Anmeldung von Gesundheitsberufen​

Wichtige Information zur Selbstständigkeit und einem Angestelltenverhältnis​

Wer einen ambulanten Pflegedienst betreiben möchte, selbstständig oder als Angehöriger einer Heilberufekammer  einen Gesundheitsberuf ausübt, hat dies dem Gesundheitsamt zu melden.

Diese Maßnahme dient dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Sicherung hygienischer Standards in Gesundheitseinrichtungen. Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu den Anmeldeverfahren, den geltenden Vorschriften sowie hilfreiche Ressourcen, Webservices und weitere Kontaktmöglichkeiten, um Ihre Fragen zu klären und ihre Praxis oder Einrichtung optimal zu unterstützen.

Als selbständiger Gesundheitsdienstleister ist es Ihre Verantwortung, Ihre Tätigkeit bei der Hygieneüberwachung des Gesundheitsamtes Lübeck anzumelden. 

Der Nachweis über die erfolgte Anmeldung ist u. a. für die Beantragung einer Kassenzulassung relevant und erforderlich.

 

Wer muss sich bei uns melden?

Wer selbständig in einem Gesundheitsberuf tätig ist, muss diese Tätigkeit anmelden.​

Gemäß § 12 Gesundheitsdienst-Gesetz hat, wer selbständig oder als Angehöriger einer Heilberufekammer einen Gesundheitsberuf ausübt, dies dem zuständigen Gesundheitsamt zur Aufgabenerfüllung im Bereich der medizinischen Versorgungsplanung, der infektionshygienischen Überwachung, der Überwachung der Berechtigung der Ausübung der Gesundheitsberufe und der Führung der Berufsbezeichnung anzumelden. Diese Verpflichtung besteht nicht, wenn eine solche Verpflichtung nach anderen Rechtsvorschriften gegenüber einer Heilberufekammer besteht.

 

 

Wie ist der Ablauf?

Bitte füllen Sie den Meldebogen (folgt zeitnah) aus und vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Zum Termin bringen Sie bitte die unten genannten Unterlagen als Originale mit.

 

 

Was brauchen wir von Ihnen?

Originale: Ernennungsurkunde, Berufserlaubnis, Fortbildungsnachweise, ausgefüllter Meldebogen (folgt zeitnah), Personalausweis, Grundriss der Praxisräume

 

 

Welche Fristen müssen beachtet werden?

Die Anmeldung hat innerhalb eines Monats nach Beginn oder Ende der Tätigkeit bzw. Verlegung der Praxis, Betriebs- oder Arbeitsstätte innerhalb des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt beim Gesundheitsamt zu erfolgen.

 

 

Rechtsgrundlage

Landesverordnung über Gesundheitsberufe (GesBerV SH)

12 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (GDG)

 

 

Was kostet das?

Die Anmeldung ist kostenlos.

 

Ihr Kontakt zum Gesundheitsamt

Servicenummer (0451) 115
infektionsschutz@luebeck.de

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Dienstag 08:00 - 14:00 Uhr
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Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt und weitere Informationen

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