Soziale Ermäßigung von Elternbeiträgen und Geschwisterermäßigung
Die Hansestadt Lübeck fördert den Besuch von Kindertagesstätten, indem sie auf Antrag Elternbeiträge ermäßigt oder erlässt. Hierdurch soll insbesondere sichergestellt werden, dass Kinder nicht aus finanziellen Gründen vom Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz ausgeschlossen werden.
Sie können die Übernahme von Kosten für die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten vor allem aus zwei Gründen beantragen:
1. Übernahme aus finanziellen Gründen
Die Hansestadt Lübeck übernimmt Betreuungsgebühren in Kindertagesstätten teilweise oder vollständig, wenn Ihnen aus finanziellen Gründen nicht zugemutet werden kann, die Gebühren selbst aufzubringen.
Bei Empfängern von Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag der Familienkasse, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird auf Antrag der Elternbeitrag für die Betreuung in voller Höhe übernommen.
2. Geschwisterermäßigung
Besuchen mehrere (mit Hauptwohnung in Lübeck) in einem Haushalt lebende Kinder einer Familie eine öffentlich geförderte Kindertageseinrichtung oder eine öffentlich geförderte Kindertagespflegestelle oder eine Ganztagsbetreuung an Schulen (für mindestens 70 EUR mtl. Betreuungsgebühren an mindestens 3 Nachmittagen pro Woche), wird der Elternbeitrag auf Antrag ermäßigt. Die Geschwisterermäßigung erfolgt unabhängig vom Einkommen.
Für das älteste Kind muss der volle Betrag gezahlt werden. Das nächstjüngere Kind erhält eine Ermäßigung von 50 %, alle weiteren jüngeren Kinder erhalten eine Ermäßigung von 100%.
Informationen Ermäßigung der Elternbeiträge in der Kindertagesstätte erhalten Sie unter: Fachbereich Kultur und Bildung Team Kita-Entgeltermäßigung Kronsforder Allee 2-6 Postfach 23539 Lübeck
Wenn Sie sich die Betreuungskosten der Kindertagesstätte oder Kindertagespflege finanziell nicht leisten können, sollten Sie einen Ermäßigungsantrag stellen. Dazu müssen Sie Ihr Einkommen und Ihre Belastungen nachweisen. Bitte reichen Sie uns Antragsformulare sowie weitere Unterlagen ausschließlich per Post oder persönlich im Service ein. Nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung, wenn Sie Anträge oder Unterlagen persönlich abgeben möchten.
Um einen Ermäßigungsantrag zu stellen, füllen Sie bitte das folgende Formular aus. Dieses Formular ist für alle Personen geeignet, die einen Antrag für ihre leiblichen Kinder stellen möchten. Antrag Ermäßigung Kita
Bekommen Sie eine der folgenden Sozialleistungen?
Leistungen vom Jobcenter (Bürgergeld)
Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
Kinderzuschlag der Familienkasse
Hilfe zum Lebensunterhalt
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Dann reichen Sie mit dem Antrag bitte den Sozialleistungsbescheid und den Betreuungsvertrag der Kindertagesstätte ein.
Bitte bedenken Sie, dass wir einen Zuschuss längstens drei Monate rückwirkend bewilligen können. Sollte sich Ihr Antrag auf eine der oben genannten Sozialleistungen noch in Bearbeitung befinden, dann können Sie uns gerne schon den Ermäßigungsantrag zuschicken. Nach Erhalt des Bescheides über die Sozialleistung reichen Sie diesen einfach nach. Ausschlaggebend für den Zeitpunkt der Bewilligung ist der Antragseingang bei uns.
Sie bekommen keine der oben genannten Sozialleistungen?
Um prüfen zu können, ob Ihnen ein Zuschuss zu den Elternbeiträgen zusteht, ist es notwendig, dass Sie das Beiblatt EK ausfüllen und dem Antragsformular beilegen.
In Lübeck schafft der Bildungsfonds gleiche Chancen für Kinder. Mittagessen, Betreuung, Teilhabe an Tagesausflügen, Theaterbesuchen oder Sprachförderung wird mit Hilfe des Bildungsfonds finanziell unterstützt.
Nähere Informationen erhalten Sie in diesem Portal unter Bildungsfonds.