Vorlage - VO/2016/04291
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Beschlussvorschlag
Jährliche Berichterstattung im Rahmen der Haushaltsberatungen
Begründung
Ausgangslage:
Die Hansestadt Lübeck nimmt von 2012 bis 2018 mit dem Konsolidierungsvertrag vom 18.01.2013 sowie dem Ergänzungsvertrag vom 14.10.2015 am Konsolidierungsprogramm für Kommunen des Landes Schleswig-Holstein auf Grundlage des § 16 a FAG teil.
Sie erhält jährliche Konsolidierungshilfen und hat dafür einen eigenen Konsolidierungsbeitrag von 24,71 Mio. € mittels struktureller Maßnahmen zu erbringen.
Weitere Informationen: http://www.luebeck.de/stadt_politik/rathaus/finanzen/konsolidierungsfond/index.html
Aktueller Status:
Die Bürgerschaft hat mit Beschluss vom 29.09.2016 die Einführung der Tourismusabgabe abgelehnt. Die Tourismusabgabe war mit einer kalkulierten Größenordnung von 3 Mio. € ein wesentlicher Bestandteil des vertraglich vereinbarten Konsolidierungspaketes.
An dieser Stelle wird auf Ziffer 7.3 der Richtlinie zur Gewährung von Konsolidierungshilfen hingewiesen. Danach können vertraglich vereinbarte Maßnahmen ersetzt werden, wenn das prognostizierte Einsparpotential mindestens in gleicher Höhe erreicht wird. Eine Kürzung der Konsolidierungshilfe um das 10-fache der nicht umgesetzten Maßnahme droht dann, wenn Ausfälle nicht vollständig kompensiert werden.
Aktuell beträgt der erreichte Eigenanteil – ohne Tourismusabgabe – 23,30 Mio. €. Davon sind bereits 15,4 Mio. € abgerechnet, durch das RPA bestätigt und dem Land vorgelegt. Es sind weitere Maßnahmen über 7,9 Mio. € abzurechnen, tlw. kann dies jedoch erst in 2019 erfolgen.
Der vorgegebene Eigenanteil von 24,71 Mio. € ist nach Wegfall der Tourismusabgabe noch nicht erreicht. Daher sind weitere Maßnahmen zu beschließen:
Tabelle 1
Heute kann noch nicht verlässlich eingeschätzt werden, mit welchem Endergebnis die ausstehenden Abrechnungen der bisherigen und der zusätzlich erforderlichen Maßnahmen abschließen werden. Aus diesem Grund ist auch weiterhin ein Sicherheitsaufschlag einzukalkulieren. Dieser betrug bislang 10 %, wird jetzt jedoch mit 15 % angesetzt, da die potentielle Kompensationsmasse mit zunehmender Abrechnungsquote sinkt.
Tabelle 2
Weiteres Vorgehen:
Unter Berücksichtigung der zusätzlich erforderlichen Maßnahmen und des Sicherheitsaufschlages (Tabellen 1 und 2) ergibt sich ein Bedarf an weiteren Maßnahmen von rd. 3 Mio. €. Dieser Betrag entspricht dem aktuellen Ausfall aufgrund der Beschlusslage zur Tourismusabgabe, die damit in voller Höhe kompensiert werden muss. Die Stabsstelle wird dazu der Bürgerschaft einen Haushaltsbegleitbeschluss 2017 zur Beschlussfassung vorlegen.
Anlagen
Anlage 1 Umsetzungsstand Konsolidierungsmaßnahmen zum Oktober 2016
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Anlagen: | |||||
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1 | öffentlich | Sachstandsbericht zum Oktober 2016 (169 KB) |