Ermäßigung Kindertagesbetreuung und Schulkindbetreuung
Soziale Ermäßigung von Elternbeiträgen und Geschwisterermäßigung
Familien mit mehreren Kindern erhalten Ermäßigungen bei der Betreuung in Tagespflege, Kindertagesstätten und Ganztag an Schule.
Die Hansestadt Lübeck übernimmt Betreuungsgebühren in Tagespflege, Kindertagesstätten und Ganztag an Schule teilweise oder vollständig, wenn Eltern aus finanziellen Gründen nicht zugemutet werden kann, die Gebühren selbst aufzubringen.
Beim Empfang von Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag der Familienkasse, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird auf Antrag der Elternbeitrag für die Betreuung in voller Höhe übernommen.
Geschwisterermäßigung in Tagespflege, Kindertagesstätte oder Ganztag an Schule/Schulkindbetreuung
Besuchen mehrere (mit Hauptwohnung in Lübeck) in einem Haushalt lebende Kinder einer Familie eine öffentlich geförderte Kindertageseinrichtung oder eine öffentlich geförderte Kindertagespflegestelle oder eine Ganztagsbetreuung an Schulen (für mindestens 70 EUR mtl. Betreuungsgebühren an mindestens 3 Nachmittagen pro Woche), wird der Elternbeitrag auf Antrag ermäßigt. Die Geschwisterermäßigung erfolgt unabhängig vom Einkommen.
Für das älteste Kind muss der volle Betrag gezahlt werden. Das nächstjüngere Kind erhält eine Ermäßigung von 50 %, alle weiteren jüngeren Kinder erhalten eine Ermäßigung von 100%.
Wenn Ihr jüngeres Kind in einer Kindertagesstätte betreut wird, nutzen Sie bitte dieses Antragsformular für eine Geschwisterermäßigung: Antrag Geschwisterermäßigung Kindertagesstätte
Anträge für die Geschwisterermäßigung in der Schulkindbetreuung finden Sie hier.
Den Antrag für die Waldorf Schule finden Sie hier.
Unterstützung durch den Bildungsfonds
In Lübeck schafft der Bildungsfonds gleiche Chancen für Kinder. Mittagessen, Betreuung, Teilhabe an Tagesausflügen, Theaterbesuche oder Sprachförderung wird mit Hilfe des Bildungsfonds finanziell unterstützt.
Grundsätzlich können Familien Unterstützung erhalten, die:
ALG II oder Sozialhilfe beziehen
oder Kinderzuschlag von der Familienkasse erhalten
oder Wohngeld erhalten
oder sich aus sonstigen Gründen in finanzieller Not befinden und dies in einem vereinfachten Nachweis darlegen.
Nähere Informationen erhalten Sie in diesem Portal unter Bildungsfonds oder wenden Sie sich an die Tagespflege, Kita oder Schule, die Ihr Kind besucht. Dort hilft man Ihnen gerne weiter.
Ermäßigung von Elternbeiträgen in der Kindertagespflege
Die Höhe der Kostenrichtet sich nach der öffentlichen Förderung bzw. der Vereinbarung, die Sie privat mit der Tagespflegeperson getroffen haben.
Wenn Sie die Voraussetzungen für eine öffentliche Förderung erfüllen, wird die Tagespflegeperson durch die Hansestadt Lübeck finanziert. Sie werden lediglich mit einem Elternbeitrag beteiligt und zahlen ggf. Verpflegungsgeld für Ihr Kind an die Tagespflegeperson.
Der Elternbeitrag hängt vom Betreuungsumfang und vom Alter des Kindes ab. Unter bestimmten Bedingungen kann der Elternbeitrag auf schriftlichem Antrag (§ 90 SGB VIII) ganz oder teilweise erlassen werden. Eine rückwirkende Antragsstellung ist nicht möglich. Auch Geschwisterermäßigungen werden gewährt.
Wenn Sie sich die Betreuungskosten der Kindertagesstätte oder Kindertagespflege finanziell nicht leisten können, sollten Sie einen Ermäßigungsantrag stellen. Dazu müssen Sie Ihr Einkommen und Ihre Belastungen nachweisen. Bitte reichen Sie uns Antragsformulare sowie weitere Unterlagen ausschließlich per Post oder persönlich im Service ein. Nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung, wenn Sie Anträge oder Unterlagen persönlich abgeben möchten.
Um einen Ermäßigungsantrag zu stellen, füllen Sie bitte das folgende Formular aus. Dieses Formular ist für alle Personen geeignet, die einen Antrag für ihre leiblichen Kinder stellen möchten. Antrag Ermäßigung Kita
Außerdem stellen wir Ihnen die Betreuungsbestätigung zur Vorlage für die Kita-Entgeltermäßigung zur Verfügung.
Hinweise und weitere Infos zum Antrag gibt es hier.
Kontakt Fachbereich Kultur und Bildung Team Kita-Entgeltermäßigung Kronsforder Allee 2-6 Postfach 23539 Lübeck
Bekommen Sie eine der folgenden Sozialleistungen?
Leistungen vom Jobcenter (Bürgergeld)
Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
Kinderzuschlag der Familienkasse
Hilfe zum Lebensunterhalt
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Dann reichen Sie mit dem Antrag bitte den Sozialleistungsbescheid und den Betreuungsvertrag der Kindertagesstätte ein.
Bitte bedenken Sie, dass wir einen Zuschuss längstens drei Monate rückwirkend bewilligen können. Sollte sich Ihr Antrag auf eine der oben genannten Sozialleistungen noch in Bearbeitung befinden, dann können Sie uns gerne schon den Ermäßigungsantrag zuschicken. Nach Erhalt des Bescheides über die Sozialleistung reichen Sie diesen einfach nach. Ausschlaggebend für den Zeitpunkt der Bewilligung ist der Antragseingang bei uns.
Sie bekommen keine der oben genannten Sozialleistungen?
Um prüfen zu können, ob Ihnen ein Zuschuss zu den Elternbeiträgen zusteht, ist es notwendig, dass Sie das Beiblatt EK ausfüllen und dem Antragsformular beilegen.
Satzung zur sozialen Staffelung von Gebühren oder Entgelten
Ermäßigung von Elternbeiträgen in Ganztag an Schule / Schulkindbetreuung
Wenn Eltern nicht in der Lage sind, den Elternbeitrag in voller Höhe zu zahlen, können sie eine Ermäßigung beantragen. Der Mindestbeitrag zu den Betreuungskosten beträgt 12 Euro.
Nähere Informationen dazu können direkt bei den Mitarbeiter:innen der Schulkindbetreuung oder auch im Schulsekretariat erfragt werden.
Hinweis: Ergänzende Angebote des Trägers der Schulkindbetreuung wie z.B. Kurzbetreuung, die ausschließliche Frühbetreuung sowie die Spätbetreuung, erweiterte Betreuungszeiten bzw. einzelne AG-Angebote sind abhängig vom jeweiligen Schulstandort und fallen nicht unter diese Regelungen.
Merkblätter zur Ermäßigung
Detaillierte Informationen zu Ermäßigungen finden Sie im Merkblatt zur Schulkindbetreuung Klasse 1 bis 4 sowie im Merkblatt zu den schulischen AGs.