Entwicklungsverzögerung und -störung

Unterstützung bei Auffälligkeiten in der Entwicklung

Wenn Entwicklungsauffälligkeiten oder- beeinträchtigungen die Teilhabe eines Kindes an der Gemeinschaft gefährden, ist es ratsam, möglichst früh entsprechende Fördermaßnahmen zu beantragen.

Heilpädagogische Frühförderung, Frühförderung als Komplexleistung oder ein integrativer Kindergartenplatz sind Angebote, die das Kind in seiner individuellen Entwicklung unterstützen können.

Zur Beantragung dieser Angebote gehört eine Vorstellung ihres Kindes bei uns im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst. Diese erfolgt in kindgerechter, angenehmer Atmosphäre.

(Rechtsrundlage: Paragraphen §102 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX, §113 Abs. 2 Nr. 3 SGB IX, §113 Abs. 3 SGB IX oder §79 SGB IX§35a SGB VIII.)

 

Ablauf für die Familie

Wenn Sie sich als Eltern Sorgen um die Entwicklung ihres Kindes machen, ist es ratsam ihren behandelnden Kinderarzt oder ihre behandelnde Kinderärztin zur Diagnostik und Abklärung zu kontaktieren.

Neben Verordnungen für Heilmittel wie Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie, kann ihre Ärztin oder ihr Arzt Frühförderung (0-6 Jahre) oder die Betreuung in einer integrativen Kindertagesstätte (ab 3 Jahren) empfehlen.

Erscheint heilpädagogische Frühförderung als passende Maßnahme, wenden Sie sich an eine Einrichtung oder eine der Praxen, die Frühförderung anbieten. Diese werden in einem Hausbesuch das Kind kennenlernen und mit Ihnen einen Antrag bei der Abteilung Eingliederungshilfe, Bereich Familienhilfen / Jugendamt stellen.

Der Antrag auf einen Integrationsplatz kann direkt von den Kinderärzt:innen, vom Kindergarten oder von Ihnen bei der Eingliederungshilfe, Bereich Familienhilfen / Jugendamt, gestellt werden.

Für die heilpädagogische Frühförderung und den Integrationsplatz werden Sie schriftlich zu einem Untersuchungstermin in das Gesundheitsamt eingeladen. Unsere Ärzt:innen untersuchen Ihr Kind, führen einen Entwicklungstest durch, erstellen eine ärztliche Stellungnahme und leiten sie an das Team der Eingliederungshilfe weiter.

Sollte heilpädagogische Frühförderung oder ein Platz in einer integrativen Kindertagesstätte angeraten sein, bekommen Sie eine schriftliche Kostenzusage. Sie können einen Integrationsplatz suchen bzw. mit der Frühförderung beginnen.

Interdisziplinäre Frühförderung richtet sich an Kinder, die Unterstützung in mehreren Bereichen brauchen. Ziel ist hier, dass Heilmittelleistungen wie Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie und pädagogische Hilfen aus einer Hand kommen und so besser aufeinander abgestimmt werden können. Die Empfehlung für Interdisziplinäre Frühförderung können Kinderärzt:innen, Kindergärten oder auch Frühförderkräfte aussprechen. Die Diagnostik findet mit den Ärzt:innen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes in den Räumen der Interdisziplinären Frühförderungstelle statt.

In Abstimmung mit den Krankenkassen, die einen Teil der Kosten tragen, entscheidet  das Team der Eingliederungshilfe (Familienhilfen / Jugendamt) darüber, ob die Kosten übernommen werden und die Maßnahme starten kann.

 

 

Was muss ich zur Untersuchung mitbringen?

  • schriftliche Einladung
  • gelbes Vorsorgeheft
  • Impfausweis
  • vorhandene Arztberichte
  • falls notwendig, eine Person zum Übersetzen
  • und natürlich ihr Kind

Wir bitten Sie, Geschwisterkinder nicht mitzubringen, damit wir uns bei der Untersuchung voll auf Ihr Kind konzentrieren können. Gestillte Säuglinge können natürlich dabei sein.

 

 

Dauer der Untersuchung

Bitte planen Sie mindestens 1,5 Stunden ein!

 

 

Kosten

Für Sie als Eltern entstehen keinerlei Kosten.

 

Ihr Kontakt zum Kinder- und Jugendärztlichen Dienst

Servicenummer (0451) 115
kindergesundheit@luebeck.de

Servicezeiten:
Montag  08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag  08:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch  geschlossen
Donnerstag  08:00 - 18:00 Uhr
Freitag  08:00 - 12:00 Uhr
Vereinbarte Termine finden auch mittwochs statt.

Übersicht Frühförderung
zum Download

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