Mit Hund in Stadt und Natur

Tipps für Frauchen, Herrchen und Kinder

Einige Informationen

Der Hund stammt vom Wolf ab
Wolf und Hund haben vergleichbare Wesensmerkmale und Bedürfnisse, besonders in Bezug auf ihre gemeinsame Jagdleidenschaft.
Die meisten Hunde stöbern gern im Unterholz, und bei Sicht von Beutetieren geht die Jagd los. Die Hundebesitzer:innen freuen sich dann verständlicherweise über die Lebensfreude ihres Tieres; die ungewollten Auswirkungen des Stöberns bleiben ihnen aber meist verborgen.

Jedes Tier braucht Ruhe
Zu den Grundbedürfnissen wildlebender Tiere gehören Ruhe und Ungestörtheit. Manche Arten verlassen ihren Lebensraum schon bei den geringsten Beunruhigungen. Störungen belasten die Tiere stark: Freilaufende Hunde können zum Beispiel bei Rehen die Pulsfrequenz von 70 auf 240 Schläge pro Minute erhöhen.
Besonders sensible Phasen für wildlebende Tiere sind Zeiten der Jungenaufzucht, Brut, Mauser und im Winter. Jungtiere  können an Unterkühlung oder Hunger sterben, oder werden Opfer von Raubtieren (Fuchs, Marder, Greifvögel etc.), wenn ihre Eltern wiederholt verscheucht werden.

Menschen, die im Wald durch Spazierengehen, Joggen oder Radfahren Erholung suchen, können sich durch freilaufende Hunde belästigt fühlen oder ängstigen sich sogar. Rücksichtsvolles Verhalten ist hier nur durch einen angeleinten Hund möglich.

Ein paar Regeln

 

Anleinpflicht

Es gilt stets Leinenpflicht:

 

 

Hundeverbot

An besonders sensiblen Orten gilt ein weitergehendes „Mitnahmeverbot“ von Hunden. Hier sind Hunde tabu: Kinderspielplätze, Friedhöfe, Liegewiesen, Badeanstalten und die Travemünder Strände während der Badesaison (1. April bis 30. September), mit Ausnahme der Hundestrände (siehe umseitig). Auch in bestimmte Räumlichkeiten, wie Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Theatern oder Kinos dürfen Hunde nicht mitgenommen werden. Das Hundeverbot gilt natürlich nicht für Behindertenbegleit- und Blindenhunde.

 

 

Hundekot

Hundehaufen sind Abfall und dürfen nirgendwo liegenbleiben. Hundehalter:innen sind verpflichtet, die Hinterlassenschaft ihres Hundes unverzüglich aufzunehmen und korrekt zu entsorgen.
Am besten streifen Sie eine Plastiktüte über die Hand, nehmen den Kot auf und entsorgen ihn in der Tüte in den nächsten Abfallbehälter!

Im Lübecker Stadtgebiet sind über 200 Spenderboxen für Hundekotentsorgungsbeutel aufgestellt. Diese Boxen werden von Privatpersonen betreut. Die "Paten" melden den Entsorgungsbetrieben Lübeck eventuelle Beschädigungen und werden mit Hundekottüten beliefert, um die Boxen auffüllen zu können. Rund 2 Millionen Tüten werden in Lübeck pro Jahr verbraucht. Eine Kartenübersicht bekannter Hundekottüten-Spenderboxen in Lübeck finden Sie hier.

 

 

Hundesteuern

Alle Hunde, die in Lübeck leben, sind bei der Stadtverwaltung anzumelden und es ist eine Hundesteuer zu zahlen. Den Antrag dafür bekommen Sie in den Stadtteilbüros. Die Steuermarke, die Sie dann erhalten, muss Ihr Hund als Zeichen, dass er angemeldet ist, immer an seinem Halsband tragen, wenn er die Wohnung verlässt!

Alle Detailinformationen zur An- und Abmeldung finden Sie unter www.luebeck.de/hundesteuer

 

 

Zum Hund gehört ein sachkundiger Besitzer

  • Sachkundige Hundebesitzer:innen sind informiert über die wölfische Abstammung des Hundes und die daraus resultierenden Folgen im Zusammenleben mit ihm.
  • Hundebesitzer:innen informieren sich über Verhalten, Kommunikation und Erziehung des Tieres.
  • Zur Sachkunde gehört auch ein Basiswissen über die Gesunderhaltung und Pflege von Hunden.
  • Vor der Anschaffung des Hundes ist unbedingt erforderlich, sich über die Wesensmerkmale und inbesondere die Ansprüche der jeweiligen Rasse umfassend zu informieren, damit einer Unterforderung des Hundes vorgebeugt wird.
  • Infos und sachkundige Unterstützung erhalten Sie:

 

 

Freilaufmöglichkeiten für Ihren Hund

 

Hundestrände

  • auf dem Priwall: Gekennzeichneter Strandabschnitt etwa 350 m von der Anlegebrücke der Fußgängerfähre entfernt. (Strandbenutzungsgebühr für Personen in der Badesaison vom 15. Mai bis 14. September)
  • in Travemünde: Die ersten ca. 100 m Strand im Bereich des Steindammes hinter der ehemaligen Mövenstein-Badeanstalt; heute Lübecker Yachtclub (kostenfreie Nutzung).

 

 

Hundefreilaufflächen

  • Hundewald im Israelsdorfer Forst: zwischen Waldstraße, Medebekstraße und der Straße „Am Schellbruch“
  • Hundesauslaufplatz im Dänischburger Forst: Eine abgezäunte Fläche in der Nähe des Parkplatzes an der Straße „Am Rugenberg“
  • Hundefreilauffläche Buntekuh: Gekennzeichnete Rasenfläche im Grünzug Wiesental gegenüber vom Pinassenteich
  • Hundefreilauffläche St. Gertrud (3): Gekennzeichnete Rasenfläche im Stadtpark neben dem großen Teich
  • Hundefreilauffläche St. Gertrud: Marli, Schevenbarg, ca. 1300 m² Fläche
  • Hundefreilauffläche St. Lorenz Nord: Gekennzeichneter Bereich auf der Humboldtwiese

 

 

Hundefreilaufstrecken

Auch auf bestimmten Wegen in Grünanlagen haben Sie die Möglichkeit, Ihren Hund frei laufen zu lassen:

  • Hundefreilaufstrecke Innenstadt, Wallanlagen: 1. und 2. Wall (zwischen Puppenbrücke und Zufahrt zum Buniamshof) einschließlich der Flächen Hexenkessel und Katzenberg
  • Hundefreilaufstrecke St. Gertrud (1): Hauptwege im Grünzug “Brandenbaumer Feld“ zwischen Schlutuper Straße / St. Philippus-Kirche - Brandenbaumer Landstraße - Wesloer Brücke
  • Hundefreilaufstrecke St. Gertrud (2): Erster Abschnitt des Weges von der Wesloer Brücke in Richtung Straße “Am Rittbrook“
  • Hundefreilaufstrecke St. Jürgen: Uferweg an der Falkenwiese: Schulgarten bis Falkenstraße / Bootsanlegestelle
  • Hundelaufstrecke Moisling: Wege in der Grünanlage “Moislinger Aue“
  • Hundefreilaufstrecke Kücknitz: Wege im Schulwald an der alten B 75 in Kücknitz
  • Hundefreilaufstrecke Travemünde: Weg neben dem Rugwisch-Sportplatz (zwischen Ivendorfer Landstraße und Rönnauer Mühle)

Übersichtskarte Hundefreilaufflächen in Lübeck (PDF)

 

 

 

Tipps für Kids

Liebe Eltern, Kinder müssen lernen, sich im Alltag gegenüber Hunden richtig zu verhalten. Für ein positives Miteinander!

Liebe Kinder, damit das auch gelingt, hier ein paar wichtige Regeln:

  • Ein Hund kann noch so lieb aussehen — gehe nur zu ihm hin, wenn der Besitzer da ist, und es erlaubt!
  • Schau einem Hund nicht starr in die Augen!
  • Laufe nie vor einem Hund davon, egal ob Du Angst hast oder nicht!
  • Gehe auf kein Grundstück, auf dem sich ein Hund ohne Besitzer aufhält!

Und noch eine ganz wichtige Regel für die Eltern zum Schluss:
Einen Hund lässt man niemals mit einem Kleinkind allein!

 

Auf dieser Karte können Sie sich u.a. die Hundefreilaufflächen anzeigen lassen.


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