Wenn Sie sich die Betreuungskosten der Kindertagesstätte oder Kindertagespflege finanziell nicht leisten können, sollten Sie einen Ermäßigungsantrag stellen. Dazu müssen Sie Ihr Einkommen und Ihre Belastungen nachweisen. Bitte reichen Sie uns Antragsformulare sowie weitere Unterlagen ausschließlich per Post oder persönlich im Service ein. Nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung, wenn Sie Anträge oder Unterlagen persönlich abgeben möchten.
Um einen Ermäßigungsantrag zu stellen, füllen Sie bitte das folgende Formular aus. Dieses Formular ist für alle Personen geeignet, die einen Antrag für ihre leiblichen Kinder stellen möchten.
Antrag Ermäßigung Kita
Außerdem stellen wir Ihnen die Betreuungsbestätigung zur Vorlage für die Kita-Entgeltermäßigung zur Verfügung.
Hinweise und weitere Infos zum Antrag gibt es hier oder nutzen Sie den Online-Dienst.
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Kontakt
Fachbereich Kultur und Bildung
Team Kita-Entgeltermäßigung
Kronsforder Allee 2-6
Postfach
23539 Lübeck
Bekommen Sie eine der folgenden Sozialleistungen?
- Leistungen vom Jobcenter (Bürgergeld)
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
- Kinderzuschlag der Familienkasse
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Dann reichen Sie mit dem Antrag bitte den Sozialleistungsbescheid und den Betreuungsvertrag der Kindertagesstätte ein.
Bitte bedenken Sie, dass wir einen Zuschuss längstens drei Monate rückwirkend bewilligen können. Sollte sich Ihr Antrag auf eine der oben genannten Sozialleistungen noch in Bearbeitung befinden, dann können Sie uns gerne schon den Ermäßigungsantrag zuschicken. Nach Erhalt des Bescheides über die Sozialleistung reichen Sie diesen einfach nach. Ausschlaggebend für den Zeitpunkt der Bewilligung ist der Antragseingang bei uns.
Sie bekommen keine der oben genannten Sozialleistungen?
Um prüfen zu können, ob Ihnen ein Zuschuss zu den Elternbeiträgen zusteht, ist es notwendig, dass Sie das Beiblatt EK ausfüllen und dem Antragsformular beilegen.
Antrag Beiblatt EK
Alle im Antrag gemachten Angaben sollen mit Nachweisen belegt werden. Bitte beachten Sie hierzu auch unser Info-Blatt:
Info-Flyer
Zum Beiblatt EK brauchen wir gegebenenfalls noch weitere Anlagen von Ihnen:
Arbeitgeberbescheinigung Erwerbseinkommen
Bescheinigung der Notwendigkeit der Fahrzeugnutzung für die Anrechnung der Fahrtkosten zur Arbeitsstätte
Ermittlung der Unterkunftskosten bei Wohneigentum
Für Pflegekinder steht Ihnen das folgende Formular zur Verfügung:
Antrag zur Ermäßigung der Kindertagesstättenkosten für Pflegekinder
Satzung zur sozialen Staffelung von Gebühren oder Entgelten