Hafen- und Flughafenärztlicher Dienst​

Gesundheitsmanagement auf Schiffen und im Luftverkehr ​

Die Hafenärztliche Dienste der Länder sind für die Durchführung der hoheitlichen Aufgaben im Rahmen des öffentlichen Gesundheitsschutzes im Bereich des Hafens zuständig. Sie überwachen die Schiffshygiene und stellen entsprechende Dokumente nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften aus.

Wichtigste gesetzliche Grundlage für die Wahrnehmung des Infektionsschutzes durch die Hafenärztlichen Dienste sind die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation (WHO)​.

Auf dieser Seite finden Sie ausführliche Informationen zum Hafen- und Flughafenärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes der Stadt Lübeck. Der Hafen- und Flughafenärztliche Dienst hat im Rahmen der Umsetzung von internationalen Gesundheitsvorschriften die Aufgabe, den Eintrag von schweren Infektionen nach Deutschland zu verhindern, und um den Gesundheitsschutz von Seeleuten und Reisenden sicherzustellen.

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