Wenn Sie sich als Eltern Sorgen um die Entwicklung ihres Kindes machen, ist es ratsam ihren behandelnden Kinderarzt oder ihre behandelnde Kinderärztin zur Diagnostik und Abklärung zu kontaktieren.
Neben Verordnungen für Heilmittel wie Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie, kann ihre Ärztin oder ihr Arzt Frühförderung (0-6 Jahre) oder die Betreuung in einer integrativen Kindertagesstätte (ab 3 Jahren) empfehlen.
Erscheint heilpädagogische Frühförderung als passende Maßnahme, wenden Sie sich an eine Einrichtung oder eine der Praxen, die Frühförderung anbieten. Diese werden in einem Hausbesuch das Kind kennenlernen und mit Ihnen einen Antrag bei der Abteilung Eingliederungshilfe, Bereich Familienhilfen / Jugendamt stellen.
Der Antrag auf einen Integrationsplatz kann direkt von den Kinderärzt:innen, vom Kindergarten oder von Ihnen bei der Eingliederungshilfe, Bereich Familienhilfen / Jugendamt, gestellt werden.
Für die heilpädagogische Frühförderung und den Integrationsplatz werden Sie schriftlich zu einem Untersuchungstermin in das Gesundheitsamt eingeladen. Unsere Ärzt:innen untersuchen Ihr Kind, führen einen Entwicklungstest durch, erstellen eine ärztliche Stellungnahme und leiten sie an das Team der Eingliederungshilfe weiter.
Sollte heilpädagogische Frühförderung oder ein Platz in einer integrativen Kindertagesstätte angeraten sein, bekommen Sie eine schriftliche Kostenzusage. Sie können einen Integrationsplatz suchen bzw. mit der Frühförderung beginnen.
Interdisziplinäre Frühförderung richtet sich an Kinder, die Unterstützung in mehreren Bereichen brauchen. Ziel ist hier, dass Heilmittelleistungen wie Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie und pädagogische Hilfen aus einer Hand kommen und so besser aufeinander abgestimmt werden können. Die Empfehlung für Interdisziplinäre Frühförderung können Kinderärzt:innen, Kindergärten oder auch Frühförderkräfte aussprechen. Die Diagnostik findet mit den Ärzt:innen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes in den Räumen der Interdisziplinären Frühförderungstelle statt.
In Abstimmung mit den Krankenkassen, die einen Teil der Kosten tragen, entscheidet das Team der Eingliederungshilfe (Familienhilfen / Jugendamt) darüber, ob die Kosten übernommen werden und die Maßnahme starten kann.