Westerauer Stiftung

Die Geschichte der Westerauer Stiftung

Die Westerauer Stiftung wurde im Jahre 1463 durch den in Lübeck tätigen Ratsmann und späteren Bürgermeister Andreas Geverdes und durch den Lübecker Bürger und Wandschneider Gerd van Lenthen gegründet. Ihr Name ist nach dem kleinen Dorf Westerau im Kreis Stormarn benannt, dass sich im gemeinschaftlichen Eigentum der beiden Stifter befand.

Die ursprünglichen Aufgaben der Stiftung waren der Gräberfürsorge auf den Friedhöfen St. Gertrud und St. Jürgen in Lübeck sowie der Abhaltung von Seelenmessen gewidmet. Daneben wurde die Verbesserung des damaligen schlechten Zustandes der Verbindungswege zwischen Lübeck und Westerau ausdrücklich zum Stiftungszweck erklärt.

Wie so vielen testamentarischen Vermächtnissen, ist auch der Westerauer Stiftung im Laufe der Jahrhunderte ein wechselvolles Schicksal nicht erspart geblieben. Neben geschichtlichen Ereignissen (Reformation, 30-jähriger Krieg u.a.), die zu einem Wandel der Stiftungszwecke führten, hatten sich die Vermögensverhältnisse durch Misswirtschaft mit der Zeit ständig verschlechtert.

Die Stiftung besaß zwar Grundvermögen, aber keine liquiden Mittel. Mehrfache Überlegungen die Stiftung aufzulösen, wurden jedoch immer - wenn auch mit Hemmungen - verworfen, da die Stiftung stets als erhaltungswürdig angesehen wurde.

Durch "wirtschaftliches Umdenken" ist es jedoch gelungen, die Vermögens- und Ertragslage derart zu verbessern, dass die Erfüllung des heutigen Stiftungszweckes -Gewährung von Altersunterstützungen und Ausbildungsbeihilfen- wieder ermöglicht wurde.

Durch die immer weitreichenderen gesetzlichen sozialen Absicherungen (z.B. Pflegeversicherung) liegt das Hauptaugenmerk der Stiftung heute jedoch in der Unterstützung von bedürftigen begabten Studierenden.


Das Vermögen der Westerauer Stiftung

Das Vermögen der Westerauer Stiftung besteht aus Grund- und Kapitalvermögen. Es wird im Vermögensnachweis ausgewiesen. Das in Westerau gelegene Grundvermögen wird überwiegend forstwirtschaftlich genutzt.


Die Organe der Westerauer Stiftung

Die Westerauer Stiftung wird von der Hansestadt Lübeck nach den Vorschriften der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein verwaltet. Die Hansestadt Lübeck darf durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen nicht begünstigt werden.

Die Hansestadt Lübeck vertritt die Stiftung im Regelfall gerichtlich und außergerichtlich. Soweit die Hansestadt Lübeck entsprechend der Bestimmung des § 181 BGB in der Vertretung der Stiftung gehindert ist, wird diese durch einen Vorstand wahrgenommen, der aus drei Mitgliedern besteht.

Sie werden vom Innenminister des Landes Schleswig-Holstein für die Dauer von sechs Jahren ernannt. Die Vorstandsmitglieder sollen Bürger der Hansestadt Lübeck, sie dürfen jedoch nicht deren Bedienstete sein.

Zur rechtswirksamen Vertretung der Stiftung genügt die Mitwirkung von zwei Vorstandsmitgliedern.

 

Zweck der Stiftung

Aufgabe der Westerauer Stiftung ist:

ausschließlich und unmittelbar ältere bedürftige Menschen sowie bedürftige und begabte Studierende zu unterstützen. Voraussetzung ist die Bedürftigkeit im Sinne der jeweils geltenden steuerlichen Bestimmungen. Sie erfüllt diesen Zweck durch:

  • Gewährung von Altersunterstützungen
  • Gewährung von Ausbildungsbeihilfen

 

 

Stiftungssatzung

Die Westerauer Stiftung wird als Stiftung des bürgerlichen Rechts nach dem Stiftungsgesetz - StiG (GVOBl. Schl.H. 2000 Nr. 5 S 208) und nach der Satzung der Westerauer Stiftung vom 25.06.1976 (Amtsbl. Schl.-H. /Aaz.1976 S. 344), geführt.

 

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