Nach den Richtlinien der UNESCO -Gremien aus dem Jahr 2005 sind für jede Welterbestätte verbindliche Managementpläne aufzustellen. Im September 2010 hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck den Managementplan für das UNESCO-Welterbe "Lübecker Altstadt" beschlossen.
Ziel des Managementplanes ist die Bewahrung der Integrität und Authentizität der Welterbestätte "Lübecker Altstadt". Dies betrifft nicht nur die Bewahrung der originalen Bausubstanz, sondern insbesondere auch die Bewahrung der besonderen städtebaulichen Strukturen der Altstadt.
Der Managementplan zielt darauf, die Welterbestätte im Geiste der UNESCO-Konvention zum Schutz des Erbes der Menschheit dauerhaft zu bewahren. Die in den verschiedenen Chartas von der UNESCO verabschiedeten Entschließungen zum Schutz von Bau- und Bodendenkmälern sowie historischen Ensembles und Stadtlandschaften bilden neben der Welterbekonvention dafür die fachliche Grundlage. Der Managementplan beschreibt die Merkmale, Verwaltung, Ziele und Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der Welterbestätte.