FAQ der Ausländerbehörde

Fragen und Antworten zu ausländerrechtlichen Angelegenheiten

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B

Beratung – Ich brauche eine Beratung

In Lübeck gibt es eine Vielzahl von Beratungsstellen, die zu migrationsspezifischen Themen beratend und unterstützend tätig werden: Migration in Lübeck

Blaue Karte EU – Was ist eine Blaue Karte EU und welche Voraussetzungen gelten hierfür?

Die Blaue Karte EU ist der zentrale Aufenthaltstitel für akademische Fachkräfte. Sie ermöglich einfach und unbürokratisch den Zuzug von Menschen aus Drittstaaten, die ihre fachlichen Fähigkeiten in Deutschland einbringen möchten.

Erforderlich hierfür sind:

Der Antragsteller muss ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen. Wurde das Studium im Ausland abgeschlossen, muss der Abschluss in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Abschluss vergleichbar sein. 

Es muss ein verbindliches Arbeitsplatzangebot oder ein Arbeitsvertrag mit einem Bruttojahresgehalt von mindestens 52.000 Euro (2018) vorliegen. In sogenannten Mangelberufen liegt die Gehaltsuntergrenze bei nur 40.560 Euro (2018), z. B. für Ärzte und Ingenieure. In diesen Fällen erfolgt eine Vergleichbarkeitsprüfung in Bezug auf die Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit und Gehalt durch die Bundesagentur für Arbeit.

Die Blaue Karte EU wird zunächst für vier Jahre erteilt bzw. bei kürzerer Laufzeit des Arbeitsvertrags für dessen Laufzeit plus drei Monate.

Nach 33 Monaten hochqualifizierter Beschäftigung kann Inhabern der Blauen Karte EU die Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Verfügt der Inhaber der Blauen Karte EU bereits frühzeitig über gute deutsche Sprachkenntnisse, wird die Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten hochqualifizierter Beschäftigung erteilt.

Familienangehörige von Inhabern der Blauen Karte EU müssen vor der Einreise keine deutschen Sprachkenntnisse nachweisen und dürfen nach der Einreise sofort unbeschränkt erwerbstätig werden.

Aufenthaltszeiten mit der Blauen Karte EU in anderen Staaten können für das europarechtlich geregelte Daueraufenthaltsrecht-EU kumuliert werden, wenn der Aufenthalt im Erststaat mindestens 18 Monate beträgt.

D

Daueraufenthalt – Was ist eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU?

Bei der Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU nach § 9a AufenthG handelt es sich um einen unbefristeten Aufenthaltstitel, den Ausländer aus Drittstaaten nach fünfjährigem rechtmäßigem Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erhalten. Dieser Titel beinhaltet das Recht auf Weiterwanderung in einen anderen Mitgliedstaat und bietet, wie die Niederlassungserlaubnis, eine weitgehende Gleichstellung von Drittstaatsangehörigen mit deutschen Staatsangehörigen, z.B. beim Arbeitsmarktzugang und bei sozialen Leistungen.

Diebstahl – Mir wurde mein Nationalpass mit meinem Aufenthaltstitel gestohlen bzw. ich habe diesen verloren

Bitte wenden Sie sich wegen das Verlusts des Nationalpasses an Ihre Botschaft.

Vielleicht wurde Ihr Pass auch in unserem Fundbüro abgegeben. Haben Sie dort schon nachgefragt? Hier finden Sie alle Informationen zu unserem Fundbüro: link zu unserer Homepageseite Fundbüro bitte einfügen

Wenn Sie im Besitz eines deutschen Reiseausweises für Flüchtlinge, Staatenlose oder für Ausländer waren, wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde über das Kontaktformular: bitte linke einfügen

Bitte melden Sie einen Diebstahl bei der Polizei und lassen Sie sich eine Diebstahlsanzeige aushändigen, die Sie bitte bei der Ausländerbehörde vorlegen.

E

Erwerbstätigkeit – Wie kann ich als Ausländer:in zum Zwecke der Erwerbstätigkeit nach Deutschland einreisen?

Für Nicht- und Geringqualifizierte besteht weiterhin ein Anwerbestopp. Ausnahmen gelten nur für die Staatsangehörigen von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien bis einschließlich 2020, denen für jede Beschäftigung ein Aufenthaltstitel erteilt werden kann. Für gut qualifizierte Ausländer, z.B. mit einem ausländischen Berufsabschluss oder einem Hochschulabschluss besteht die rechtliche Möglichkeit zur Zuwanderung mit der Perspektive auf einen Daueraufenthalt nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland. Für die Blaue Karte EU gelten Sonderregelungen.

Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist nur möglich, wenn für die Stelle bundesweit keine deutschen oder bevorrechtigten ausländischen Arbeitnehmer zur Verfügung stehen. Der Bewerber muss daher zuerst eine Arbeitsstelle finden. Der Arbeitgeber muss dies der Bundesagentur für Arbeit melden. Die Arbeitsagentur stimmt der Erteilung eines Aufenthaltstitels nur zu, wenn die Stelle nicht mit einem bevorrechtigten Arbeitssuchenden besetzt werden kann und die Arbeitsbedingungen denen von Deutschen entsprechen. Ausnahmen gelten für Hochqualifizierte, z.B. Wissenschaftler und Spezialisten. Die Beschäftigungsverordnung regelt weitere Ausnahmen vom Zustimmungserfordernis, beispielsweise für Berufssportler.

F

Fiktionsbescheinigung – Kann ich mit einer Fiktionsbescheinigung reisen?

Mit einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz oder nach § 81 Absatz 5 i. V. m. § 11 Absatz 4 FreizügG/EU kann von deutscher Seite problemlos eine Aus- und Wiedereinreise erfolgen. Die meisten Staaten akzeptieren diese Fiktionsbescheinigung für eine Reise, allerdings ist eine vorherige Abklärung mit dem jeweiligen Zielstaat empfehlenswert.

Mit einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 AufenthG können keine Reisen unternommen werden.

Fiktionsbescheinigung – Was ist eine Fiktionsbescheinigung?

Mithilfe der Fiktionsbescheinigung wird das Bestehen eines vorläufigen Aufenthaltsrechts im Bundesgebiet nachgewiesen, das mit dem bei der Ausländerbehörde gestellten Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels regelmäßig entsteht.

K

Kind nachholen – Wie kann ich mein Kind nach Deutschland holen?

Kinder können zu den in Deutschland lebenden Eltern oder zu einem allein personensorgeberechtigten Elternteil, die bzw. der eine Aufenthaltserlaubnis, eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte, eine Mobiler-ICT-Karte, eine Erlaubnis zu Daueraufenthalt - EU oder Niederlassungserlaubnis besitzen bzw. besitzt, grundsätzlich bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nachziehen.

Im Falle, dass bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern der Nachzug zu nur einem Elternteil erfolgen soll, ist ein Nachzug möglich, wenn der im Ausland verbleibende Elternteil dem Nachzug zustimmt oder eine entsprechende rechtsverbindliche Entscheidung einer zuständigen Stelle vorliegt.

Darüber hinaus kann ein Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu seinen Eltern oder einem Elternteil nachziehen, wenn es die deutsche Sprache beherrscht, oder es gewährleistet erscheint, dass es sich in die Lebensverhältnisse in Deutschland einfügen kann.

Diese beiden Voraussetzungen müssen nicht vorliegen, wenn

  • die Eltern oder der Elternteil als anerkannter Asylberechtigter oder anerkannter Flüchtling eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis besitzen,
  • die Eltern oder der Elternteil eine Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte oder eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte, eine Mobiler-ICT-Karte oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20b Aufenthaltsgesetz besitzen oder
  • die Eltern bzw. das Elternteil zusammen mit dem Kind ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegen und beide Eltern oder der Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis besitzen.
  • In diesen Fällen haben minderjährige ledige Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs ohne weitere Voraussetzungen einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. 

Auch beim Kindernachzug zu subsidiär Schutzberechtigten sind die einschränkenden Voraussetzungen des § 36a, insbesondere die zahlenmäßige Beschränkung, zu beachten.

Kontakt zur Ausländerbehörde – Wie kann ich Kontakt zur Ausländerbehörde aufnehmen / Wie ist die Ausländerbehörde am besten zu erreichen?

Die Kontaktaufnahme erfolgt datenschutzrechtlich sicher über das Kontaktformular der Ausländerbehörde.

Über das Kontaktformular können Sie Ihre Fragen senden, Anträge stellen oder Unterlagen nachreichen.

Allgemeine Fragen lassen sich möglicherweise auch über diese FAQ Seite beantworten.

Anfragen per Email über die Email Adresse ordnungsamt@luebeck.de können möglicherweise nicht beantwortet werden oder benötigen längere Zeit. Bitte beachten Sie, dass das Mitsenden von personenbezogenen Daten per Email datenschutzrechtlich bedenklich ist.

Bitte sehen Sie von Mehrfachanfragen ab. Eingehende Anfragen werden chronologisch nach Eingangsdatum bearbeitet. Mehrfachanfragen führen dementsprechend nicht zu einer Beschleunigung des Verfahrens – möglicherweise kommt es sogar zu einer Verzögerung.

P

PIN für Onlinefunktion – Ich habe meinen PIN für die Onlinefunktion meines Aufenthaltstitels verloren/ vergessen

Eine neue PIN für Ihren Aufenthaltstitel erhalten Sie ohne vorherige Terminvereinbarung in einem unserer Bürgerservicebüros an den Standorten

  • Innenstadt
  • Lorenz
  • Gertrud
  • Kücknitz

Für die Bürgerservicebüros Travemünde, Hochschulstadtteil und Moisling buchen Sie sich bitte hier einen Termin.

Hier finden Sie alle Adressen unserer Bürgerservicebüros und deren Öffnungszeiten.

S

Sperrkonto in Deutschland

Ein Sperrkonto dient im Visumverfahren als eine Möglichkeit des Nachweises ausreichender Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts während des Aufenthalts in Deutschland, unter anderem bei Anträgen zur Studienbewerbung, zum Studium, zum Sprachkurs oder Schulbesuch, zur Arbeitsplatzsuche oder zur Berufsausbildung.

Um ein Sperrkonto in Deutschland zu eröffnen, können Sie sich grundsätzlich an jede Bank in Deutschland wenden. Bei der Auswahl des Anbieters haben Sie freie Wahl. Ein Deutschlandaufenthalt ist zur Eröffnung eines Sperrkontos nicht zwingend erforderlich. Anbieter, die weltweit die Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland ermöglichen, finden Sie auch auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.

Die Kontoeröffnung erfolgt in vielen Fällen online.

Studium – Ich möchte zum Studium nach Deutschland kommen, was gilt es zu beachten?

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken sind insbesondere in § 16b Aufenthaltsgesetz enthalten. Sie wurden mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration erleichtert: So können Studenten beispielsweise seit dem 1. August 2017 unkompliziert an grenzüberschreitenden Projekten und Studiengängen teilnehmen, denn der deutsche Aufenthaltstitel berechtigt auch zur Mobilität innerhalb der EU.

Während des Studiums können ausländische Studenten bis zu 140 ganze oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten. Alternativ besteht die Möglichkeit, die sogenannte Werkstudenten-Regelung zu nutzen. Während der Vorlesungszeit können darüber bis zu zwanzig Wochenstunden gearbeitet werden, unabhängig von der Verteilung der Arbeitszeit innerhalb der betreffenden Woche. In der vorlesungsfreien Zeit besteht für die Erwerbstätigkeit keine zeitliche Begrenzung.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, unbegrenzt studentische Nebentätigkeiten auszuüben. Nach Abschluss des Studiums besteht außerdem die Möglichkeit, die Aufenthaltserlaubnis für bis zu 18 Monate verlängern zu lassen, um einen Arbeitsplatz in Deutschland zu finden. Der Arbeitsplatz muss dem Studienabschluss angemessen sein. Während der Arbeitsplatzsuche ist jede Erwerbstätigkeit erlaubt.

T

Termin zur Vorsprache – Ich habe einen Termin zur Vorsprache bei der Ausländerbehörde erhalten, möchte aber einen früheren Termin

Aufgrund der Vielzahl dringender Termine ist eine frühere Vorsprache im Regelfall nicht möglich.

U

Ukraine – Ich bin aus der Ukraine geflüchtet. Mein Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG ist am 4. März 2024 ausgelaufen. Wird dieser verlängert? Kann ich arbeiten und reisen?

Die bestehenden Aufenthaltserlaubnisse sind automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert worden. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten bei der zuständigen Ausländerbehörde nicht vorsprechen.

Die bestehende Arbeitserlaubnis gilt uneingeschränkt weiter.

Mit diesen Unterlagen sind auch Ausreisen und Einreisen in den Schengenraum, sowie Reisen innerhalb des Schengenraums möglich. Außerhalb des Schengenraums nutzen Sie bitte Ihren nationalen Reisepass. Es werden grundsätzlich keine neuen Aufenthaltserlaubnisse ausgestellt.

W

Wohnsitz – Ich werde Deutschland verlassen und möchte meinen Wohnsitz abmelden

Wenn Sie Deutschland auf Dauer verlassen möchten, so können Sie Ihren Wohnsitz über unseren Onlinedienst abmelden: Wohnsitz Abmeldung

Eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde ist dafür nicht erforderlich.

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