Streitsache Straßennamen

Zum schwierigen Verhältnis von Ehrungen und Erinnerung

Straßenbenennungen nach Personen sind zum Zeitpunkt der Benennung immer eine Form der Ehrung bzw. der Erinnerung durch eine Stadt. Die Ehrung wird in der Regel an bestimmte „große“ Leistungen des Geehrten geknüpft oder man bewertet die Person in irgendeiner Form als Vorbild.

Beides, warum man ehrt und warum man erinnern will, ist im Laufe der Zeit Veränderungen im historisch-öffentlichen Bewusstsein einer Gesellschaft unterworfen. Wie in sehr vielen Städten in Deutschland gab und gibt es auch in Lübeck eine Debatte über „belastete“ Straßennamen.

Im Auftrag der Bürgerschaft hat seit 2013/2014 ein Arbeitskreis von Politikern unter Beratung von Historikern die Straßennamen und Plätze etc. der Stadt daraufhin geprüft, ob deren Namensgebungen „aus heutiger historischer Betrachtung anders als zum Benennungszeitpunkt bewertet werden können.“ In diese Debatte wurde die Öffentlichkeit ebenso wie die Bewohner der diskutierten Straßen eingebunden. 

Nach längerer Diskussion im Arbeitskreis hat der interfraktionelle Arbeitskreis der Bürgerschaft 14 nach Personen benannte Straßen ermittelt, die aus unterschiedlichen Gründen aus heutiger Sicht als „belastet“ gelten. Diese „Belastung“ ergibt sich aus Bezügen zum Nationalsozialismus, Kolonialismus oder Militarismus. Bei den 14 als „kritisch“ ermittelten Straßennamen handelt es sich um Benennungen aus der Zeit nach 1871, zwei hatten ihren Namen im wilhelminischen Kaiserreich erhalten, sieben im Dritten Reich und fünf nach 1945.

Im Januar 2019 hat die Bürgerschaft auf der Basis der Diskussion im Arbeitskreis die Umbenennung von drei Straßen in Lübeck beschlossen: Hindenburgplatz, Pfitznerstraße, Lenardweg. Unter allen Straßenschildern der umzubenennenden Straßen sollen Infotafeln mit der Geschichte der jeweiligen Straßennamen und vorheriger Namensgeber inkl. QR-Code angebracht werden. Die neuen Straßennamen werden paritätisch zwischen Männernamen und Frauennamen aufgeteilt; die Anwohner sind bei der Auswahl zu beteiligen. Sie erhalten eine Entschädigung für etwaige Kosten infolge der Umbenennung.

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