Arten- und Biotopschutz

Biologische Vielfalt wahren

Arten- und Biotopschutz umfasst den Schutz der Tiere und Pflanzen sowie ihrer Lebensräume (Biotope).

 

Wespen, Hummeln und Hornissen

In den Sommermonaten, wenn sich Wespen, Hummeln und Hornissen auf Wohnungssuche begeben, kommt es nicht selten zu Konflikten mit diesen staatenbildenden Hautflüglern.

Das nachfolgende Informationsblatt gibt Hinweise zum Verhalten bei Nestbauten im Wohn- und Nutzumfeld.

Wespen, Hummeln und Hornissen  (PDF)

 

 

Artenschutz bei Baumaßnahmen

Baugrundstücke und Gebäude können Lebensstätten von besonders geschützten Vögeln und Fledermäusen sein.

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Vögel und Fledermäuse zu verletzen oder zu töten. Auch Eier, Nistplätze und Fledermaus-Quartiere dürfen nicht entfernt, beschädigt oder zerstört werden. Diese Verbote gelten auch, wenn Sie für Ihr Bauvorhaben keine Genehmigung benötigen oder eine Genehmigung bereits erhalten haben.

Bauherr:innen müssen Sie sich vor Beginn Ihrer Bau-, Sanierungs- oder Abrissmaßnahme vergewissern, inwieweit Vögel und Fledermäuse betroffen sind.

Hierüber sowie über Artenschutzmaßnahmen informiert das Merkblatt  

Artenschutz bei Baumaßnahmen (PDF)

 

Das könnte Sie auch interessieren