Ermäßigung Kindertageseinrichtungen

Soziale Ermäßigung von Elternbeiträgen und Geschwisterermäßigung

Die Hansestadt Lübeck fördert den Besuch von Kindertagesstätten, indem sie auf Antrag Elternbeiträge ermäßigt oder erlässt. Hierdurch soll insbesondere sichergestellt werden, dass Kinder nicht aus finanziellen Gründen vom Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz ausgeschlossen werden.

Sie können die Übernahme von Kosten für die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten vor allem aus zwei Gründen beantragen:

 

1. Übernahme aus finanziellen Gründen

Die Hansestadt Lübeck übernimmt Betreuungsgebühren in Kindertagesstätten teilweise oder vollständig, wenn Ihnen aus finanziellen Gründen nicht zugemutet werden kann, die Gebühren
selbst aufzubringen.

Bei Empfängern von Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag der Familienkasse, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird auf Antrag der Elternbeitrag für die Betreuung in voller Höhe übernommen.

 

 

2. Geschwisterermäßigung

Besuchen mehrere (mit Hauptwohnung in Lübeck) in einem Haushalt lebende Kinder einer Familie eine öffentlich geförderte Kindertageseinrichtung oder eine öffentlich geförderte Kindertagespflegestelle oder eine Ganztagsbetreuung an Schulen (für mindestens 70 EUR mtl. Betreuungsgebühren an mindestens 3 Nachmittagen pro Woche), wird der Elternbeitrag auf Antrag ermäßigt. Die Geschwisterermäßigung erfolgt unabhängig vom Einkommen.

Für das älteste Kind muss der volle Betrag gezahlt werden. Das nächstjüngere Kind erhält eine Ermäßigung von 50 %, alle weiteren jüngeren Kinder erhalten eine Ermäßigung von 100%.

Antrag Geschwisterermäßigung

Wenn Ihr jüngeres Kind von einer Kindertagespflegeperson betreut wird, nutzen Sie bitte dieses Antragsformular für eine Geschwisterermäßigung: Antrag Geschwisterermäßigung (für die Betreuung bei einer Tagespflegeperson)

Informationen zur Ermäßigung der Elternbeiträge in der Kindertagespflege finden Sie auf den Informationsseiten der Kindertagespflege.

Informationen und Anträge für die Ermäßigung in der Schulkindbetreuung finden Sie hier.

 

Hinweise und weitere Infos zum Antrag gibt es hier.

Satzung  zur sozialen Staffelung von Gebühren oder Entgelten


Buchen Sie hier einen Termin

 

Kontakt

Informationen Ermäßigung der Elternbeiträge in der Kindertagesstätte erhalten Sie unter:
Fachbereich Kultur und Bildung
Team Kita-Entgeltermäßigung
Kronsforder Allee 2-6
Postfach
23539 Lübeck

Servicenummer: (0451) 115

 

 

Ermäßigung von Elternbeiträgen (Antragsformulare)

Wenn Sie sich die Betreuungskosten der Kindertagesstätte oder Kindertagespflege finanziell nicht leisten können, sollten Sie einen Ermäßigungsantrag stellen. Dazu müssen Sie Ihr Einkommen und Ihre Belastungen nachweisen. Bitte reichen Sie uns Antragsformulare sowie weitere Unterlagen ausschließlich per Post oder persönlich im Service ein. Nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung, wenn Sie Anträge oder Unterlagen persönlich abgeben möchten.

Um einen Ermäßigungsantrag zu stellen, füllen Sie bitte das folgende Formular aus. Dieses Formular ist für alle Personen geeignet, die einen Antrag für ihre leiblichen Kinder stellen möchten.
Antrag Ermäßigung Kita

Bekommen Sie eine der folgenden Sozialleistungen?

  • Leistungen vom Jobcenter (Bürgergeld)
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
  • Kinderzuschlag der Familienkasse
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Dann reichen Sie mit dem Antrag bitte den Sozialleistungsbescheid und den Betreuungsvertrag der Kindertagesstätte ein.

Bitte bedenken Sie, dass wir einen Zuschuss längstens drei Monate rückwirkend bewilligen können. Sollte sich Ihr Antrag auf eine der oben genannten Sozialleistungen noch in Bearbeitung befinden, dann können Sie uns gerne schon den Ermäßigungsantrag zuschicken. Nach Erhalt des Bescheides über die Sozialleistung reichen Sie diesen einfach nach. Ausschlaggebend für den Zeitpunkt der Bewilligung ist der Antragseingang bei uns.

Sie bekommen keine der oben genannten Sozialleistungen?

Um prüfen zu können, ob Ihnen ein Zuschuss zu den Elternbeiträgen zusteht, ist es notwendig, dass Sie das Beiblatt EK ausfüllen und dem Antragsformular beilegen.

Antrag Beiblatt EK

Alle im Antrag gemachten Angaben sollen mit Nachweisen belegt werden. Bitte beachten Sie hierzu auch unser Info-Blatt:

Info-Flyer

Zum Beiblatt EK brauchen wir gegebenenfalls noch weitere Anlagen von Ihnen:
Arbeitgeberbescheinigung Erwerbseinkommen
Bescheinigung der Notwendigkeit der Fahrzeugnutzung für die Anrechnung der Fahrtkosten zur Arbeitsstätte
Ermittlung der Unterkunftskosten bei Wohneigentum

Für Pflegekinder steht Ihnen das folgende Formular zur Verfügung:

Antrag zur Ermäßigung der Kindertagesstättenkosten für Pflegekinder

  

 

Unterstützung durch den Bildungsfonds

In Lübeck schafft der Bildungsfonds gleiche Chancen für Kinder.
Mittagessen, Betreuung, Teilhabe an Tagesausflügen, Theaterbesuchen oder Sprachförderung wird mit Hilfe des Bildungsfonds finanziell unterstützt.

Nähere Informationen erhalten Sie in diesem Portal unter Bildungsfonds.

 

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