Seit November 2015 ist durch eine Änderung der Trinkwasserverordnung auch eine Untersuchung auf radioaktive Stoffe vorgeschrieben.
Eine Quelle für nennenswerte Radioaktivität im Trinkwasser sind Radionuklide, die dort naturbedingt vorkommen. Sie sind instabil und zerfallen spontan, wobei sie eine energiereiche Strahlung aussenden, die gesundheitsschädigend (radiotoxisch) wirken kann. Der Gehalt der Gewässer an natürlichen Radionukliden ist regional sehr unterschiedlich. In Schleswig-Holstein wurden Untersuchungen auf die Parameter Radon-222, ein Edelgas und die sogenannte „Richtdosis“ durchgeführt.
Die Trinkwässer aller großen Wasserwerke in Lübeck sind auf diese Stoffe untersucht worden. Die Anforderungen der Trinkwasserverordnung sind hier eingehalten worden.