Anmeldung von Gesundheitsberufen​

Wichtige Information zur Selbstständigkeit und einem Angestelltenverhältnis​

Wer einen ambulanten Pflegedienst betreiben möchte, selbstständig oder als Angehöriger einer Heilberufekammer  einen Gesundheitsberuf ausübt, hat dies dem Gesundheitsamt zu melden.

Diese Maßnahme dient dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Sicherung hygienischer Standards in Gesundheitseinrichtungen. Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu den Anmeldeverfahren, den geltenden Vorschriften sowie hilfreiche Ressourcen, Webservices und weitere Kontaktmöglichkeiten, um Ihre Fragen zu klären und ihre Praxis oder Einrichtung optimal zu unterstützen.

Als selbständiger Gesundheitsdienstleister ist es Ihre Verantwortung, Ihre Tätigkeit bei der Hygieneüberwachung des Gesundheitsamtes Lübeck anzumelden. 

Der Nachweis über die erfolgte Anmeldung ist u. a. für die Beantragung einer Kassenzulassung relevant und erforderlich.

Ihr Kontakt zum Gesundheitsamt

Servicenummer (0451) 115
hygiene@luebeck.de

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Dienstag 08:00 - 14:00 Uhr
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