Briefwahl

Wichtige Infos rund um die Briefwahl

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht. Stichtag für die Erstellung des Wählerverzeichnisses ist der 12. Januar 2025.

Schriftlicher / persönlicher Briefwahlantrag:

Ihr Wahlbenachrichtigungsschreiben enthält den formalen Wahlscheinantrag. Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie

  • mit dem der Wahlbenachrichtigung beigefügten Wahlscheinantrag, in einen frankierten Briefumschlag an die Hansestadt Lübeck, Rathaus "Wahl-Zentrale", 23539 Lübeck senden und anfordern. Alternativ können Sie den Antrag auch:
  • persönlich in einem der drei Bürgerservicebüros oder in der Wahl-Zentrale im Rathaus entgegennehmen und bei Bedarf die Briefwahl vor Ort durchführen. 
  • per Online-Briefwahlantrag anfordern
  • oder schriftlich beantragen. Die Schriftform gilt auch durch
    Fax: (0451) 122 4080 oder E-Mail: briefwahl@luebeck.de als gewahrt.
  • Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
     

ONLINE-Briefwahlantrag:

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen ab dem 13. Januar 2025 bis zum Mittwoch den 19. Februar 2025, 12 Uhr online über den roten Button beantragen.

Onlineantrag

Dazu ist eine zweifelsfreie Identifikation Ihrer Person erforderlich. Dieses dient auch dem Schutz vor etwaigem Missbrauch.

Bitte geben Sie deshalb neben Ihrem Namen auch Ihr Geburtsdatum und - sofern Ihr Wahlbenachrichtigungsschreiben schon vorliegt – das Wahllokal und die laufende Nummer des Wählerverzeichnisses an.

Selbstverständlich gehen wir mit Ihren Daten vertraulich um. Ihre Daten werden im SSL-Verfahren verschlüsselt.

Wichtige Informationen zur Antragstellung und dem Versand

Die beantragten Wahlscheine werden Ihnen an die von Ihnen genannte Anschrift mit den kompletten Briefwahlunterlagen zugesandt. Der Versand der Briefwahlunterlagen startet nach Zulassung der Kandidaten, frühestens am 03. Februar 2025.

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Familienname, Vorname
  • Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).

Wer den Antrag für jemand anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (kein Online-Antrag!) möglich.

Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.

Bitte beachten Sie, dass nach Eingang des schriftlichen Antrages die Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 3. Februar 2025 per Post versendet werden. Der Postweg beträgt 2 bis 3 Werktage. Für eine gültige Stimmabgabe müssen die roten Wahlbriefe bis spätestens am Wahlsonntag, 18 Uhr, in der Wahl-Zentrale im Rathaus eingegangen sein.

Im Zeitraum der letzten drei Werktage vor dem Wahlsonntag wird eine schriftliche Beantragung wegen der Dauer des Postweges nicht mehr empfohlen.

 

Bürgerservicebüros mit Möglichkeit zur persönlichen Antragstellung und direkter Stimmabgabe

Das Bürgerservicebüro Innenstadt in der Königspassage im Lichthof steht für den Briefwahlservice nicht zur Verfügung.

Die persönliche Antragstellung ist ab Montag, 3. Februar bis Freitag, 21. Februar ohne vorherige Terminvereinbarung in der Wahl-Zentrale im Rathaus und in den unten aufgeführten Bürgerservicebüros möglich. Zusammen mit dem Wahlschein erhalten Sie dort die Briefwahlunterlagen ausgehändigt. Sie können die Briefwahlunterlagen gern vor Ort ausfüllen und direkt im Bürgerservicebüro abgeben.

 

Wahl-Zentrale im Rathaus, Große Börse

Breite Straße 62, 23552 Lübeck

Öffnungszeiten:
Montag 9 – 18 Uhr
Dienstag 9 – 18 Uhr
Mittwoch 9 – 18 Uhr
Donnerstag 9 – 18 Uhr
Freitag 9 – 12 Uhr

Am Samstag, 15. Februar 2025 ist von 9 – 12 Uhr geöffnet.
Am Freitag, 21. Februar 2025 ist von 9 – 15 Uhr geöffnet.

 

 

Bürgerservicebüro Sankt Gertrud

Meesenring 7
23566 Lübeck

Öffnungszeiten:
Montag 8 – 14 Uhr
Dienstag 8 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch 8 – 12 Uhr
Donnerstag 8 – 14 Uhr
Freitag 8 – 12 Uhr

 

 

Bürgerservicebüro Kücknitz

Kirchplatz 7B
23569 Lübeck

Öffnungszeiten:
Montag 8 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Dienstag 8 – 14 Uhr
Mittwoch 8 – 12 Uhr
Donnerstag 8 – 14 Uhr
Freitag 8 – 12 Uhr

 

 

Bürgerservicebüro Sankt Lorenz

Kreuzweg 9
23558 Lübeck

Öffnungszeiten:
Montag 8 Uhr – 14 Uhr
Dienstag 8 – 12 und 14 – 18 Uhr
Mittwoch 8 – 12
Donnerstag 8 – 14 Uhr
Freitag 8 – 12 Uhr

 

 

 

Wie wird das Wahlgeheimnis bei der Briefwahl gewahrt?

Die gesetzlichen Regelungen stellen sicher, dass das Wahlgeheimnis jederzeit gewährleistet ist. Der Bundeswahlleiter hat in einem Schaubild die Sicherung des Wahlgeheimnisses erläutert. Das Verfahren wird bei allen Wahlen angewendet.

 

 

Stimmabgabe per Briefwahl am Wahlsonntag

Grundsätzlich kann das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden – entweder per Brief- oder per Urnenwahl. Wer bis zum Wahlsonntag seine Briefwahlunterlagen noch nicht abgegeben hat, hat dennoch folgende Möglichkeiten:

  • Bis 18 Uhr können Briefwahlunterlagen in die Wahlurne im Foyer des Lübecker Rathauses eingeworfen werden.
  • Wer sich am Wahlsonntag mit dem zugesandten Wahlschein (Begleitschreiben, dass bei der Briefwahl zusammen mit dem Stimmzettel abgegeben werden muss) und seinem Personalausweis in einem Lübecker Wahllokal meldet, kann nach Prüfung durch den Wahlvorstand an der Urnenwahl teilnehmen.

 

 

Stimmabgabe trotz kurzfristiger Erkrankung

Wer am Wahltag kurzfristig erkrankt und deshalb nicht im Wahllokal wählen kann, kann per Vollmacht an diesem Tag noch bis 15 Uhr Briefwahlunterlagen erhalten. Die bevollmächtigte Person meldet sich hierfür in der Wahl-Zentrale im Lübecker Rathaus.

 

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