antje Jansen zum Bericht Car-Sharing
VO/2016/04277  
Ö 7.3  
Antwort zur Anfrage des BM Ulrich Krause zum Bau von Kunstrasenplätzen in der Hansestadt Lübeck
VO/2016/04302  
Ö 7.4  
Anfrage gem. §16 GO des BM Ragnar Lüttke zur Anpassung der Budgetverträge
VO/2016/04194  
Ö 7.4.1  
Antwort auf Anfrage gem. §16 GO des BM Ragnar Lüttke zur Anpassung der Budgetverträge
VO/2016/04403  
Ö 7.5  
Anfrage von BM Ragnar Lüttke und BM Bruno Böhm: Die Gefahr durch sogenannte Reichsbürger in Lübeck ernstnehmen
VO/2016/04317  
Ö 7.6  
Anfrage gem. § 16 GO von BM Antje Jansen, Fraktion grün+alternativ+links (GAL)
VO/2016/04356  
Ö 8  
Berichte    
Ö 8.1  
Personalbericht 2016
Enthält Anlagen
VO/2016/04096  
Ö 8.2  
1. Bericht zum Lübecker Public Corporate Governance Kodex (PCGK-Bericht 2015)
Enthält Anlagen
VO/2016/04284  
Ö 8.3  
Stadtverordnung über den Anleinzwang von Hunden im Lübecker Innenstadtbereich
Enthält Anlagen
VO/2016/04019  
Ö 8.4  
Jahresbericht 2015 über die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im öffentlichen Personennahverkehr in der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2016/04221  
Ö 8.5  
3. Regionaler Nahverkehrsplan der Hansestadt Lübeck von 2014 (1. Bericht zur Umsetzung)
Enthält Anlagen
VO/2016/04219  
Ö 8.6  
Eheschließungen im Rathaus und auf der Passat
Enthält Anlagen
VO/2016/04012  
Ö 8.7  
Verkehrssituation in St. Lorenz Nord verbessern
Enthält Anlagen
VO/2016/04024  
Ö 8.8  
Über- und außerplanmäßige Bewilligungen und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2016 - 1. Halbjahr
Enthält Anlagen
VO/2016/04238  
Ö 8.9  
Aktualisierung der Zeitplanung für die Aufstellung der Jahresabschlüsse der Hansestadt Lübeck 2014, 2015 ff.
VO/2016/04274  
Ö 8.10  
Umsetzungsstand der durch die Bürgerschaft beschlossenen Maßnahmen des Konsolidierungskonzeptes 2012 - 2018
Enthält Anlagen
VO/2016/04291  
Ö 8.11  
Bericht zur Digitalen Strategie für Lübeck (Vorlage wird nachgereicht.)
Enthält Anlagen
VO/2016/04310  
Ö 8.11.1  
CDU - Antrag zu VO/2016/04310 - Bericht zur Digitalen Strategie für Lübeck
VO/2016/04431  
Ö 8.12  
Grenzmuseum Schlutup stärken und anerkennen (Vorlage wird nachgereicht.)
Enthält Anlagen
VO/2016/04246  
Ö 8.13  
IT-Infrastruktur an Lübecker Schulen
Enthält Anlagen
VO/2016/04082  
Ö 8.13.1  
Antrag des Schul- und Sportausschusses zum Bericht VO/2016/04082 IT-Infrastruktur an Lübecker Schulen
VO/2016/04401  
Ö 9  
Wahlen / Benennungen / Besetzungen    
Ö 9.1  
BfL: Abberufung und Entsendung eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat der KWL GmbH (KWL)
VO/2016/04170  
Ö 9.2  
Fraktion grün+alternativ+links (GAL): Änderungsantrag zu VO/2016/04186/BfL AT zu VO/2016/04170 Abberufung und Entsendung eines Mitglieds in den Aufsichtsrat der KWL GmbH
VO/2016/04192  
Ö 9.3  
CDU - Wahl in den Schulleiterwahlausschuss
VO/2016/04371  
Ö 9.3.1  
Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Wahl in den Schulleiterwahlausschuss
VO/2016/04377  
Ö 9.4  
CDU - Wahl in den Werkausschuss EBL
VO/2016/04366  
Ö 9.4.1  
Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Wahl in den Werkausschuss Entsorgungsbetriebe (EBL)
VO/2016/04376  
Ö 9.4.2  
Fraktion FREIE WÄHLER & DIE LINKE: Wahl in den Werkausschuss Entsorgungsbetriebe (EBL)
VO/2016/04399  
Ö 9.5  
CDU - Wahl in den Wirtschaftsausschuss
VO/2016/04364  
Ö 9.6  
CDU - Wahl in den Jugendhilfeausschuss
VO/2016/04363  
Ö 9.6.1  
CDU - Wahl in den Jugendhilfeausschuss Änderungsantrag zu VO/2016/04363
VO/2016/04408  
Ö 9.7  
CDU - Wahl in den Rechnungsprüfungsausschuss
VO/2016/04378  
Ö 10     Beschlussvorlagen    
Ö 10.1  
Teilnahme am D115 - Verbund Austauschvorlage zu VO/2015/02891
Enthält Anlagen
VO/2016/04319  
Ö 10.1.1  
CDU - Ergänzungsantrag zu VO/2016/04319 - Teilnahme an D115
VO/2016/04410  
Ö 10.2  
Petition nach § 16e Gemeindeordnung-SH Preistarife der Lübecker Museen (Vorlage wird nachgereicht.)
Enthält Anlagen
VO/2016/03350  
Ö 10.3  
Gutachten zu der Wirtschaftlichkeit und zu den Organisationsstrukturen der Feuerwehren Lübeck und Kiel ? Zusammenfassender Ergebnisbericht ?
Enthält Anlagen
VO/2016/03618  
Ö 10.4  
Stadtjubiläum 875 Jahre Lübeck im Jahr 2018
Enthält Anlagen
VO/2016/04200  
Ö 10.5  
Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderungen 2017
Enthält Anlagen
VO/2016/04224  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt.              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan sowie                           

Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten

 

              beschlossen.

 

1a.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2017 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

 

2.Der Haushaltsbegleitbeschluss zur Haushaltssatzung wird in der als

Anlage 0 beigefügten Fassung gefasst.

 

 

3.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

780.676.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

821.468.300

 

EUR

 

einem Jahresüberschuss von

 

 

 

einem Jahresfehlbetrag von

  40.791.800

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

758.811.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

773.248.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   92.964.700

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

149.600.900

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.(Stand: 07.10.2016)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 27.884.200

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

60.542.600

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.337,02

Stand:

09/2016

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)             400 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                       500 %

2.Gewerbesteuer                                                                                             450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2017 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2016 (3.292,48 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2017 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 festgesetzt: 3337,02 Planstellen.

 

 

 

   
    01.11.2016 - Ausschuss für Soziales
    Ö 7.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschlussvorschlag:

1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt.              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan sowie                           

Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten

 

              beschlossen.

 

1a.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2017 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

 

2.Der Haushaltsbegleitbeschluss zur Haushaltssatzung wird in der als

Anlage 0 beigefügten Fassung gefasst.

 

 

3.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

780.676.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

821.468.300

 

EUR

 

einem Jahresüberschuss von

 

 

 

einem Jahresfehlbetrag von

  40.791.800

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

758.811.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

773.248.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   92.964.700

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

149.600.900

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.(Stand: 07.10.2016)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 27.884.200

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

60.542.600

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.337,02

Stand:

09/2016

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                           400 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                       500 %

2.Gewerbesteuer                                                                                             450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2017 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2016 (3.292,48 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2017 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 festgesetzt: 3337,02 Planstellen.

 

 

Auf Vorschlag von Herrn Schaffenberg nimmt der Ausschuss den Beschlussvorschlag einstimmig ohne Votum zur Kenntnis.

   
    07.11.2016 - Bauausschuss
    Ö 2.2 - zurückgestellt
   

 

   
    08.11.2016 - Hauptausschuss
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt.              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan sowie                           

Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten

 

              beschlossen.

 

1a.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2017 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

 

2.Der Haushaltsbegleitbeschluss zur Haushaltssatzung wird in der als

Anlage 0 beigefügten Fassung gefasst.

 

 

3.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

780.676.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

821.468.300

 

EUR

 

einem Jahresüberschuss von

 

 

 

einem Jahresfehlbetrag von

  40.791.800

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

758.811.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

773.248.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   92.964.700

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

149.600.900

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.(Stand: 07.10.2016)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 27.884.200

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

60.542.600

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.337,02

Stand:

09/2016

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)             400 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                     500 %

2.Gewerbesteuer                                                                                                           450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2017 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2016 (3.292,48 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2017 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 festgesetzt: 3337,02 Planstellen.

 

 

 

 

Der Hauptausschuss leitet die Vorlage

einstimmig ohne Votum an die

Bürgerschaft weiter.

 

 

   
    10.11.2016 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschlussvorschlag:

1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt.              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan sowie                           

Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten

 

              beschlossen.

 

1a.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2017 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

 

2.Der Haushaltsbegleitbeschluss zur Haushaltssatzung wird in der als

Anlage 0 beigefügten Fassung gefasst.

 

 

3.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

780.676.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

821.468.300

 

EUR

 

einem Jahresüberschuss von

 

 

 

einem Jahresfehlbetrag von

  40.791.800

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

758.811.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

773.248.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   92.964.700

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

149.600.900

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.(Stand: 07.10.2016)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 27.884.200

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

60.542.600

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.337,02

Stand:

09/2016

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                           400 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                       500 %

2.Gewerbesteuer                                                                                             450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2017 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2016 (3.292,48 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2017 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 festgesetzt: 3337,02 Planstellen.

Abstimmungsergebnis:

Der Ausschuss beschließt einstimmig, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen.

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

   
    14.11.2016 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
    Ö 5.3 - (offen)
   

Beschlussvorschlag:

1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt.              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan sowie                           

Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten

 

              beschlossen.

 

1a.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2017 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

 

2.Der Haushaltsbegleitbeschluss zur Haushaltssatzung wird in der als

Anlage 0 beigefügten Fassung gefasst.

 

 

3.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

780.676.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

821.468.300

 

EUR

 

einem Jahresüberschuss von

 

 

 

einem Jahresfehlbetrag von

  40.791.800

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

758.811.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

773.248.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   92.964.700

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

149.600.900

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.(Stand: 07.10.2016)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 27.884.200

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

60.542.600

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.337,02

Stand:

09/2016

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                           400 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                       500 %

2.Gewerbesteuer                                                                                             450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2017 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2016 (3.292,48 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2017 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 festgesetzt: 3337,02 Planstellen.

 

 

 

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig,

die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen.

Gleichzeitig lehnt der Ausschuss einstimmig die

Einsparmaßnahmen beim Theater (Haushalts-

Begleitbeschluss) ab. Er verweist auf die hierzu

bestehenden Bürgerschaftsbeschlüsse.

Ebenso der im Finanzplan 2017 des Bereichs

Archäologie und Denkmalpflege aus finanzwirt-

schaftlichen Gründen gestrichenen Fördemittel

in Höhe von 50.000 EUR im Konto 7818000

-Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen-

auf Null wird ausdrücklich widersprochen.

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Fachbereich 4 Kultur und Bildung_2017 Ausschuss (406 KB)    
   
    14.11.2016 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 4.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschlussvorschlag:

1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt.              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan sowie                           

Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten

 

              beschlossen.

 

1a.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2017 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

 

2.Der Haushaltsbegleitbeschluss zur Haushaltssatzung wird in der als

Anlage 0 beigefügten Fassung gefasst.

 

 

3.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

780.676.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

821.468.300

 

EUR

 

einem Jahresüberschuss von

 

 

 

einem Jahresfehlbetrag von

  40.791.800

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

758.811.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

773.248.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   92.964.700

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

149.600.900

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.(Stand: 07.10.2016)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 27.884.200

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

60.542.600

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.337,02

Stand:

09/2016

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)             400 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                     500 %

2.Gewerbesteuer                                                                                                           450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2017 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2016 (3.292,48 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2017 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 festgesetzt: 3337,02 Planstellen.

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

beschließt einstimmig, die Vorlage ohne

Votum zur Kenntnis zu nehmen.

   
    15.11.2016 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 6.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Der Ausschuss nimmt die Vorlage einstimmig, bei 13-Jastimmen, 0-Neinstimmen und
0-Stimmenthaltungen, ohne Votum zur Kenntnis.

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 3 (122 KB)    
   
    17.11.2016 - Schul- und Sportausschuss
    Ö 5.4 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Der Ausschuss beschließt bei einer Gegenstimme

und zwei Enthaltungen mit Stimmenmehrheit,

die Vorlage ohne Votum weiterzugeben.

 

 

   
    21.11.2016 - Bauausschuss
    Ö 2.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

 

   
    24.11.2016 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.5 - abgelehnt
   

Beschluss:

1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt.              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan sowie                           

 Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten

 

              beschlossen.

 

1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2017 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

 

2. Der Haushaltsbegleitbeschluss zur Haushaltssatzung wird in der als

 Anlage 0 beigefügten Fassung gefasst. 

 

 

3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

780.676.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

821.468.300

 

EUR

 

einem Jahresüberschuss von

 

 

 

einem Jahresfehlbetrag von

  40.791.800

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

758.811.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

773.248.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   92.964.700

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

149.600.900

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.   (Stand: 07.10.2016)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 27.884.200

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

60.542.600

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.337,02

Stand:

09/2016

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                     500 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                                           450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2017 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2016 (3.292,48 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2017 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 festgesetzt: 3337,02 Planstellen.

 

Unter TOP 10.5.10 hat BM Fürter die gesonderte Abstimmung über die Anlage 0 zu Ziff. 2 beantragt.

 

Nach Beratung aller Tagesordnungspunkte vor Haushalt und aller Tagesordnungspunkte zum Haushalt sowie Beratung der Haushaltsbegleitbeschlüsse

lässt die Vorsitzende nunmehr über die Anlage 0 in geänderter Fassung abstimmen

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Ablehnung bei

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen:32

 

 

Die Vorsitzende lässt  über die Haushaltssatzung in ausgetauschter, geänderter und ergänzter Fassung abstimmen mit der Maßgabe bei Beschluss, dass die Änderungen und Ergänzungen laut der gefassten Beschlüsse zu den jeweiligen TO-Punkten einzuarbeiten sind und die haushaltsmäßige Ordnung hergestellt wird.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Ablehnung bei

Ja-Stimmen: 20

Nein-Stimmen:25

Enthaltungen: 2

 

Damit ist die Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderungen 2017 abgelehnt!

 

 

 

 

 

Nach Beendigung der Abstimmungen über die Haushaltsvorlagen

erfolgt die Abendbrotpause von 20.30 bis 21.15 Uhr.

 

 

Nach dieser Pause übernimmt BM Puschaddel die Sitzungsleitung von Stadtpräsidentin Schopenhauer

 

Ö 10.5.1  
BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN: Antrag zu TOP 10.5 - VO/2016/04224: Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderungen 2017
VO/2016/04385  
Ö 10.5.2  
Antrag des Jugendhilfeausschusses zur Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderungen 2017 - Einrichtung einer Stelle für einen Beteiligungsbeauftragten / eine Beteiligungsbeauftragte für Kinder und Jugendliche
VO/2016/04390  
Ö 10.5.3  
BfL: Zu TOP 10.5 Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderungen 2017 VO/2016/04224
VO/2016/04404  
Ö 10.5.4  
BfL: Zu TOP 10.5 Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderungen 2017 VO/2016/04224 - Haushaltsbegleitbeschluss
VO/2016/04405  
Ö 10.5.5  
Antrag des Jugendhilfeausschusses zur Ausweitung der unterstützten Elementargruppen (Antrag zu TOP 10.5 - war irrtümlich dem TOP 6 zugeordnet)
VO/2016/04391  
Ö 10.5.6  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Antrag zu TOP 10.5. VO/2016/04224 Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderungen 2017 - Finanzierungskonzept für einen öffentlichen Fahrradverleih in Lübeck
VO/2016/04409  
Ö 10.5.7  
BfL: Antrag zu TOP 10.5 VO/2016/04224 Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderung 2017- erstellen eines Konzeptes für die offene Bücherei in Lübeck
VO/2016/04415  
Ö 10.5.8  
CDU - Antrag zu VO/2016/04224 - Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderung 2017
VO/2016/04421  
Ö 10.5.9  
grün+alternativ+links (GAL) zu VO/2016/04224 Haushaltssatzung 2017
VO/2016/04429  
Ö 10.5.10  
SPD: Haushaltsbegleitbeschluss zur Vorlage VO/2016/04224 TOP 10.5 Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderungen 2017
VO/2016/04418  
Ö 10.5.11  
CDU - Antrag zu TOP 10.5 VO/2016/04224 - Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderung 2017
VO/2016/04433  
Ö 10.5.12  
FDP - Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderung 2017 VO/2016/04224 - Haushaltsbegleitbeschluss
VO/2016/04432  
Ö 10.5.13  
FREIE WÄHLER & DIE LINKE - Haushaltsbegleitbeschluss zu Vorlage VO/2016/04224 TOP 10.5 Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderungen 2017
VO/2016/04434  
Ö 10.6  
Wirtschaftsplan 2017 der städtischen SeniorInnenEinrichtungen
Enthält Anlagen
VO/2016/04250  
Ö 10.7  
Wirtschaftsplan der EBL 2017
Enthält Anlagen
VO/2016/04271  
Ö 10.8  
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kurbetrieb Travemünde für das Wirtschaftsjahr 2015
Enthält Anlagen
VO/2016/04038  
Ö 10.9  
Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Kurbetrieb Travemünde
Enthält Anlagen
VO/2016/04036  
Ö 10.10  
Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" für das Haushaltsjahr 2017
Enthält Anlagen
VO/2016/04207  
Ö 10.11  
Haushaltsplan der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2017
Enthält Anlagen
VO/2016/04035  
Ö 10.12  
Haushaltsplan der Stiftung Haus der Jugend für das Haushaltsjahr 2017
Enthält Anlagen
VO/2016/04176  
Ö 10.13  
Haushaltspläne der Stiftungen HGH-JJK-WS-KOD-LW-VT für das Haushaltsjahr 2017
Enthält Anlagen
VO/2016/04209  
Ö 10.14  
1.Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2016/04292  
Ö 10.15  
Änderung der Abfallwirtschafts- und der Abfallwirtschaftsgebührensatzung
Enthält Anlagen
VO/2016/04270  
Ö 10.16  
Bebauungsplan 32.14.00 ? Auf dem Baggersand / Hafenquartier ? Satzungsbeschluss und zugehörige 113. Änderung des Flächennutzungsplanes - abschließender Beschluss (5.610)
Enthält Anlagen
VO/2016/04260  
Ö 10.17  
Bebauungsplan 33.06.00 - Mecklenburger Landstraße 49 - 67 (Lübeck - Travemünde - Priwall) Satzungsbeschluss (5.610)
Enthält Anlagen
VO/2016/04175  
Ö 10.18  
Bebauungsplan 17.57.00 - Baltische Allee / Wasserfahr - Satzungsbeschluss und zugehörige 121. Änderung des Flächennutzungsplanes - abschließender Beschluss (5.610)
Enthält Anlagen
VO/2016/04289  
Ö 10.19  
Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2016/03825  
Ö 10.20  
Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln im Haushaltsjahr 2016 zur Sicherstellung der Finanzierung diverser Investitionsmaßnahmen
VO/2016/04266  
Ö 10.21  
Wegeeinziehung von öffentlichen Flächen gemäß § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein: Einziehung des öffentlichen Parkplatzes Auf dem Baggersand mit einem Randstreifen der Travemünder Landstraße und zweier öffentlicher Wege (5.660).
Enthält Anlagen
VO/2016/04268  
Ö 10.22  
Zuführung zu Rückstellungen für die Rückzahlung von Erbbauzinsen für die Haushaltsjahre 2006 -2015
VO/2016/04275  
Ö 10.23  
Spendenannahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung über 20.000 Euro für die berufsbegleitende Vorbereitung auf den Mittleren Schulabschluss an der VHS Lübeck
VO/2016/04253  
Ö 10.24  
Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung für den "Lübecker Eiszauber" in Höhe von 43.490,00 ?
VO/2016/04297  
Ö 10.25  
Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 40.000,00 ? für das Weihnachtswunderland An der Obertrave im Jahr 2016
VO/2016/04298  
Ö 10.26  
Jahresrechnung 2009
VO/2016/04248  
Ö 10.27  
Lübecker Schwimmbäder Jahresabschluss des Betriebes Lübecker Schwimmbäder für das Wirtschaftsjahr 2015 (Vorlage wird nachgereicht.)
VO/2016/04189  
Ö 10.28  
Wirtschaftsplan 2017 der Lübecker Schwimmbäder (Vorlage wird nachgereicht.)
Enthält Anlagen
VO/2016/04223  
Ö 10.29  
Preistarif für die Lübecker Schwimmbäder (Vorlage wird nachgereicht.)
Enthält Anlagen
VO/2016/04217  
Ö 10.29.1  
SPD: Antrag zu VO/2016/04217 TOP 10.29: Preistarif Lübecker Schwimmbäder
VO/2016/04417  
Ö 10.30  
Perspektivwerkstatt und Zukunftskonzept: Funktion und Mobilität in der Altstadt (Dringlichkeitsvorlage )
Enthält Anlagen
VO/2016/04320  
Ö 10.31  
Austauschvorlage zu VO/2016/04394: Konzept zur papierlosen Bereitstellung der Sitzungsunterlagen für die Bürgerschafts- und Ausschussmitglieder über das Ratsinformationssystem Allris. (Dringlichkeitsvorlage Die im Betreff genannte VO/2016/04394 lag noch nicht in Papierform vor )
VO/2016/04402  
Ö 10.31.1  
Die SPD, CDU, FDP, BfL/Die Parteipiraten und Freie Wähler&Die Linke: Änderungsantrag zu VO/2016/04402 TOP 10.31 Konzept zur papierlosen Bereitstellung der Sitzungsunterlagen für die Bürgerschafts- und Ausschussmitglieder über das Ratsinformationssystem Allris
VO/2016/04427  
N 11     Genehmigung der Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 02.11.2016      
N 12     Anträge der Fraktionen      
N 13     Anfragen / Mitteilungen / Antworten von Bürgerschaftsmitgliedern      
N 14     Berichte      
N 15     Beschlussvorlagen      
N 15.1     Auswahl und Bestellung der Direktorin / des Direktors der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Lübecker Schwimmbäder      
N 15.2     Digitale Veröffentlichung der Amtlichen Bekanntmachungen der Hansestadt Lübeck im Internet      
N 15.3     Ankauf eines bebauten Grundstückes in der Fackenburger Allee      
N 15.4     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Niendorfer Straße      
N 15.5     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Lerchenweg      
N 15.6     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck-Travemünde, Scheteligstraße      
N 15.7     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Gärtnergasse 80      
N 15.8     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Amselweg      
N 15.9     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Gärtnergasse 134      
N 15.10     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes in Lübeck, Danziger Straße      
N 15.11     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Elsässer Straße      
N 15.12     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Anschützstraße      
N 15.13     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Lembkestraße      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse