Briefwahl

Wichtige Infos rund um die Briefwahl

Alle Informationen zur Briefwahl für die Bundestagswahl 2025 erhalten Sie, sobald der Wahltermin bestätigt und das Wählerverzeichnis erstellt wurde.

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht.

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