Sozialpsychiatrischer Dienst

Beratungsstelle für psychisch erkrankte und alkoholerkrankte Menschen

Willkommen auf der Seite des sozialpsychiatrischen Dienstes des Gesundheitsamtes der Stadt Lübeck. Diese Abteilung ist verantwortlich für Beratung von psychisch erkrankten und alkoholerkrankte Menschen und für die Gesamt- und Teilhabeplanung für Menschen mit psychischer Erkrankung.

Fragen und Antworten (FAQ)

 

Wie schnell kann mir geholfen werden?

In einer akuten Krise können Sie sich im Rahmen der Öffnungszeiten an den Krisendienst (Tel: 122-5349) wenden. Darüber hinaus stehen Ihnen unsere Berater:innen Ihres Stadtteils zur Verfügung.

 

 

Wird mein Anliegen vertraulich behandelt?

Wir unterliegen gegenüber Dritten der Schweigepflicht. Ihr Anliegen wird absolut vertraulich und nach den Richtlinien des Datenschutzes behandelt.

 

 

Kommen Kosten auf mich zu?

Die Beratung und Unterstützung ist kostenlos.

 

 

Kann ich eine Begleitung mitbringen?

Wenn es Ihnen hilft, bringen Sie gerne eine Person Ihres Vertrauens mit.

 

 

Können Psychotherapieplätze vermittelt werden?

Wir haben keine Möglichkeit der Einflussnahme bei der Suche und Vergabe von Psychotherapieplätzen. Wenn Sie dabei Unterstützung benötigen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

 

 

Kann ich zu einer Zusammenarbeit gezwungen werden?

Unsere Beratung beruht auf Freiwilligkeit.

 

 

Wie können meine Anliegen bei einer Unterbringung nach PsychHG SH vertreten werden?

Anliegenvertretung gemäß §26 Abs. 1 Gesetz zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen (PsychHG SH)

Der Gesetzgeber des Landes Schleswig-Holstein hat im §26 PsychHG SH geregelt, dass für Krankenhäuser, in denen Menschen mit einer psychischen Erkrankung untergebracht sind, eine Besuchskommission zu bestellen ist. Das Gesundheitsamt der Hansestadt Lübeck hat zur Umsetzung dieses Gesetzes eine Besuchskommission gebildet.
Die Besuchskommission hat insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Prüfung, ob die Rechte der untergebrachten Menschen gewahrt werden
  2. Überprüfung der stationären Unterbringung, der Verpflegung und Kleidung sowie die Überprüfung der hygienischen und allgemeinen Verhältnisse
  3. Mündliche und schriftliche Anregungen, Wünsche und Beschwerden entgegenzunehmen und – soweit möglich – an Ort und Stelle zu erledigen
  4. Sonstige schriftliche Anregungen, Wünsche und Beschwerden zu überprüfen und auszuwerten.

Die Geschäftsführung dieser Besuchskommission obliegt dem Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes der Hansestadt Lübeck. Patient:innen sowie deren Angehörige können sich jederzeit schriftlich (an die o.g. Adresse), fernmündlich oder auch persönlich an die Besuchskommission wenden. Die Besuchskommission wird Ihre Beschwerde oder Anregung entgegennehmen, um das Erforderliche einzuleiten bzw. Mängel zu beseitigen. Selbstverständlich werden alle an die Besuchskommission gegebenen Informationen vertraulich behandelt.

 

Ihr Kontakt zum
Sozialpsychiatrischen Dienst

Krisentelefon (0451) 122-5349

sozialpsychiatrischerdienst@luebeck.de
alkoholberatung@luebeck.de

Servicezeiten:
Montag  08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag  08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch  08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag  08:00 - 18:00 Uhr
Freitag  08:00 - 12:00 Uhr

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