Parkregeln in Lübeck
Sicherer Straßenraum für alle

Aktuelle Parkhinweise
Regeln beachten, Rücksicht zeigen, respektvoll parken!
Um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen, ist es wichtig, dass alle Beteiligten rücksichtsvoll miteinander umgehen und sich an die Verkehrsregeln halten.
In einzelnen Bereichen in der Hansestadt Lübeck kann es vorkommen, dass Fahrzeughalter:innen nicht auf gesetzliche Parkverbote der Straßenverkehrsordnung achten – teils mutwillig aufgrund hohen Parkdrucks, teils aber auch aus Unwissenheit. Gleichzeitig kann es aber auch aufgrund von Hinweisen und Meldungen notwendig werden, beispielsweise in besonders engen Straßen das (Gehweg-)Parken zu verbieten, weil der Straßenraum nicht breit genug ist, um ausreichend Platz für Geh- und Rettungswege vorzuhalten.
Das Parken in Bereichen, für die ein Parkverbot besteht, kann nicht nur zu Schäden an Grünflächen und Bäumen, sondern auch zu gefährlichen Situationen für andere Verkehrsteilnehmende führen. Kinder müssen möglicherweise auf die Straße ausweichen, Menschen mit Rollator oder Rollstuhl sowie Eltern mit Kinderwagen finden keinen ausreichenden Platz mehr auf dem Gehweg, Rettungsfahrzeugen wird die Zufahrt zum Einsatzort eventuell erschwert.
Das birgt nicht nur Risiken, sondern schränkt auch die Lebensqualität ein. Lübecks Straßen und Wege sind jedoch für alle da und müssen auch Fußgänger:innen und Radfahrenden einen sicheren und barrierefreien Weg gewährleisten.
Natürlich stellt die Parkplatzsuche manchmal eine Herausforderung dar. Doch wenn sich alle bewusst dafür entscheiden, Rücksicht aufeinander zu nehmen und die Regeln zu respektieren, schafft das eine Umgebung, in der alle sicher und ohne Behinderung unterwegs sein können. Daher möchten wir Sie bitten, Ihr Fahrzeug nur in den dafür vorgesehenen Bereichen abzustellen und darauf zu achten, keine Geh- oder Radwege bzw. Zufahrten zu blockieren. Denken Sie an Ihre Mitmenschen und tragen Sie dazu bei, unsere Straßen sicherer und angenehmer zu gestalten.
Von einer kostenpflichtigen Verwarnung der rechtswidrig abgestellten Fahrzeuge sieht das Ordnungsamt bei einer ersten Prüfung neu festgestellter Bereiche oftmals noch ab, um Sie vorab mit einem Infoflyer oder -zettel zu informieren. Zusätzlich finden Sie auf dieser Internetseite umfassende Informationen zu den betroffenen Bereichen, aktuelle Pressemeldungen sowie Informationen zu zu geltenden Verkehrsregeln unter den FAQs.
Anlass für eine Prüfung von Straßenbereichen und gewachsenen Parkzonen
Anlass für eine Prüfung von Parkordnungen durch das Ordnungsamt und die Straßenverkehrsbehörde sind üblicherweise Beschwerden durch Anwohnende oder Fußgänger:innen, eine Erhöhung von Verkehrsaufkommen aufgrund von Umleitungsverkehren sowie Hinweise von besonderen Bedarfsträgern wie der Feuerwehr oder dem ÖPNV. Auch wenn zum Beispiel ein Gehweg so zugeparkt wird, dass insbesondere Menschen mit Rollstühlen ihn nicht mehr nutzen können, wird das Ordnungsamt bei entsprechenden Hinweisen direkt tätig.
Vor der Anordnung von absoluten Haltverboten wird durch die Straßenverkehrsbehörde immer geprüft, ob das Parken unter Mitbenutzung des Gehwegs zugelassen werden kann.
Beispiele gesetzlicher Halteverbote
Das Halten und Parken ist bereits kraft Gesetzes unter anderem an folgenden Stellen verboten. Ein extra Verkehrszeichen ist dann nicht aufzustellen:
- an engen Stellen (<3,05m verbleibende Fahrbahnbreite)
- vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten
- 5m vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen
- 8m vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bei neben der Fahrbahn angelegten Radwegen
- vor Grundstücksein- und -ausfahrten
- auf Geh- oder Radwegen, Grünflächen und in Fußgängerzonen
Gesetzliche Grundlagen
Basis für die behördlichen Entscheidungen bilden u.a. folgende gesetzliche Grundlagen und Verordnungen:
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Bußgeldkatalog
- Bauvorschriften
Insbesondere bei Gefahren durch falsch geparkte Fahrzeuge müssen die Mitarbeitenden der städtischen Behörden vor Ort ihr Ermessen ausüben und ggf. auch unverzüglich Maßnahmen einleiten. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis und werben für einen respektvollen Umgang mit den Mitarbeitenden, die die gesetzlichen Grundlagen nicht ändern können, sondern den Auftrag haben, die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen zu überwachen bzw. durchzusetzen.
Sprechen Sie die Mitarbeitenden bei Kontrollen vor Ort gerne an, sie stehen für einen Dialog zur Verfügung.