Steuern

Informationen zur Aktivbesteuerung

Die Hansestadt Lübeck finanziert über kommunale Abgaben (z.B. Steuern und Gebühren) wichtige Aufgaben, die sie für ihre Bürgerinnen und Bürger wahrnimmt. Neben den Realsteuern (Grundsteuer und Gewerbesteuer) werden in der Hansestadt Lübeck noch die Vergnügungssteuer für Spielautomaten, die Hundesteuer, die Zweitwohnungsteuer sowie die Übernachtungsteuer erhoben. Die Abteilung Aktivbesteuerung des Bereiches Haushalt und Steuerung ist außerdem für die Veranlagung der Straßenreinigungsgebühr zuständig.

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