Neben der Naturdenkmalverordnung und der Baumschutzsatzung gibt es noch andere Schutzvorschriften im Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck. Zum Beispiel in Natur- und Landschaftsschutzgebieten oder geschützten Landschaftsbestandteilen. Auch in Bebauungsplänen gibt es Regelungen zum Erhalt und Schutz bestimmter Bäume.
Beachten Sie bitte, dass auch die unterirdischen Wurzelbereiche des Baumes geschützt sind; Bauarbeiten im Wurzelbereich sind daher in der Regel nicht erlaubt. Der Wurzelbereich ist normalerweise mindestens so groß wie der Kronenbereich.
Baumschutz auf Baustellen (PDF)
Auch wenn ein Baum nicht besonders geschützt ist, kann das Fällen eines Baumes eine Genehmigung nach dem Landesnaturschutzgesetz erfordern, wenn es sich hierbei um einen Eingriff in Natur und Landschaft handelt.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Baum als landschaftsbildprägend eingeschätzt werden kann. In seltenen Fällen gilt der Schutz dann beispielsweise auch für Bäume, die innerhalb der 6m-Gebäudezone oder im Hintergarten stehen, wo Bäume nach der Baumschutzsatzung nicht geschützt sind. Landschaftsbildprägend sind oft Ufergehölze, Alleen und alte, weithin sichtbare Bäume.