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Beratung und Bedarfsermittlung im Rahmen der Gesamt- und Teilhabeplanung für Menschen mit seelischer Behinderung

Individuelle Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben

Im Rahmen der Inklusion ist es ein Ziel, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördert. Die Leistungen sollen dazu befähigen, Lebensplanung und Lebensführung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben Menschen, die geistig, seelisch oder körperlich wesentlich behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.

Im Rahmen der Gesamt- und Teilhabeplanung wird nach Antragstellung auf Eingliederungshilfe in einem Bedarfsermittlungsgespräch geprüft, ob ein Hilfebedarf vorliegt und welche Leistungen geeignet sind.

Ihr Kontakt zum Gesundheitsamt

Servicenummer (0451) 115
teilhabeplanung@luebeck.de

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