Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Infektionsschutzbelehrung
Was ist eine Infektionsschutzbelehrung und warum benötige ich sie?
Die Infektionsschutzbelehrung gemäß § 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) informiert über den Schutz vor ansteckenden Krankheiten. Personen, die in bestimmten Bereichen arbeiten, wie z.B. in der Lebensmittelverarbeitung, benötigen diese Belehrung mit der zugehörigen Bescheinigung.
Wer muss eine Infektionsschutzbelehrung absolvieren?
Jede Person, die im beruflichen Kontext mit Lebensmitteln in Kontakt kommt, muss eine Infektionsschutzbelehrung absolvieren. Dazu gehören Mitarbeitende in der Gastronomie, im Lebensmittelhandel und in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kitas. Besonders wichtig ist die Belehrung für neue Mitarbeitende und saisonale Aushilfskräfte.
Kann ich die Belehrung online durchführen?
Ja, Sie können die Belehrung entweder online von zu Hause aus oder als Präsenzveranstaltung im Gesundheitsamt absolvieren. Beide Varianten erfüllen die gesetzlichen Anforderungen.
Wie lange dauert die Belehrung?
Circa eine Stunde.
Wie läuft der Online-Kurs ab?
Wenn Sie die Online-Belehrung wählen, melden Sie sich zunächst über unsere Website an. Anschließend erhalten Sie Zugang zum Online-Kurs, den Sie in Ruhe absolvieren können. Nachdem Sie die Belehrung abgeschlossen haben, können Sie sich Ihr Zertifikat direkt herunterladen. Zusätzlich erhalten Sie Ihr Zertifikat per E-Mail.
In welchen Sprachen wird die Belehrung angeboten?
Die Online-Belehrung wird in Deutsch und Englisch angeboten. Die Präsenzveranstaltung vor Ort findet in Deutsch statt. Sollten Sie die deutsche Sprache nicht beherrschen, müssen Sie zur Veranstaltung einen Dolmetscher bzw. eine Dolmetscherin mitbringen.
Wann bekomme ich mein Zertifikat?
Nachdem Sie die Belehrung online abgeschlossen haben, können Sie sich Ihr Zertifikat direkt herunterladen. Zusätzlich erhalten Sie Ihr Zertifikat per E-Mail. Wenn Sie die Belehrung im Gesundheitsamt durchführen, wird Ihnen das Zertifikat direkt nach der Veranstaltung ausgehändigt.
Was muss ich tun, um die Belehrung vor Ort zu absolvieren?
Vereinbaren Sie einen Termin beim Gesundheitsamt, bringen Sie Ihren Ausweis mit und nehmen Sie an der Belehrung teil. Die Bescheinigung erhalten Sie im Anschluss direkt ausgehändigt.
Was kostet die Infektionsschutzbelehrung?
Die Kosten variieren je nach Bundesland und Gesundheitsamt. Eine Belehrung beim Gesundheitsamt in Lübeck kostet 25,- Euro. Die Gebühr für eine Kopie (Zweitschrift) kostet 15,- Euro.
Wenn Sie ein Praktikum absolvieren, ehrenamtlich oder sozial anerkannt tätig sind, ist die Belehrung für Sie kostenlos.
Für die kostenlose Durchführung des Online-Kurses müssen Sie vorab eine Bestätigung des Ehrenamtes hochladen. Sobald diese geprüft wurde, werden Sie für den Kurs freigeschaltet und erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail.
Wie lange ist die Bescheinigung gültig?
Nach der Erstbelehrung ist das Zertifikat lebenslang gültig, solange innerhalb von drei Monaten eine Tätigkeit im entsprechenden Bereich begonnen wird. Anschließend ist jedoch alle zwei Jahre eine innerbetriebliche Nachbelehrung erforderlich, um die Gültigkeit aufrechtzuerhalten.
Was ist der Unterschied zwischen einer Erst- und Folgebelehrung?
Die Erstbelehrung ist für alle erforderlich, die zum ersten Mal eine Tätigkeit im Bereich Lebensmittel oder Hygiene aufnehmen. Diese Belehrung wird einmalig vom Gesundheitsamt oder einem autorisierten Arzt durchgeführt. Eine Auffrischung der Belehrung ist alle zwei Jahre notwendig, die intern im Betrieb durch eine autorisierte Person erfolgen kann.
Werde ich ärztlich untersucht?
Nein.
Was mache ich, wenn ich mich krank fühle?
Wenn Sie sich krank fühlen, dürfen Sie nicht mit Lebensmitteln arbeiten. Dann sagen Sie Ihren Präsenztermin bitte ab und vereinbaren einen neuen Termin. Kontaktieren Sie gegebenenfalls eine/n Ärzt:in.