Briefwahl
Wichtige Infos rund um die Briefwahl

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht. Stichtag für die Erstellung des Wählerverzeichnisses ist der 12. Januar 2025.
Schriftlicher / persönlicher Briefwahlantrag:
Ihr Wahlbenachrichtigungsschreiben enthält den formalen Wahlscheinantrag. Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie
- einfach und schnell per QR-Code im Wahlbenachrichtigungsschreiben in Auftrag geben
- per Online-Briefwahlantrag anfordern
- persönlich in einem der drei Bürgerservicebüros oder in der Wahl-Zentrale im Rathaus entgegennehmen und bei Bedarf die Briefwahl vor Ort durchführen.
- mit dem der Wahlbenachrichtigung beigefügten Wahlscheinantrag, in einen frankierten Briefumschlag an die Hansestadt Lübeck, Rathaus "Wahl-Zentrale", 23539 Lübeck senden und anfordern.
- oder schriftlich beantragen. Die Schriftform gilt auch durch
Fax: (0451) 122 4080 oder E-Mail: briefwahl@luebeck.de als gewahrt. - Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
ONLINE-Briefwahlantrag:
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen ab dem 13. Januar 2025 bis zum Mittwoch den 19. Februar 2025, 12 Uhr online über den roten Button beantragen.
Dazu ist eine zweifelsfreie Identifikation Ihrer Person erforderlich. Dieses dient auch dem Schutz vor etwaigem Missbrauch.
Bitte geben Sie deshalb neben Ihrem Namen auch Ihr Geburtsdatum und - sofern Ihr Wahlbenachrichtigungsschreiben schon vorliegt – das Wahllokal und die laufende Nummer des Wählerverzeichnisses an.
Selbstverständlich gehen wir mit Ihren Daten vertraulich um. Ihre Daten werden im SSL-Verfahren verschlüsselt.
Wichtige Informationen zur Antragstellung und dem Versand
Die beantragten Wahlscheine werden Ihnen an die von Ihnen genannte Anschrift mit den kompletten Briefwahlunterlagen zugesandt. Der Versand der Briefwahlunterlagen startet nach Zulassung der Kandidaten, frühestens am 03. Februar 2025.
Folgende Angaben sind erforderlich:
- Familienname, Vorname
- Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).
Wer den Antrag für jemand anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (kein Online-Antrag!) möglich.
Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.
Bitte beachten Sie, dass nach Eingang des schriftlichen Antrages die Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 3. Februar 2025 per Post versendet werden. Der Postweg beträgt 2 bis 3 Werktage. Für eine gültige Stimmabgabe müssen die roten Wahlbriefe bis spätestens am Wahlsonntag, 18 Uhr, in der Wahl-Zentrale im Rathaus eingegangen sein.
Im Zeitraum der letzten drei Werktage vor dem Wahlsonntag wird eine schriftliche Beantragung wegen der Dauer des Postweges nicht mehr empfohlen.