Gemäß § 23, § 35 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes unterliegen bestimmte Einrichtungen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Maßstab der Überwachung ist der Stand der medizinischen Wissenschaft auf dem Gebiet der Infektionsprävention. Im Rahmen der Überwachung von medizinischen Einrichtungen sind neben dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) u. a. die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) am Robert Koch-Institut, das Gesundheitsdienst-Gesetz (GDG) und die Medizinische Infektionspräventionsverordnung (MedIpVO) zu beachten.
Ziel der infektionshygienischen Überwachung in Einrichtungen i. S. d. §§ 23, 35 und 36 IfSG ist es, die Rahmenbedingungen für die Einhaltung von Maßnahmen der Infektionsprävention zu überprüfen, Infektionsgefahren frühzeitig zu erkennen, Infektionsrisiken zu minimieren sowie die Weiterverbreitung von Infektionserregern zu verhindern. Bei medizinischen Einrichtungen geht es insbesondere darum, den Schutz vor Infektionen im Rahmen medizinischer Maßnahmen oder anderer invasiver Eingriffe sicherzustellen. Die Überwachung trägt damit zur Optimierung des Hygienemanagements bei.
Nach § 35 IfSG Abs. 1 sind auch ambulante Pflegedienste, voll- und teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen (z.B. Altenpflegeheime und Einrichtungen der Eingliederungshilfe) und/oder vergleichbare Einrichtungen überwachungspflichtig.
Kategorie A
Dazu zählen Kliniken mit Risikobereichen (z.B. OP, Intensivmedizin, Dialyse, Stroke Unit), Operierende Praxen, Dialyseeinrichtungen und Intensivpflegeeinrichtungen.
Informationen zur Vor- und Nachbereitung sowie zum Ablauf
Frequenz
Jährlich
Ablauf der Hygienebegehung
Begonnen wird die Begehung mit einem kurzen Vorgespräch zu den Themen aus der Vorbereitung.
Im Anschluss folgt die Einsicht in die Unterlagen und danach die Begehung der Einrichtung. Hier brauchen wir Zutritt in alle Räumlichkeiten. Es ist möglich, dass wir auch Schränke und Fächer öffnen, um hygienische Merkmale zu beurteilen.
Für die Begehung braucht es eine Begleitung aus dem Bereich der Hygiene und eine Leitungskraft, die mit den Räumlichkeiten und Abläufen vertraut ist und über die Zugänge verfügt.
Bitte stellen Sie sicher, dass die Eingriffsräume besichtigt werden können.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen verschließen Sie bitte vertrauliche Dokumente vorher sorgfältig.
Die Dauer hängt von der Größe der Einrichtung ab sowie von den hygienischen Mängeln. Erfahrungsgemäß ist eine wiederholte Begehung meist kürzer.
Den genauen zeitlichen Rahmen, teilen wir Ihnen rechtzeitig mit. Bitten planen Sie jedoch mindestens zwei Stunden Zeit ein.
Folgende Dokumente brauchen wir vorab von Ihnen:
- Hygieneplan
- Reinigungs- und Desinfektionsplan
- Hautschutzplan
- Namen der verwendeten Desinfektionsmittel (Fläche und Hände)
- Mikrobiologische Prüfberichte
Folgende Informationen brauchen wir vorher:
- Name(n) der Leitung
- Anzahl der Mitarbeitenden mit Fachbezeichnung
- Name der Hygienefachkraft, inkl. Zertifikat
- Name der Hygienebeauftragten, inkl. Zertifikat
- Anzahl der Betten
- Anzahl der Operationssäle
- Anzahl der Eingriffe im Vorjahr und Eingriffsspektrum
- Name der Reinigungsfirma
- Wo werden Medizinprodukte aufbereitet
- Wo wird Bereichskleidung aufbereitet
- Wer ist die Betriebsärztin / der Betriebsarzt
Während der Begehung sollten Sie folgende Dokumente parat haben:
- Hygieneschulung der Mitarbeiter:innen
- Anzahl der Verbandkästen, AED vorhanden, Notfallausrüstung, letzte Erste-Hilfe-Schulung, Zuständigkeiten
- erfolgte oder geplante Sanierungsmaßnahmen
- Nachweise der Lebensmittel-Belehrung nach § 43 IfSG
- Pflichtimpfungen der MA sowie zuständiger Betriebsarzt
- Dokumentationslisten (z. B. Temperaturkontrollen Arzneimittelkühlschrank, Reinigung /Desinfektion Materiallager, Aufbereitungsraum)
- Meldeprozeduren nach § 6 IfSG
Nachbereitung
- Sie erhalten von uns ein Protokoll der Begehung. Hier finden Sie alle vorgefundenen Mängel mit notwendigen Umsetzungsmaßnahmen und Fristen. Manchmal erfordert dies eine Nachbegehung, teilweise reicht uns auch eine Stellungnahme und Fotonachweise.
- Die Infektionshygienische Überwachung ist nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren gebührenpflichtig. Ein Gebührenbescheid geht Ihnen gesondert zu.
Kategorie B
Dazu zählen Endoskopie-Praxen, Entbindungseinrichtungen, Krankenhäuser ohne Interventionen (z.B. Psychiatrie), Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste sowie Rettungsdienste.
Informationen zur Vor- und Nachbereitung sowie zum Ablauf
Frequenz
Einmal in drei Jahren
Ablauf der Hygienebegehung
Begonnen wird die Begehung mit einem kurzen Vorgespräch zu den Themen aus der Vorbereitung.
Im Anschluss folgt die Einsicht in die Unterlagen und danach die Begehung der Einrichtung. Hier brauchen wir Zutritt in alle Räumlichkeiten. Es ist möglich, dass wir auch Schränke und Fächer öffnen, um hygienische Merkmale zu beurteilen.
Für die Begehung braucht es eine Begleitung aus dem Bereich der Hygiene und eine Leitungskraft, die mit den Räumlichkeiten und Abläufen vertraut ist und über die Zugänge verfügt.
Bitte stellen Sie sicher, dass die Eingriffsräume besichtigt werden können.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen verschließen Sie bitte vertrauliche Dokumente vorher sorgfältig.
Die Dauer hängt von der Größe der Einrichtung ab sowie von den hygienischen Mängeln. Erfahrungsgemäß ist eine wiederholte Begehung meist kürzer.
Den genauen zeitlichen Rahmen, teilen wir Ihnen rechtzeitig mit. Bitten planen Sie jedoch mindestens zwei Stunden Zeit ein.
Folgende Dokumente brauchen wir vorab von Ihnen:
- Hygieneplan
- Reinigungs- und Desinfektionsplan
- Hautschutzplan
- Namen der verwendeten Desinfektionsmittel (Fläche und Hände)
- Mikrobiologische Prüfberichte
Folgende Informationen brauchen wir vorher:
- Name(n) der Leitung
- Anzahl der Mitarbeitenden mit Fachbezeichnung
- Name der Hygienefachkraft, inkl. Zertifikat
- Name der / des Hygienebeauftragten, inkl. Zertifikat
- Anzahl der Betten
- Anzahl der Eingriffe und Eingriffsspektrum
- Name der Reinigungsfirma
- Wo werden Medizinprodukte aufbereitet
- Wo wird Bereichskleidung aufbereitet
- Wer ist der Betriebsarzt / die Betriebsärztin
Während der Begehung sollten Sie folgende Dokumente parat haben:
- Hygieneschulung der Mitarbeiter:innen
- Anzahl der Verbandkasten, AED vorhanden, Notfallausrüstung, letzte Erste-Hilfe-Schulung, Zuständigkeiten
- Erfolgte oder geplante Sanierungsmaßnahmen
- Nachweis der Lebensmittel-Belehrung nach § 43 IfSG
- Pflichtimpfungen der MA sowie zuständige/r Betriebsärztin / Betriebsarzt
- Meldeprozeduren nach § 6 IfSG
Nachbereitung
- Sie erhalten von uns ein Protokoll der Begehung. Hier finden Sie alle vorgefundenen Mängel mit notwendigen Umsetzungsmaßnahmen und Fristen. Manchmal erfordert dies eine Nachbegehung, teilweise reicht uns auch eine Stellungnahme und Fotonachweise.
- Die Infektionshygienische Überwachung ist nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren gebührenpflichtig. Ein Gebührenbescheid geht Ihnen gesondert zu.
Kategorie C
Dazu zählen Praxen ohne Intervention, Eingliederungshilfe und Gemeinschaftseinrichtungen.
Informationen zur Vor- und Nachbereitung sowie zum Ablauf
Frequenz
Einmal in fünf Jahren
Ablauf der Hygienebegehung
Begonnen wird die Begehung mit einem kurzen Vorgespräch zu den Themen aus der Vorbereitung.
Im Anschluss folgt die Einsicht in die Unterlagen und danach die Begehung der Einrichtung. Hier brauchen wir Zutritt in alle Räumlichkeiten. Es ist möglich, dass wir auch Schränke und Fächer öffnen, um hygienische Merkmale zu beurteilen.
Für die Begehung braucht es eine Begleitung aus Ihrer Einrichtung, die mit den Räumlichkeiten und Abläufen vertraut ist und über die Zugänge verfügt.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen verschließen Sie bitte vertrauliche Dokumente vorher sorgfältig.
Die Dauer hängt von der Größe der Einrichtung ab sowie von den hygienischen Mängeln. Erfahrungsgemäß ist eine wiederholte Begehung meist kürzer.
Den genauen zeitlichen Rahmen, teilen wir Ihnen rechtzeitig mit. Bitten planen Sie jedoch mindestens zwei Stunden Zeit ein.
Folgende Dokumente brauchen wir vorab von Ihnen:
- Hygieneplan
- Reinigungs- und Desinfektionsplan
Folgende Informationen brauchen wir vorher:
- Name(n) der Leitung
- Anzahl der Kinder / Schüler:innen / Bewohner:innen etc.
- Name der Reinigungsfirma
- Name des Müllentsorgungsbetriebs
- Anzahl und Bezeichnung der Funktionsräume
- Art der Verpflegung bzw. Lebensmittelzubereitung
Während der Begehung sollten Sie folgende Dokumente parat haben:
- Hygieneschulung der Mitarbeiter:innen
- Name des/der Hygienebeauftragten (keine Hygienefachkraft)
- Anzahl der Verbandkasten, AED vorhanden, Notfallausrüstung, letzte Erste-Hilfe-Schulung, Zuständigkeiten
- erfolgte oder geplante Sanierungsmaßnahmen
- Lebensmittel-Belehrung nach § 43 IfSG
- TÜV-Zertifikate der Spielgeräte
- Pflichtimpfungen der Mitarbeiter:innen (ggf. auch Kinder bzw. Schüler) sowie zuständige/r Betriebsärztin / Betriebsarzt
Nachbereitung
- Sie erhalten von uns ein Protokoll der Begehung. Hier finden Sie alle vorgefundenen Mängel mit notwendigen Umsetzungsmaßnahmen und Fristen. Manchmal erfordert dies eine Nachbegehung, teilweise reicht uns auch eine Stellungnahme und Fotonachweise.
- Die Infektionshygienische Überwachung ist nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren gebührenpflichtig. Ein Gebührenbescheid geht Ihnen gesondert zu.