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Entwicklungsverzögerung und -störung

Unterstützung bei Auffälligkeiten in der Entwicklung

Wenn Entwicklungsauffälligkeiten oder- beeinträchtigungen die Teilhabe eines Kindes an der Gemeinschaft gefährden, ist es ratsam, möglichst früh entsprechende Fördermaßnahmen zu beantragen.

Heilpädagogische Frühförderung, Frühförderung als Komplexleistung oder ein integrativer Kindergartenplatz sind Angebote, die das Kind in seiner individuellen Entwicklung unterstützen können.

Zur Beantragung dieser Angebote gehört eine Vorstellung ihres Kindes bei uns im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst. Diese erfolgt in kindgerechter, angenehmer Atmosphäre.

(Rechtsrundlage: Paragraphen §102 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX, §113 Abs. 2 Nr. 3 SGB IX, §113 Abs. 3 SGB IX oder §79 SGB IX§35a SGB VIII.)

Ihr Kontakt zum Kinder- und Jugendärztlichen Dienst

Servicenummer (0451) 115
kindergesundheit@luebeck.de

Servicezeiten:
Montag  08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag  08:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch  geschlossen
Donnerstag  08:00 - 18:00 Uhr
Freitag  08:00 - 12:00 Uhr
Vereinbarte Termine finden auch mittwochs statt.

Übersicht Frühförderung
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