1987 ernannte die UNESCO mit dem mittelalterlichen Stadtkern der Hansestadt Lübeck erstmals in Nordeuropa ein ganzes Stadtquartier als Welterbe. Die durch Jahrhunderte gewachsene und durch viele hervorragende Einzelbauten geprägte Bausubstanz in der Altstadt weist Lübeck als architektonisches Erbe von weltweiter Bedeutung aus. Ausschlaggebend für die Aufnahme waren der planmäßig angelegte Stadtgrundriss mit den historischen Raumgefügen der Straßen und Plätze, die originale historische Bausubstanz in den unzerstörten Altstadtbereichen sowie die markante und unverwechselbare Stadtsilhouette mit den sieben Türmen der monumentalen Kirchen.
Das Lübecker Welterbe entspricht dem Kriterium 4 (iv) der UNESCO: "Mit hervorragenden Beispielen eines Typus von Gebäuden veranschaulichen die erhaltenen (authentischsten) Gebiete der Hansestadt Lübeck die Macht und die historische Rolle der Hanse."
"Die erhaltenen Viertel der Altstadt stellen in ihrer Gesamtheit die mittelalterliche Struktur der Hansestadt dar und verkörpern ein hochrangiges europäisches Denkmal. Der Gesamteindruck der Altstadt wird durch individuelle architektonische Höhepunkte sowohl kirchlicher als auch profaner Art verstärkt, indessen die gebündelte Wirkung durch die einzigartige Stadtsilhouette mit den sieben Kirchtürmen offenbart wird."
Leitidee der Welterbekonvention ist die "Erwägung, dass Teile des Kultur- oder Naturerbes von außergewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen". Die 1972 von der UNESCO verabschiedete Konvention ist das international bedeutendste Instrument, um Kultur- und Naturstätten, die einen "außergewöhnlichen universellen Wert" besitzen, zu erhalten. Denkmäler werden nur dann in die Liste des Welterbes aufgenommen, wenn sie die in der Konvention festgelegten Kriterien der "Einzigartigkeit"und der "Authentizität" (bei Kulturstätten) bzw. der"Integrität" (bei Naturstätten) erfüllen und wenn ein überzeugender "Managementplan" vorliegt.
Eine Liste aller Welterbestätten ist verfügbar unterwww.unesco.de
"Das Herz der Altstadt ist von allen Seiten von Wasser umgeben, teilweise ergänzt durch Wall- und Parkanlagen. Trotz der Schäden, die sie während des Zweiten Weltkriegs erlitten hat, ist die grundlegende Stadtstruktur, bestehend aus Patrizierhäusern des 15. und 16. Jahrhunderts, sowie öffentlichen Denkmälern (das berühmte Holstentor), Kirchen, Salz- und Lagerhäusern unverändert geblieben. Bis zum heutigen Tag ist der Stadtgrundriss als ein harmonisches, vollständiges Gesamtkunstwerk deutlich erkennbar, und die einzigartige Silhouette ist schon von weitem sichtbar."
Ziel des Managementplanes ist die Bewahrung der Integrität und Authentizität der Welterbestätte "Lübecker Altstadt". Dies betrifft nicht nur die Bewahrung der originalen Bausubstanz, sondern insbesondere auch die Bewahrung der besonderen städtebaulichen Strukturen der Altstadt.
Der Managementplan zielt darauf, die Welterbestätte im Geiste der UNESCO-Konvention zum Schutz des Erbes der Menschheit dauerhaft zu bewahren. Die in den verschiedenen Chartas von der UNESCO verabschiedeten Entschließungen zum Schutz von Bau- und Bodendenkmälern sowie historischen Ensembles und Stadtlandschaften bilden neben der Welterbekonvention dafür die fachliche Grundlage. Der Managementplan beschreibt die Merkmale, Verwaltung, Ziele und Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der Welterbestätte.
Der Welterbebereich umfasst 3 Zonen in der Lübecker Altstadt, die für die Geschichte und Entwicklung der Hansestadt Lübeck von großer Bedeutung sind. Diese Bereiche haben ihren historischen Charakter am besten bewahrt und lassen erkennen, welche Macht und geschichtliche Bedeutung die Hanse und Lübeck als Haupt der Hanse besaßen.
umfasst im Norden und Osten das Altstadtviertel, das durch Fischergrube, Pfaffenstraße, Königstraße, Mühlenstraße, die Straße "An der Mauer" und das Burgtor begrenzt wird. Hierin befinden sich zahlreiche denkmalgeschützte Einzelgebäude entlang des historischen Straßennetzes, das ehemalige Dominikanerkonvent Burgkloster und das Burgtor als Teil der alten Stadtbefestigung. Wichtiger Bestandteil ist zudem der Koberg, ein fast vollständig erhaltenes Viertel aus dem späten 13. Jahrhundert mit einem öffentlichen Platz als Mittelpunkt und den zwei prägenden Denkmälern St. Jakobi und Heiligen-Geist-Hospital. Zur Zone 1 gehören darüber hinaus die Kirchen St. Aegidien und St. Katharinen samt Katharinenkloster sowie das St. Annen-Kloster. Maßgeblich für die Ernennung zum Welterbe sind außerdem die von Glockengießerstraße und Mühlenstraße eingeschlossenen Häuserblocks mit ihrer erhaltenen Parzellenstruktur und der bemerkenswerten Dichte an mittelalterlicher Gebäudesubstanz.
umfasst den süd-westlichen Bereich der Altstadt zwischen den beiden Eckpfeilern Petrikirche im Norden und dem Dom im Süden. Dieses Viertel enthält mehrere Reihen prachtvoller Patrizierhäuser. Das Holstentor und die alten Salzspeicher, die zusammen eine Enklave am linken Traveufer bilden, verstärken den monumentalen Charakter des Viertels. Die Bausubstanz stammt fast vollständig aus der Zeit, als die Hanse den Höhepunkt der Machtentfaltung erreicht hatte und Lübeck den Fernhandel in ganz Nordeuropa beherrschte. Darüber hinaus befindet sich hier ein großes zusammenhängendes Areal historischer Gänge.
umfasst den Bereich um den Markt mit den markanten städtebaulichen Dominanten Marienkirche und Rathaus im Zentrum der Stadt. Dieser Bereich erhält die Erinnerung an das westlich angrenzende Gründungsviertel aufrecht, das dem Luftangriff von 1942 zum Opfer fiel.