Er wächst ständig und jedes Jahr kommt mehr als ein Zentimeter dazu - Travemündes Sandstrand von der Nordermole bis zum Möwenstein, der oftmals auch als Kurstrand bezeichnet wird.
Neuer Sand wird kontinuierlich vom Brodtener Steilufer angespült und lässt den Strand inzwischen so breit wie ein Fußballfeld werden, mit reichlich Platz für Jeden: für die Beachvolleyballstars, für Fußballasse, für Sandburgenfans, für Sonnenanbeter und Strandläufer.
Im Jahr 2013 wurden die Travemünder Strände von der International Life Saving Federation of Europe (ILSE) mit dem roten Banner für ihre Sicherheit ausgezeichnet. Das bedeutet, dass sie den Anforderungen an einen sicheren Strand erfüllen und durch Rettungsschwimmer bewacht werden.
Weiter nördlich gibt es am Brodtener Ufer einen FKK- und einen Hundestrand.
Im Ostseeheilbad Travemünde wird eine Kurabgabe beziehungsweise eine Strandbenutzungsgebühr erhoben. Beide Abgaben dienen der Unterhaltung, Pflege und Instandhaltung von Kureinrichtungen beziehungsweise des Kurstrandes.
Die Kurabgabe wird von ortsfremden Personen erhoben, die im Erhebungsgebiet Unterkunft nehmen oder eine Unterkunft innehaben. Sie wird als Gegenleistung dafür erhoben, dass die Möglichkeit geboten wird, öffentliche Einrichtungen zu benutzen und an Veranstaltungen teilzunehmen. Die Strandbenutzungsgebühr ist in der Kurabgabe enthalten.
2024 15.05. - 14.09.: 3,00 € (ab 15 Uhr 1,60 €) Gebührenfrei ist der Strand am Brodtener Ufer.
Von der Strandbenutzngsgebühr befreit sind:
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres und
Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100.
Die Begleitperson eines Schwerbehinderten, sofern eine ständige Begleitung notwendig ist und dies im Ausweis des Schwerbehinderten eingetragen ist
alle Ostseecard-Inhaber:innen
Personen mit Hauptwohnsitz in der Hansestadt Lübeck
Studierende an den Hoch- und Fachhochschulen in der Hansestadt Lübeck mit gültigem Studierendenausweis
Auszubildende, die an Lehrgängen oder Berufsschulunterricht in Lübecker Bildungseinrichtungen teilnehmen mit entsprechendem Nachweis
Teilnehmer:innen an den Lehrgängen der Berufsbildungsstätte der Handwerkskammer und der Schleswig-Holsteinischen Seemannsschule auf dem Priwall
Die Strandbenutzungsgebühr wird zur Deckung der Kosten für Betrieb und Unterhaltung des Kurstrandes erhoben.