Kulturförderung
Förderung von Kunst und Kultur in der Hansestadt Lübeck
Die in der Hansestadt Lübeck tätigen Künstler:innen, kulturellen Vereine, Institutionen und Initiativen sind wichtige Träger unseres lebendigen und vielfältigen kulturellen Lebens. Das Kulturbüro unterstützt die Vielfalt der lokalen und regionalen Kulturlandschaft, indem jedes Jahr ein städtischer Kulturetat zur Verfügung gestellt wird. Finanziell gefördert werden sowohl Institutionen als auch öffentlich zugängliche Kunst- und Kulturprojekte in Lübeck.
Projektförderung
Die finanziellen Mittel werden auf Grundlage eines Projektantrags vergeben. Anträge können jederzeit im Jahr gestellt werden – mindestens jedoch acht Wochen vor Maßnahmenbeginn. Der Antrag muss neben einer Projektbeschreibung einen ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplan beinhalten und schriftlich vorgelegt werden. Weitere Details finden Sie weiter unten.
Die Mitarbeiter:innen des Kulturbüros beraten Sie gern.
Antragsvoraussetzungen
Das Kulturbüro fördert kulturelle oder künstlerische Projekte in Lübeck, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Zeitlich befristetes Einzelvorhaben
- Öffentliches Interesse an der Durchführung des Projekts
- Einbringen von Eigenmitteln in angemessener Höhe
- Kein kommerzielles Projekt
Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Initiativen, (gemeinnützige) Vereine und Kultureinrichtungen.
Das Kulturbüro fördert anteilig auf Grundlage der Richtlinien für Zuwendungen der Hansestadt Lübeck und im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Kulturfördermittel. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Antragstellung
Voraussetzung für die Förderung eines Projektes:
- Formloser, schriftlicher Antrag
- Antragstellung jederzeit möglich, mindestens aber acht Wochen vor Maßnahmenbeginn
- Projektbeschreibung: sachliche Darstellung von inhaltlichem Schwerpunkt, Ort, Zeit und Zielgruppe; ca. eine DIN A4-Seite
- Kosten- und Finanzierungsplan: Gegenüberstellung von Ausgaben und Einnahmen (ausgeglichen); insbesondere Darstellung von Eigenmitteln in angemessener Höhe (z.B. Eintrittsgelder) und von Zuwendungen Dritter
- Zusendung per E-Mail an kulturbuero@luebeck.de (Projektbeschreibung und Kosten- und Finanzierungsplan als separate Anlagen) oder postalisch an folgende Adresse:
Hansestadt Lübeck, Der Bürgermeister, Fachbereich Kultur und Bildung,
4.041.4 Kulturbüro, Schildstraße 12, 23539 Lübeck
- Die Verwendung des städtischen Logos auf allen Publikationen, z.B. Einladungen, Flyer, Programme, Plakate, Websites
Bitte wenden Sie sich dafür an den Bereich Presse- und Öffentlichsarbeit unter presse@luebeck.de
Bewilligung und Auszahlung
Über die Projektanträge entscheidet das Kulturbüro unter Berücksichtigung der Richtlinie für Zuwendungen und der Allgemeinen Bewilligungsbedingungen der Hansestadt Lübeck.
Die Förderzusage wird durch einen schriftlichen Zuwendungsbescheid mitgeteilt.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Rücksendung des Formulars Empfangsbestätigung und Mittelabruf, das gemeinsam mit dem Zuwendungsbescheid zugesandt wird.
Informationspflichten und Verwendungsnachweis
Jegliche Abweichungen vom ursprünglichen Antrag (z.B. maßgebliche Veränderungen im Kosten- und Finanzierungsplan, Änderung des Durchführungszeitraums oder wesentliche, inhaltliche Änderungen) sind dem Kulturbüro unverzüglich mitzuteilen. Eine Zuwendung kann zurückgefordert werden, wenn das Projekt ohne Rücksprache mit dem Kulturbüro anders als in der beantragten Form durchgeführt wurde.
Innerhalb von 6 Monaten nach Projektende ist dem Kulturbüro unaufgefordert ein Verwendungsnachweis vorzulegen.
Der Verwendungsnachweis beinhaltet:
- Sachbericht: Darstellung des Projekts und des erzielten Ergebnisses; ca. eine DIN A4-Seite
- Finaler Kosten- und Finanzierungsplan: Gegenüberstellung der geplanten und tatsächlichen Ausgaben und Einnahmen; Kopien der dazugehörigen Belege sind beizufügen
Neue Förderanträge können erst dann gestellt werden, wenn der Verwendungsnachweis für vorangegangene Projekte vorgelegt worden ist.