Stellungnahmen zu Bauplänen nach hygienischen Standards​

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung ist in den §§ 4 und 4a Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. 

Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sowie des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) werden wir als "Träger öffentlicher Belange" an Planungsvorhaben und Genehmigungsverfahren beteiligt, insbesondere von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen, Krankenhäuser, Alten- u. Pflegeheimen, Sportanlagen, sowie Sportboot und Yachthäfen.

Das Ziel unserer Beratungen und Stellungnahmen ist, auf eine gesundheitsverträgliche Planung hinzuwirken, die bekannte Probleme vermeidet und künftige Probleme verhindert, um die Einhaltung hygienischer Standards beziehungsweise eine Vorbeugung vor Infektionen in Einrichtungen gemäß § 23, 35 und 36 IfSG zu gewährleisten.

Einrichtungen nach IfSG

  • Krankenhäuser
  • Einrichtungen für ambulantes Operieren
  • Rehabilitationseinrichtungen
  • Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutische Einrichtungen
  • Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
  • Rettungsdienste
  • Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen
  • Justizvollzugsanstalten

Im Rahmen des Bauplanungsverfahrens geben wir eine baulich-hygienische Stellungnahme ab und führen Schlussabnahmen durch. Hier haben sich frühzeitige Gespräche mit den beteiligten Partnern bewährt.

 

Wer muss ein Bauvorhaben mitteilen?

Unsere Zielgruppen sind die Planungsträger, die künftigen Nutzer der geplanten Einrichtungen als auch andere jeweils zuständige Behörden.

 

 

Was brauchen wir vom Antragssteller?

Wenn Sie ein Gebäude oder eine bauliche Anlage errichten, ändern oder deren Nutzung ändern wollen, benötigen Sie vor Ausführung des Vorhabens in der Regel eine Baugenehmigung durch das Amt für Stadtplanung und Bauordnung und Bauaufsicht Lübeck.

Erfolgt eine Stellungnahme zu hygienischen Belangen in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen oder zu hygienischen Belangen von einzelnen Bauvorhaben (Errichtung und Nutzungsänderung) durch das Gesundheitsamt können folgende Unterlagen erforderlich sein:

z.B. Bauplan inkl. Erläuterungen und Legende; ggf. Skizze, Betriebsbeschreibung der Einrichtung (Arztpraxis, Altenheim, Schule, KiTa, u. a.) (u.a. Abfall-/Entsorgungswege, Personalwege, Patientenwege, Materialanlieferung/-lagerung, Sterilgutlagerung/-aufbereitung/-verwendung, Wäschelagerung/-aufbereitung etc.), Hygieneplan, Gefährdungsanalyse, Krankenhaushygienisches Gutachten, Indikationsspektrum, Personalschlüssel, Raumlufttechnische Anlage (RLT), geplante Inbetriebnahme u.a.

Bitte beachten Sie, dass die genauen Vorgehensweisen je nach Bundesland und Behörde variieren können. Es ist ratsam, sich bei Ihrem örtlichen Gesundheitsamt über die spezifischen Anforderungen und Abläufe zu informieren.

 

 

Was kostet das?

Die Prüfung und Stellungnahme zu Bauplänen ist kostenlos.

  

Ihr Kontakt zum Gesundheitsamt

Servicenummer (0451) 115
infektionsschutz@luebeck.de

Servicezeiten:
Montag 08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt und weitere Informationen

 

Wichtige Links

Bauordnung Land Schleswig-Holstein

 

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