Leitstelle

Koordination der Rettungseinsätze

4 Berufsfeuerwehrwachen, 22 Freiwillige Feuerwehren, bis zu 16 Rettungswagen, 10 Krankentransportwagen und 2 Notarzteinsatzfahrzeuge werden durch die Integrierte Leitstelle der Hansestadt Lübeck alarmiert, koordiniert und gelenkt.

Unsere Disponenten sind speziell ausgebildete Berufsfeuerwehrleute und Rettungssanitäter, die rund um die Uhr für die Bürger erreichbar sind und so täglich bis zu 500 Anrufe beantworten. Durch eine gezielte und strukturierte Notrufabfrage sammeln sie alle wichtigen Informationen, um die erforderlichen Einsatzmittel von Feuerwehr und Rettungsdienst zu den jährlich etwa 70.000 Einsätzen zu entsenden.

Wir unterstützen die Notrufenden bei der Ersten Hilfe und leiten Reanimationen am Telefon an.

Neben dem Notruf 112 für Notfälle, nehmen wir unter der Rufnummer 0451 / 19222 alle Bestellungen für den Krankentransport entgegen.

 

Voraussetzungen

Eine Krankenbeförderung kann verordnet werden, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der gesetzlichen Krankenkasse zwingend medizinisch notwendig ist. Das umfasst:

  • Fahrten zum Krankenhaus für eine stationäre Behandlung,
  • Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung im Krankenhaus,
  • Fahrten zu einer – eine stationäre Behandlung ersetzenden – ambulanten Operation,
  • Rettungsfahrten.

Fahrten im Zusammenhang mit einer ambulanten Behandlung können – teilweise vorbehaltlich der Genehmigung der Krankenkasse – in den folgenden Ausnahmefällen verordnet werden:

  • Krankenbeförderung von pflegebedürftigen und schwerbehinderten Personen, namentlich Personen mit anerkannter Schwerbehinderung (Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“) oder pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 3 bei dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung sowie mit Pflegegrad 4 oder 5.
    • Eine Genehmigung durch die Krankenkasse ist nicht erforderlich, wenn eine Krankenfahrt beispielsweise mit einem Taxi oder Mietwagen verordnet wird.
    • Eine Genehmigung ist aber erforderlich, wenn die Beförderung aufgrund der benötigten medizinisch-fachlichen Betreuung oder fachgerechten Lagerung der Patientin oder des Patienten mit einem Krankentransportwagen erfolgen muss.
  • Wenn eine Erkrankung vorliegt, die eine hochfrequente Behandlung über einen längeren Zeitraum erforderlich macht, und diese Behandlung oder der zu dieser Behandlung führende Krankheitsverlauf die Patientin oder den Patienten in einer Weise beeinträchtigt, dass eine Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist. Das betrifft beispielsweise Fahrten zur Dialyse oder zur Strahlen- bzw. Chemotherapie bei Krebspatientinnen und -patienten.
  • Erkrankte, deren Behandlung nicht den genannten Fallbeispielen entspricht, können eine Genehmigung und Prüfung ihres Einzelfalls durch die Krankenkasse beantragen.

 

Anforderungsformular für luft- oder bodengebundene Intensivtransporte, für Schwerlast-Transporte, für Ferntransporte

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