Sommerzeit = Grillzeit. Die Sonne lockt, die Abende sind lang und hell. Was aber tun, wenn der Balkon zu klein ist? Oder wenn Sie keinen Garten für einen Kindergeburtstag haben? Kein Problem. In Lübeck stehen Ihnen offizielle Grillplätze zur Verfügung – und zwar kostenlos.
Damit ein geselliges Grillen im Grünen nicht brandgefährlich wird, finden Sie in der Grünanlagensatzung das passende Rezept:
Suchen Sie sich ein gut verträgliches offizielles Grillplätzchen aus und verwenden Sie einen Grill,der das Feuer abschirmt und den Untergrund nicht versengt. Feste Grillanzünder sind ein Muss, denn flüssige sind unkalkulierbar.
Kümmern Sie sich aufmerksam um das Feuer und löschen Sie es, wenn Sie fertig sind – aber auch, wenn stärkerer Wind aufkommt.
Als Beilage empfehlen wir selbst mitgebrachtes Besteck, ausreichend Mülltüten für den Abfall sowie feuerfeste Gefäße für den Transport ausgekühlter Asche.
In den übrigen Grünanlagen der Hansestadt Lübeck gilt zwar kein generelles Grillverbot. Dennoch wird es von einer großen Zahl der Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht geschätzt. Uns erreichen dazu regelmäßig zahlreiche Beschwerden. In einigen Grünanlagen sind Flächen als Liegewiesen oder Barfuß-Laufflächen ausgewiesen. Hier ist grillen und Mitbringen von Glasflaschen und Gläsern verboten. Zu diesen Flächen zählt die Grünfläche an der Falkenwiese, aber auch ein Teil des Carlebachparks im Hochschulstadtteil.