Welche Regelungen gelten für die Durchführung eines deutsch-dänischen Schulaustauschprojektes? Hier finden Sie wichtige Informationen, die Sie bei der Organisation und Durchführung Ihrer Schulfahrt beachten müssen.
Gesetzliche Rahmenbedingungen für Schulfahrten in Schleswig-Holstein
Eine Schulfahrt nach Dänemark unterliegt in Schleswig-Holstein dem Erlass Lernen am anderen Ort.
Auf der Themenseite Außerschulisches Lernen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur finden Sie den Erlass Lernen am anderen Ort sowie Informationen über notwendige Versicherungen und zum Jugendschutz.
Zur Rechtslage des Erlasses hat das Bildungsministerium die Broschüre Lernen am anderen Ort – Leitfaden zum Nachschlagen herausgebracht.
Der Leitfaden beinhaltet auch den Versicherungsschutz bei Schulfahrten ins Ausland: Unfallversicherung, Krankenversicherung, Reisegepäck- und Reiserücktrittsversicherung sowie die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte.
Jugendschutz
Auf dem Internetportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finden Sie eine Zusammenfassung der wesentlichen Kernpunkte des Jugendschutzgesetzes sowie auf der Internetseite Jugendschutz aktiv Regelungen des Jugendschutzgesetzes.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) veröffentlicht unter der Rubrik Jugendschutz in Europa Informationen über den Jugendschutz in Dänemark.
Auf den Seiten des Kinder- und Jugendschutzes im Lübecker Familien- und Bildungsportal finden Sie alle Informationen sowie Ansprechpersonen in der Hansestadt Lübeck.
Versicherungsschutz
Unfallversicherung / Krankenversicherung
Voraussetzung für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz ist, dass es sich um eine schulische Veranstaltung handelt. Der versicherte schulische Bereich umfasst die An- und Abreise sowie das gesamte Gemeinschaftsprogramm.
Über den Versicherungsschutz bei Auslandsfahrten oder im Einzelfall gibt der für die Schule zuständige Unfallversicherungsträger für Schleswig-Holstein Auskunft:
Unfallkasse Nord
Standort Kiel
Seekoppelweg 5a, 24113 Kiel
Telefon: +49 431 640 70
E-Mail: ukn@uk-nord.de
Internet: www.uk-nord.de
Bei Schulfahrten ins Ausland empfiehlt es sich, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, soweit entstehende Kosten nicht durch die vorhandene gesetzliche und private Krankenversicherung abgedeckt werden.
Für eine ärztliche Behandlung in Dänemark wird eine Anspruchsbescheinigung benötigt, wie eine Europäische Krankenversicherungskarte bzw. eine provisorische Ersatzbescheinigung der Krankenkasse.
Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) informiert über die Sicherstellung des Krankenversicherungsschutzes im Ausland und hat ein Merkblatt über Leistungen der Krankenversicherung in Dänemark herausgegeben (Stand: 03/2017).
Datenschutz
Zuständig für Beratungsanfragen ist der Datenschutzbeauftragte für öffentliche Schulen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein. Er berät Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern über die Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Schulwesen.
Eine Schulfahrt nach Dänemark ist nach dem Erlass Lernen am anderen Ort eine schulische Veranstaltung. Was ist nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beachten, beispielsweise bei der Einverständniserklärung der Eltern zur Aufzeichnung und Verwendung von Fotografien? Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) stellt Informationen für Schulen zusammen, die mit dem in Kraft treten der DSGVO am 25. Mai 2018 fortlaufend aktualisiert werden. Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten des ULD unter > Bildung > Schulen.
Schulfahrten mit multinationalen Klassen nach Dänemark
Bei Schulfahrten mit multinationalen Klassen nach Dänemark ist die Staatsangehörigkeit der Schülerinnen und Schüler rechtzeitig zu prüfen bzw. der aufenthaltsrechtliche Status vorab bei der Ausländerbehörde.
Schülerinnen und Schüler mit einem Reisepass eines Mitgliedstaates der Europäischen Union bzw. des Schengen-Raumes können nach Dänemark visumsfrei für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen einreisen.
Für die Teilnahme an einer Schulfahrt nach Dänemark benötigen Schülerinnen und Schüler aus Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union für die Einreise nach Dänemark einen deutschen Aufenthaltstitel und einen Reisepass / ein Reisedokument. Der deutsche Aufenthaltstitel wird in Dänemark anerkannt.
Junge Flüchtlinge mit einem aufenthaltsrechtlichen Status einer Duldung oder einer Aufenthaltsgestattung dürfen nicht ins Ausland reisen.
Die Ausländerbehörde der Hansestadt Lübeck erreichen Sie hier.
Eine Gesamtliste der Ausländerbehörden in Schleswig-Holstein steht auf der Internetseite der Koordination IQ Netzwerk Schleswig-Holstein zur Verfügung.
Über aktuelle Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen informiert die Dänische Botschaft auf ihrem Internetportal unter Visum- und Aufenthaltsbestimmungen. Dort finden Sie auch eine Übersicht der dänischen Vertretungen in Schleswig-Holstein.
Seit Anfang Januar 2016 führt Dänemark an der deutsch-dänischen Grenze stichprobenartige Grenzkontrollen durch, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist mitzuführen. Auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes finden Sie aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise für Dänemark.
Genehmigung und Abrechnung von Reisekosten
Die schulrechtlichen Bestimmungen Schleswig-Holsteins zur Genehmigung und Abrechnung der Reisekosten von Lehrkräften für Schulausflüge sind nachzulesen in der
Handreichung für Schulleitungen und Lehrkräfte sowie Begleitpersonen zur Genehmigung und Abrechnung von Reisekosten bei Schulausflügen (für die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren in Schleswig-Holstein).
Leitfaden Rechtliche Grundlagen als PDF
Wir bemühen uns, die Informationen genau und vollständig zu halten. Hinweise und Anregungen nehmen wir gern entgegen.