Vorlage - VO/2016/04291  

Betreff: Umsetzungsstand der durch die Bürgerschaft beschlossenen Maßnahmen des Konsolidierungskonzeptes 2012 - 2018
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Schulze, Heike
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
08.11.2016 
53. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
24.11.2016 
26. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Sachstandsbericht zum Oktober 2016

Beschlussvorschlag

Jährliche Berichterstattung im Rahmen der Haushaltsberatungen

 


Begründung

Ausgangslage:

Die Hansestadt Lübeck nimmt von 2012 bis 2018 mit dem Konsolidierungsvertrag vom 18.01.2013 sowie dem Ergänzungsvertrag vom 14.10.2015 am Konsolidierungsprogramm für Kommunen des Landes Schleswig-Holstein auf Grundlage des § 16 a FAG teil.

Sie erhält jährliche Konsolidierungshilfen und hat dafür einen eigenen Konsolidierungsbeitrag von 24,71 Mio. € mittels struktureller Maßnahmen zu erbringen.

 

Weitere Informationen: http://www.luebeck.de/stadt_politik/rathaus/finanzen/konsolidierungsfond/index.html

 

 

Aktueller Status:

Die Bürgerschaft hat mit Beschluss vom 29.09.2016 die Einführung der Tourismusabgabe abgelehnt. Die Tourismusabgabe war mit einer kalkulierten Größenordnung von 3 Mio. € ein wesentlicher Bestandteil des vertraglich vereinbarten Konsolidierungspaketes.

 

An dieser Stelle wird auf Ziffer 7.3 der Richtlinie zur Gewährung von Konsolidierungshilfen hingewiesen. Danach können vertraglich vereinbarte Maßnahmen ersetzt werden, wenn das prognostizierte Einsparpotential mindestens in gleicher Höhe erreicht wird. Eine Kürzung der Konsolidierungshilfe um das 10-fache der nicht umgesetzten Maßnahme droht dann, wenn Ausfälle nicht vollständig kompensiert werden.

 

Aktuell beträgt der erreichte Eigenanteil – ohne Tourismusabgabe – 23,30 Mio. €. Davon sind bereits 15,4 Mio. € abgerechnet, durch das RPA bestätigt und dem Land vorgelegt. Es sind  weitere Maßnahmen über 7,9 Mio. € abzurechnen, tlw. kann dies jedoch erst in 2019 erfolgen.

 

Der vorgegebene Eigenanteil von 24,71 Mio. € ist nach Wegfall der Tourismusabgabe noch nicht erreicht. Daher sind weitere  Maßnahmen zu beschließen:

Tabelle 1

 

Heute kann noch nicht verlässlich eingeschätzt werden, mit welchem Endergebnis die ausstehenden Abrechnungen der bisherigen und der zusätzlich erforderlichen Maßnahmen  abschließen werden. Aus diesem Grund ist auch weiterhin ein Sicherheitsaufschlag einzukalkulieren. Dieser betrug bislang 10 %, wird jetzt jedoch mit 15 % angesetzt, da die potentielle Kompensationsmasse mit zunehmender Abrechnungsquote sinkt.

 

Tabelle 2

 

Weiteres Vorgehen:

Unter Berücksichtigung der zusätzlich erforderlichen Maßnahmen und des Sicherheitsaufschlages  (Tabellen 1 und 2) ergibt sich ein Bedarf an weiteren Maßnahmen von rd. 3 Mio. €. Dieser Betrag entspricht dem aktuellen Ausfall aufgrund der Beschlusslage zur Tourismusabgabe, die damit in voller Höhe kompensiert werden muss. Die Stabsstelle  wird dazu der Bürgerschaft einen Haushaltsbegleitbeschluss 2017 zur Beschlussfassung vorlegen.

 


Anlagen

Anlage 1 Umsetzungsstand Konsolidierungsmaßnahmen zum Oktober 2016

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Sachstandsbericht zum Oktober 2016 (169 KB)