Online zu Einbürgerung und Aufenthalt

Der schnelle Weg zur Ausländer- und Einbürgerungsbehörde

Willkommen bei der Ausländerbehörde Lübeck – Ihr Online-Wegweiser für alle ausländerrechtlichen Anliegen. Egal ob Aufenthaltstitel, Visum oder Arbeitserlaubnis – hier können Sie Ihren Behördengang schnell und einfach von zu Hause aus erledigen. Mit nur wenigen Klicks leitet Sie unser intelligenter Online-Dienst zu den Dienstleistungen, die Sie suchen. Nach dem Absenden wird die Ausländerbehörde Ihr Anliegen bearbeiten und sich bei Ihnen melden. Falls erforderlich, erhalten Sie eine Einladung zu einem persönlichen Termin.

Wichtig: Um der Ausländerbehörde zu schreiben, brauchen Sie ein kostenloses Servicekonto im Serviceportal Schleswig-Holstein. Die Ausländerbehörde schickt Ihnen die Nachrichten an Ihr Servicekonto. Sie können darüber auch antworten.

Welches Anliegen haben Sie?

Aufenthalt

Die Ausländerbehörde ist zuständig für aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten, insbesondere für die Erteilung von Aufenthaltstiteln, Asylangelegenheiten, Duldungen sowie Visa.

Einbürgerung

Die Einbürgerungsbehörde ist zuständig für die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen und Anträgen in sonstigen Angelegenheiten des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts.

Bitte beachten Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zu 8 Wochen dauern kann. Nachfolgend sind die üblichen Bearbeitungszeiten für einzelne Dienstleistungen aufgeführt:

  • Erteilung einer Duldung und Terminvergabe:
    mind. 4 Monate*
  • Erteilung einer Niederlassungserlaubnis:
    mind. 12 Monate
  • Einbürgerungsantrag:
    bis zu 36 Monate
  • Erteilung eines Aufenthaltstitels aus dem Status der Duldung:
    mind. 12 Monate
  • Visa-Angelegenheiten:
    mind. 3 Monate
  • Antrag auf Abgabe einer Verpflichtungserklärung:
    mind. 2,5 Monate
  • Streichung einer Wohnsitzauflage:
    mind. 4 Monate
  • Antrag auf Feststellung der Staatenlosigkeit:
    mind. 12 Monate

Aufgrund der sehr hohen Zahl von Anfragen werden in den vorgenannten Dienstleitungen während der üblichen Bearbeitungszeit aktuell keine Sachstandsauskünfte erteilt.

*Hinweis: Die jeweilige Arbeitserlaubnis ist an die Gültigkeit der Duldung gebunden

Welches Dokument besitzen Sie aktuell?

Nehmen Sie Ihr aktuelles Aufenthaltsdokument zur Hand und vergleichen es mit den unten aufgeführten Dokumentenbildern. Klicken Sie auf das passende Bild und folgen Sie den Angaben auf den Folgeseiten.

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