Das NEUE Buddenbrookhaus

Land fördert den Umbau mit 20 Mio. Euro

Im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) fördert das Land Schleswig-Holstein den Umbau des Buddenbrookhauses mit fast 20 Millionen Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Ministerpräsident Daniel Günther übergab den Förderbescheid am 9. Februar 2023 im historischen Gewölbekeller des Buddenbrookhauses an Bürgermeister Jan Lindenau.

Die hohe Fördersumme deckt etwa 70 Prozent der Baukosten für den Hoch- und Ausstellungsbau. Mit der Förderung erkennt das Land die große Bedeutung des Buddenbrookhauses für Schleswig-Holsteins kulturelles Erbe und zugleich für den Tourismus an. Weitere zehn Prozent der Kosten trägt die Hansestadt Lübeck. Bei der Finanzierung des Restbetrages hilft der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck eine erfreulich große Zahl von Unterstützern: Erst im November 2022 hat sich die Gemeinnützige Sparkassenstiftung zu Lübeck bereit erklärt, 400.000 Euro zur Realisierung des Neubau-Projektes beizutragen.

Wiedereröffnung des Buddenbrookhauses in 2027
Nachdem im Oktober 2022 die planungsrechtliche Zusammenlegung und Erschließung der beiden Gebäude in der Mengstraße 4 und 6 in der Pufferzone des UNESCO-Welterbes Lübecker Altstadt zum Museum „Das NEUE Buddenbrookhaus“ abgeschlossen wurde, erwarten die Projektverantwortlichen, die Hansestadt Lübeck als Bauherrin und die Kulturstiftung als Betreiberin, mit Spannung die nächsten Schritte. Das Jahr 2023 ist dabei ganz den vorbereitenden Maßnahmen zum Rückbau der nicht denkmalgeschützten Bestandteile gewidmet. Bis zum Sommer sollen die archäologischen Grabungen abgeschlossen sein, danach beginnen die Sicherungsmaßnahmen der historischen Bauteile und die Vorbereitungen für den Abriss Anfang 2024.

Bis zu seiner Wiedereröffnung 2027 bleibt das Buddenbrookhaus mit wechselnden Projekten in der Stadt präsent.

 

Gewölbekeller für die Öffentlichkeit zugänglich

Die planungsrechtliche Zusammenlegung und Erschließung der beiden Gebäude in der Mengstraße 4 und 6 in der Pufferzone des UNESCO-Welterbes Lübecker Altstadt zum Museum „Das NEUE Buddenbrookhaus“ ist abgeschlossen. Bürgermeister Jan Lindenau unterzeichnete am 27. Oktober 2022 die Denkmalrechtliche Genehmigung. Parallel wurde der Bauantrag von der Bauordnung am 27. Oktober 2022 genehmigt. Damit kann mit dem Umbau, Neubau und der Sanierung der beiden Häuser zum NEUEN Buddenbrookhaus begonnen werden.

Vor allem in der Endphase galt es die Belange des Denkmalschutzes und das öffentliche Interesse an der baulichen Maßnahme gegeneinander abzuwägen, um eine zukünftige Nutzung entsprechend der Förderrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein und des neuen Museumskonzeptes zu ermöglichen. Dabei stand vor allem die geplante Verbindung der beiden Häuser durch ein gemeinsames kaskadenartiges Treppenhaus im Haus Mengstraße 6, das vom Keller bis ins oberste Geschoss führt, im Mittelpunkt des Interesses. Hierfür müssen vier historische Gewölbefelder durchbrochen werden, die im Verhältnis zur Grundfläche der Gewölbekeller einen kleinen Teil ausmachen. Zudem werden Teile des Gewölbekellers wiederhergestellt und dann zum ersten Mal der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Der Eingriff in die Gewölbekeller fällt geringer aus, als es das Wettbewerbsergebnis aus dem Jahr 2018 vorgesehen hatte.

„Im Rahmen der Ermessensentscheidung habe ich die aufgeführten Belange, die für und gegen die Zulassung des Vorhabens sprechen, gemäß dem Denkmalschutzgesetz gewichtet und miteinander abgewogen. Eine Regelung dahingehend, welche inhaltlichen Entscheidungsparameter zu einer Genehmigung oder Versagung führen müssen, findet sich im Gesetz nicht. Insofern obliegt mir die Prüfung des Einzelfalls, bei der die gegenläufigen Interessen von mir einzustufen und in einen gerechten Ausgleich zu bringen sind“, erläutert Jan Lindenau, Bürgermeister und zugleich Obere Denkmalschutzbehörde der Hansestadt Lübeck, den Entscheidungsprozess. „Unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe und Ausübung des mir zustehenden Ermessens, komme ich nach sorgfältiger Abwägung der unterschiedlichen Belange zu dem Ergebnis, dass die öffentlichen Belange, die für die Genehmigung der Baumaßnahme sprechen, die des Denkmalschutzes in diesem Fall überwiegen. Die Treppe darf wie geplant gebaut werden. Gleichwohl wurden in der Planung in Abstimmung zwischen Denkmalpflege, Architekten, Bauherrin (Gebäudemanagement der Hansestadt Lübeck) und künftiger Nutzerin (Kulturstiftung Hansestadt Lübeck) größte Anstrengungen unternommen, den Eingriff zu minimieren, was auch gelungen ist.“

Eine sachgerechte, fachliche Prüfung der unterschiedlichen Optionen war Voraussetzung, um eine fundierte Abwägung vorzunehmen und eine Entscheidung zu treffen. Insgesamt sieben verschiedene Varianten wurden im Zuge eines Mediationsverfahrens unter externer Begleitung durch den Ombudsmann des Landes Schleswig-Holstein für Denkmalschutz geprüft. Darunter auch zwei Varianten, die einen Treppeneinbau in den Wehdehof vorsahen. Beide mussten verworfen werden: Eine der Varianten scheiterte an den Brandschutzvorgaben. Die andere Variante hätte einer einstimmigen Zustimmung aller betroffenen Anlieger bedurft. Eine Abfrage ergab, dass sich einige Anlieger gegen die Bebauung der Wehdehof-Fläche ausgesprochen haben. Somit stehen dieser Möglichkeit rechtliche Hindernisse entgegen. Am Ende blieb die nunmehr verfolgte Variante übrig.

Erscheinungsbild des Gewölbekellers nach der Sanierung

Selbstverständlich kam im Rahmen des Verfahrens dem Denkmalschutz neben vielen anderen rechtlichen Vorgaben wie dem Brandschutz eine große Bedeutung zu. „Entsprechend habe ich mich mit allen Expert:innen im engen Dialog ausgetauscht, welche Optionen unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Konsequenzen realisierbar sind“, führt Lindenau aus. „Neben den Mitarbeitenden der Abteilung Denkmalpflege der Hansestadt Lübeck wurden unter anderem auch der Ombudsmann für den Denkmalschutz des Landes Schleswig-Holstein, die Berater-Organisation der UNESCO, Icomos, der Denkmalbeirat der Hansestadt Lübeck und der Kulturausschuss der Hansestadt Lübeck in die Beratung eingebunden.“

 

 

Die Entscheidungskriterien

Ziel des UNESCO-Welterbes ist es, die Zugänglichkeit zu Kulturdenkmälern für die Öffentlichkeit zu fördern. Allein die Realisierung des Museumskonzeptes, welches die genehmigte Maßnahme umfasst, ermöglicht den Zugang der Öffentlichkeit zu dem im Rahmen dessen auch sanierten Gewölbekeller in der Mengstraße 6. Denn bislang war das Kellergeschoss in der Mengstraße 6 nicht für die Öffentlichkeit zugänglich. Ohne Realisierung des geplanten Museumskonzepts wird das Kellergeschoss aller Wahrscheinlichkeit nach weder saniert noch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Der Internationale Rat für Denkmalpflege (ICOMOS) hat am 3. November 2020 eine Einschätzung zum Vorhaben abgegeben. Danach wird der Eingriff in den Gewölbekeller „als gering für die mittelalterliche Stadtstruktur“ gewertet, „da die Eingriffe in der Pufferzone erfolgen.“ Zusammenfassend stellt ICOMOS fest, dass ein geringer Nachteil für die Welterbestätte entstehen würde, aber von keiner Gefährdung der Welterbestätte auszugehen ist.

Allein der Bau des Treppenhauses in der Mengstraße 6 ermöglicht es, die Kellergeschosse von Mengstraße 4 und 6 für den Publikumsverkehr zu erschließen und einen Veranstaltungsraum, einen museumspädagogischen Seminarraum sowie Garderoben und Toiletten für eine öffentliche Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Verlegung dieser Funktionen in obere Stockwerke würde dazu führen, dass sich notwendiger Weise die Dauerausstellungsfläche um ca. 250 Quadratmeter auf 450 Quadratmeter verringern würde. Gleichzeitig kann die Barrierefreiheit des Gebäudes inklusive Gewölbekeller und der Ausstellung sichergestellt werden.

Der Umbau muss zudem auch den hohen Anforderungen des Brandschutzes genügen. Nur durch den vorgesehenen Bau des Treppenhauses an der geplanten Stelle kann der notwendige Rettungsweg, der den bauordnungsrechtlichen Anforderungen an den Brandschutz genügt, aus dem Kellergeschoss gewährt werden. In der Mengstraße 4 ist lediglich ein Aufzug vorgesehen, der im Brandfall nicht genutzt werden darf.

Das finale Gutachteneiner Machbarkeitsstudie aus den Jahren 2016/2017 zur Wirtschaftlichkeit und kulturtouristischen Bedeutung des Projektes kam zu dem Gesamtfazit, dass der Umbau des Buddenbrookhauses ein „herausragendes Projekt kulturtouristischer Bedeutung“ darstellt und sich eine Förderung aus Mitteln der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ mit 70 Prozent der förderfähigen Investitionskosten empfiehlt. Diese Einschätzung bestätigte das Wirtschaftsministerium des Landes Schleswig-Holstein.

Nur durch den Neubau kann der Tourismus nachhaltig gestärkt werden, welcher mit 16.000 Arbeitsplätzen einer der größten Wirtschaftsfaktoren und Arbeitgeber der Stadt ist. Die Studie kam zu dem Ergebnis, dass durch den Neubau sich die Besucher:innenzahlen nahezu verdoppeln werden. Der regionalwirtschaftliche Effekt liegt zwischen 95 und 119 Arbeitsplätzen in Abhängigkeit von der Besucher:innenanzahl. Zudem würde auch der arbeitsplatzintensive Innenstadteinzelhandel vom Frequenzbringer „Das NEUE Buddenbrookhaus“ profitieren, der in harter Konkurrenz zum Online-Handel steht. In einer sich nach wie vor im Strukturwandel befindlichen Stadt und mit einer im Vergleich zum Umland über den Bundesdurchschnitt liegenden Arbeitslosigkeit, ist die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen von überwiegenden öffentlichen Interesse.

Dagegen abgewogen werden musste das Ziel der „dauerhaften Erhaltung der historischen Bausubstanz“ gemäß dem Managementplan der Welterbestätte „Lübecker Altstadt“. Mit der Eintragung in die Welterbeliste hat sich die Hansestadt Lübeck zum besonderen Schutz des kulturellen Erbes verpflichtet. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass sich das Vorhaben nicht in der Kernzone der UNESCO-Welterbestätte, sondern in deren Pufferzone befindet. Innerhalb der Pufferzone sind bauliche Maßnahmen und Vorhaben grundsätzlich auf ihre Verträglichkeit mit der Welterbestätte, insbesondere hinsichtlich ihrer Höhenentwicklung, des baulichen Maßes, den schützenswerten Stadtansichten und Sichtbeziehungen zu überprüfen.

Durch den Bau des Treppenhauses würden einzelne Gewölbefelder des Kellers vollständig ausgebrochen werden. Damit wird ein kleinerer Teil der Gesamtfläche der materiellen Substanz des Gewölbekellers als historisches Kulturdenkmal verändert. Allerdings ermöglicht dieser Eingriff die Sanierung und den Wiederaufbau sowie die Konservierung des Gewölbekellers. Er kann erstmals öffentlich erlebbar gemacht und für nachkommende Generationen bewahrt werden.

Die Landesregierung hat das geplante Vorhaben mit der vorgesehenen Planung nicht zuletzt auf Grund der regionalökonomischen Effekte als Projekt von herausragender kulturtouristischer und damit von landespolitischer Bedeutung eingestuft, womit das überwiegende öffentliche Interesse an dem Vorhaben noch einmal unterstrichen wird.

 

 

Hintergrund

Das Buddenbrookhaus, Heinrich-und-Thomas-Mann-Zentrum in der Mengstraße 4, welches im Eigentum der Hansestadt Lübeck steht, ist ein erfolgreiches Literaturmuseum, das 1993 ins Leben gerufen und zuletzt im Jahr 2000 umfassend erneuert wurde. Es ist Teil des UNESCO-Welterbes „Lübecker Altstadt“ und liegt in dessen Pufferzone. Zukünftig soll das Museum im Rahmen des Projektes „Das NEUE Buddenbrookhaus“ baulich um das Gebäude des Nachbargrundstücks Mengstraße 6 erweitert werden. Dieses wurde zu diesem Zweck bereits mit Fördermitteln des Bundes aus dem Jahr 2011 von der Hansestadt Lübeck erworben. Die beiden Gebäude sollen dabei zu einem Gesamtensemble zusammengeführt werden. Das Gebäudemanagement Hansestadt Lübeck (GMHL) ist Bauherrin dieses Projektes. Der Betrieb erfolgt durch die Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck - Die Lübecker Museen

Der Hauptausschuss und die Bürgerschaft erteilten im August 2021 die Freigabe des Projektes auf Grundlage der bisherigen Planung, die den Durchbruch durch das Gewölbe vorsieht, und stimmten einer Beteiligung der Hansestadt Lübeck mit zehn Prozent an den Projektkosten und zusätzlich der nichtförderfähigen Kosten zu.Beschlussvorlage VO/2021/10358 

 

 

Aktuelle Einblicke in den Gewölbekeller Mengstraße 6

Abzubrechende Kellergewölbe 

Bereits beschädigte Kellergewölbe werden restauriert bzw. wiederhergestellt

Blick in den Gewölbekeller der vollständig erhalten bleibt und restauriert wird

Freilegung der Gewölbekeller von Einbauten aus den 1980er Jahren, die ebenfalls restauriert werden

Bereich des Gewölbekellers in dem zukünftig der Einbau der Treppe geplant ist

 

 

Weitere Informationen zum Download

Denkmalrechtliche Genehmigung

Baugenehmigung

Grundrisse zum Wettbewerb 2018
Plan 1
Hinweis: Planzeichnung 1 des Kellers im Wettbewerbsergebnis entspricht nicht mehr dem aktuellen Planungs-/Bauantragstand. Die Eingriffe in die Kellergewölbe wurden reduziert, die Haustechnik aus dem historischen Keller außerhalb des Gebäudes verlegt. Aktueller Planungsstand siehe Skizze.
Plan 2
Plan 3
Plan 4

Machbarkeitsstudien
Machbarkeitsstudie Heyroth + Kürbitz 2014
Machbarkeitsstudie NIT vota 2016
Machbarkeitsstudie Heyroth + Kürbitz 2018

Weitere Dokumente

Auslobung Versand zum Wettbewerb 2017

Preisgerichtsprotokoll 2018 + Pressemeldung Lübecker Museen 2018

Bericht Kulturausschuss 30.11.2020: Ergebnis Moderationsprozess zu denkmalrechtlichen Belangen Neue Buddenbrookhaus (VO/2020/09582)

Einschätzung durch ICOMOS Monitoring Welterbestätte Lübeck 03.11.2020

Beschlussvorlage Projektfreigabe Umbau, Erweiterung und Sanierung Buddenbrookhaus (VO/2021/10358)

Stellungnahme 09/2022 RA Prof. Dr. Ewer zur denkmalrechtlichen Bewertung des Projektes „Das NEUE Buddenbrookhaus“

Broschüre Das NEUE Buddenbrookhaus

Stellungnahme und Protokoll der Abteilung Denkmalpflege als Untere Denkmalbehörde vom 02/2022

weitere Informationen zum Buddenbrookhaus finden Sie hier.

 

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