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Geflüchtete

Unterbringung und Leistungen

Die Flüchtlingsunterbringung ist für die Aufnahme von zugewiesenen Geflüchteten aus der Erstaufnahmeeinrichtung/den Landesunterkünften des Landes Schleswig-Holstein zuständig. Hierbei handelt es sich um volljährige Einzelpersonen, Familien oder Familienzusammenschlüsse und auch um Familiennachzüge. Außerdem werden auch Spätaussiedler:innen, die durch das Bundesverwaltungsamt zugewiesen werden, aufgenommen.

Die Unterbringung erfolgt in sozialpädagogisch betreuten Gemeinschaftsunterkünften im gesamten Stadtgebiet.