Behinderung und Inklusion
Förderung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

Im Rahmen der Inklusion ist es Aufgabe der Eingliederungshilfe, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördert. Die Leistung soll dazu befähigen, Lebensplanung und –führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.
Anspruch haben Menschen, die nicht nur vorübergehend geistig, seelisch oder körperlich wesentlich behindert sind oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden auf Antrag gewährt und frühestens ab dem Ersten des Monats der Antragstellung erbracht.
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für Menschen mit Behinderung)
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung (z.B. Hilfen zu einer Schulbildung, schulischen oder hochschulischen Ausbildung)
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe (z.B. Assistenzleistungen, heilpädagogische Leistungen, Leistungen zur Mobilität)
Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden gemeinsam mit den Leistungsberechtigten im Rahmen eines Gesamt- bzw. Teilhabeplanverfahrens festgestellt. Das Teilhabeplanverfahren dient auch zur Koordinierung der Leistungen verschiedener Rehabilitationsträger (z.B. Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur).
Die Leistungen anderer Rehabilitationsträger (z.B. Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur) sind gegenüber der Eingliederungshilfe vorrangig.
Für Fragen oder zum Start des Verfahrens gibt es die Erstberatung.