Sondernutzung

Eine Sondernutzungserlaubnis wird benötigt, wenn Straßenflächen zu anderen, als zu reinen Verkehrszwecken genutzt werden, z.B. Tische und Stühle aufgestellt werden sollen, Warenaufstellungen, Informationsstände, Gerüste, Bauzäune, und anderes aufgestellt werden sollen.

Näheres zu Sondernutzungsrecht in der Hansestadt Lübeck regeln die Sondernutzungssatzung und die hierzu beschlossene Sondernutzungsgebührensatzung. 

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