Öffentliche Bürger:innen-Beteiligung zur Gestaltung der Lärmschutzwände in Lübeck
Lärmschutz im Rahmen der Schienenenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung
Schallschutzmaßnahmen sind in vielen Bereichen wichtig und notwendig, um die Lärmbelastung für Menschen zu reduzieren. Auch in der Hansestadt Lübeck gibt es zahlreiche Aktivitäten, die zu Lärm führen. Einer der wichtigsten Gründe ist Verkehr.
Die Stadt Lübeck ist ein bedeutender Verkehrsknotenpunkt im Norden Deutschlands und daher besonders von Verkehrslärm betroffen. Der Lärm von Autos, Lastwagen und Zügen kann auf Dauer erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen haben, die in der Nähe von Straßen oder Schienen leben. Studien haben gezeigt, dass anhaltende Lärmbelastung zu Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Stress führen kann.
Im Rahmen des europäischen Großprojekts Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung werden auch in Lübeck einige Maßnahmen geplant. Um den zukünftig wachsenden Schienenverkehr langfristig und umweltfreundlich zu bewältigen sowie die nötigen Kapazitäten zu schaffen, müssen in Lübeck technische Anpassungen an der bestehenden Strecke vorgenommen werden. Mehr Verkehr bedeutet jedoch auch eine höhere Lärmbelastung. Deshalb sind umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der Anwohnenden in Lübeck notwendig.
Es gibt eine Vielzahl von Maßnahmen, die ergriffen werden können, um Lärm zu reduzieren, wie z.B. die Installation von Schallschutzwänden oder die Verwendung von schalldämmenden Materialien bei Gebäudefassaden und Fenstern. In Lübeck werden u. a. insgesamt ca. 14 km Lärmschutzwände entlang der Gleise geplant. Mit diesen geplanten Schutzmaßnahmen werden Stadt und Deutsche Bahn (DB) die zukünftige Lärmbelastung deutlich reduzieren und die Lebensqualität der Anwohnenden verbessern.
Die Vereinbarkeit der geplanten Schallschutzmaßnahmen in Lübeck und die Sicht auf das UNESCO Welterbe mit den sieben Türmen ist für DB und Stadt maßgeblich. Im Zuge der Planungen haben sie sich umfangreich zu dieser Herausforderung abgestimmt. Die Maßnahmen sind darauf ausgelegt, den Lärmschutz in Lübeck zu verbessern – und das in sensibler Ausprägung und Rücksichtnahme auf das historische Stadtbild sowie die architektonische Bedeutung der Stadt.
Sichtachsenstudie zu den geplanten Lärmschutzwänden auf das UNESCO Welterbe – Blick auf die historische Altstadt bleibt erhalten
Ein Großteil der geplanten Maßnahmen haben aufgrund des Einschnittes der bestehenden Bahnstrecke nur einen geringen Einfluss auf die Sichtbeziehung zur Altstadt. Die Katharinenstraße, welche sich in der Pufferzone des Welterbes befindet, zeigt nur in einem Bereich eine mögliche Beeinträchtigung. Hier haben Stadt und Bahn Ideen entwickelt, um die Sichtbeziehung auf die Altstadt zu erhalten, in dem die Lärmschutzwände punktuell leicht abgetreppt werden. Alle Lärmschutzwände werden so gestaltet, dass sie sich harmonisch in das umliegende Stadtbild einfügen.
Neben der direkten Sichtbeziehung auf das Welterbe sind auch die Erholungsgebiete um die Trave ein wichtiger Faktor. Dabei ist die Eisenbahnbrücke über den Travelkanal eine wichtige Verkehrsader und eine der bekanntesten Sehenswürdigkeiten der Stadt Lübeck. Eine sensible Schallschutzgestaltung entlang der Brücke hat nicht nur positive Auswirkungen auf die Lebensqualität der Anwohnenden, sondern auch auf die Umwelt. Durch die Reduzierung des Lärms ist die Erholungsqualität für Mensch und Tier an der Trave höher.
Weiterführende Informationen zum Projekt Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung finden Sie auf der Projektseite der Deutschen Bahn und der Informationsseite der Hansestadt Lübeck.
Gestalterisches Gesamtkonzept und Leitthema der Farbkonzepte
Im Rahmen des Großprojekts Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung wurde ein umfassendes Gestaltungskonzept für den gesamten Streckenbereich entwickelt.
Übersicht der geplanten Schall- und Erschütterungsschutzmaßnahmen in Lübeck
Technische Grundlagen
Speziell für Bahnstrecken entwickelte und geprüfte Lärmschutzwände aus Aluminium mit schallabsorbierendem Kern
Lärmschutzwände müssen hochabsorbierend sein und somit den gesetzlichen Anforderungen für die Schutzwirkung entsprechen
Lärmschutzwände müssen statisch den Druck-Sog-Wirkungen einer Zugvorbeifahrt standhalten
In Kombination mit dem vorhandenen Baugrund wird das konstruktive Bauwerk dimensioniert
Für alle Bauteile müssen technische und akustische Zulassungen für Eisenbahnstrecken vorliegen
Leitthema
Lackierte Aluminiumelemente mit farblich angepasstem Sockel und H-Trägern
Farbgebung unterliegt einem horizontalen Leitthema mit Fokus auf dem Kontrast zwischen Sockel und Wand
Betonung der horizontalen Wirkung
Partieller Einsatz von Transparentelementen
Farbgebung
Alle Farben basieren auf einer in sich kompatiblen Farbpalette, welche für die Strecke entwickelt wurde
Einsatz und Farbtöne unterstreichen den fließenden Übergang zwischen den ländlichen und urbanen Gebieten.
Grüntöne integrieren sich in vorhandene Vegetationsbereiche
Klinker- und Betontöne integrieren sich in das jeweilige architektonische Erscheinungsbild
Motivthemen
Punktuelle Verwendung von Motiven
Großflächige Grafiken stellen Beziehungen zur Hanse und der Geschichte her
Punktuelle Schriftzüge und Wappen dienen der Identifikation und Verortung
Ausgewählte Bereiche für eine besondere Gestaltung
In Abstimmung wurde eine Auswahl von vier besonders zu gestaltenden Bereichen in Lübeck getroffen. Die zugrunde liegenden Auswahlkriterien berücksichtigten dabei insbesondere die Präsenz dieser Bereiche für die Lübecker Bürger:innen, aber auch für Bahnreisende. Über allem steht der Erhalt des UNESCO-Welterbes. Diese Bereiche sind nicht nur relevant für die Sichtbeziehung auf die Altstadt, sondern spielen auch eine entscheidende Rolle für den historischen Charakter der Hansestadt. Ihre besondere Gestaltung hat dabei eine stadtbildprägende Wirkung.
Die Abstimmung ist beendet.
Im Zeitraum von 11.09.23,18 Uhr bis 02.10.23, 18 Uhr hatten Sie Gelegenheit, an der Abstimmung teilzunehmen. Die Ergebnisse werden voraussichtlich am 09.10.23 vorgestellt.
Vielen Dank an alle, die sich mit ihrem Votum eingebracht haben.