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Erschließung, Kostenerstattung und Straßenanliegerbescheinigung

Der Bereich Stadtgrün und Verkehr erhebt für die erstmalige endgültige Herstellung von Straßen Erschließungsbeiträge.  Eine genauere Information über Erschließungsbeiträge erhalten Sie bei den EBL. Des Weiteren werden Kostenerstattungsbeiträge nach der Kostenerstattungssatzung für Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe in die Natur und die Landschaft erhoben.

Was diese im einzelnen bedeuten, können Sie unterstehend entnehmen