Unterstützung und Entlastung für Pflegefamilien
Der Pflegekinderdienst steht beratend und begleitend zur Seite

Fachkräfte
Die sozialpädagogischen Fachkräfte des Pflegekinderdienstes in Lübeck bereiten die Pflegefamilien vor, beraten, begleiten und unterstützen die Pflegefamilie und das Pflegekind in allen Situationen. Jede Pflegefamilie hat eine feste und verbindliche Fachkraft im Jugendamt. In der Regel findet eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Pflegefamilie und der pädagogischen Fachkraft statt. Gleichzeitig hält diese auch Kontakt zu den Herkunftseltern. Die Fachkräfte verstehen sich immer als „Anwält:in“ des Kindes.
Monatliches Pflegegeld
Das Pflegekind hat einen Anspruch auf Sicherung seiner Erziehung durch die staatliche Gemeinschaft. Bei der Unterbringung in einer Pflegefamilie wird für das Pflegekind ein Pflegegeld durch das Jugendamt Lübeck ausgezahlt. Dieses Geld ist der Unterhalt für das Kind und gilt nicht als Einkommen der Pflegeeltern. Die Höhe des Pflegesatzes ist durch die Bedarfe und das Alter des Kindes bestimmt, nicht durch die Einkommenshöhe der Pflegeeltern. Für Pflegekinder, die dauerhaft verbleiben, kann die Pflegefamilie Kindergeld beanspruchen. Dieses wird nicht als Zusatz zum Pflegegeld ausgezahlt, sondern auf dieses angerechnet.
Haben Sie spezielle Fragen zu den Pflegesätzen oder weiteren Leistungen im Rahmen des Pflegeverhältnisses?
Bitte wenden Sie sich an folgende Ansprechpersonen:
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Teamleitung Wirtschaftliche Jugendhilfe
Telefon: 0451 – 122 – 46 46 | wirtschaftlichejugendhilfe@luebeck.de