Altlastenbearbeitung

Erfassen und Bewerten

Das systematische und bewährte Vorgehen zur Bearbeitung und Überwachung von Altablagerungen und Altstandorten ist in drei Phasen untergliedert:

  1. Erfassung und Erstbewertung von Altablagerungen und Altstandorten
  2. Gefährdungsabschätzung von Altablagerungen und Altstandorte
  3. Sanierung oder Sicherung der als Altlast erkannten Altablagerungen und Altstandorte

Für eine einheitliche Erfassung und objektive Bewertung von Verdachtsflächen sowie die weitere Bearbeitung von Schadensfällen hat das Land Schleswig-Holstein einen „Altlasten-Leitfaden“ sowie weitere Arbeitshilfen und Erlasse herausgegeben, die die untere Bodenschutzbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden sich u. a. auf der Internet-Themenseite des Landes Schleswig-Holstein.