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Bußgeldstelle Verkehr

Ordnungswidrigkeiten aus dem ruhenden und fließenden Verkehr

Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie, können in der Bußgeldstelle der Hansestadt Lübeck aktuell keine Dienstleistungen mehr ohne Termin angeboten. Bitte klären Sie Ihr Anliegen möglichst telefonisch, per Post oder per Email.

Persönliche Termine mit der Bußgeldstelle können während der Servicezeiten telefonisch unter der Rufnummer 0451 / 122-3275 oder per E-Mail unter bussgeldstelle@luebeck.de vereinbart werden.

Die Bußgeldstelle Lübeck weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Führerscheine zur Vollstreckung von Fahrverboten möglichst per eingeschriebenen Brief oder durch Einwurf in den Briefkasten des Ordnungsamtes neben dem Eingang zum Lichthof in der Königstraße übersandt werden.

Führerscheine, die für andere Bußgeldstellen bestimmt sind, können bis auf Weiteres nicht mehr angenommen werden.

Wir bitten um Verständnis, das bei der Wahrnehmung vereinbarter Termine lediglich der Antragstellende Zutritt zum Verwaltungsgebäude erhalten kann. Als Begleitperson kann lediglich ein Dolmetscher das Gebäude betreten. Denken Sie bitte zwingend an Ihre Mund-Nasen-Bedeckung.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund !

Die Bußgeldstelle Verkehr der Hansestadt Lübeck verfolgt und ahndet Ordnungswidrigkeiten aus dem ruhenden und fließenden Verkehr in Zusammenarbeit mit dem Ordnungs- und Verkehrsdienst sowie der Polizei und weiteren Behörden. Sie ist ebenfalls zuständig für die Vollstreckung rechtskräftiger Bußgeldforderungen.

Was sind Ordnungswidrigkeiten?

Verwarnungsgeld

Bußgeld

Fahrverbot und Führerscheinentzug

Einspruch

Hinweis für die Hansestadt Lübeck

Rechtsgrundlage

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