Die Aufgaben des Vorbeugenden Brandschutzes sind es, die Voraussetzungen zur Rettung von Menschen und Tieren aus einer Gefahrsituation eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage zu schaffen. Die Arbeiten der Abteilung ermöglichen dem Abwehrenden Brandschutz der Feuerwehr, die sichere und effektive Arbeit im Einsatzfall. Hierfür werden die baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Erfordernisse eines Gebäudes oder baulichen Anlage auf Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und Rechtsvorschriften überprüft und bewertet.
Personen- und Sachschäden reduzieren
Die Erfolge des Vorbeugenden Brandschutzes zeigen sich in den Statistiken der zurückliegenden Brandeinsätze. So haben sich insbesondere die Zahlen großer Brandeinsätze mit möglichen hohen Personen- und Sachschäden deutlich reduziert. Auch durch die gesetzlich vorgeschriebenen Rauchwarnmelder in privaten Wohnungen haben sich die Anzahl der Brandopfer und ausgedehnten Wohnungsbrände spürbar verringert.
Ihr Kontakt zum vorbeugenden Brandschutz der Feuerwehr
Im Rahmen der durchgeführten Beratungen von Bauherrn und Brandverhütungsschauen an bedeutsamen Objekten ist erkennbar, dass die Sensibilität in Bezug auf den Brandschutz in der Gesellschaft an Bedeutung gewonnen hat.
Aktuelles Wissen durch Erfahrung und Fortbildung
Die Kollegen und Kolleginnen des Vorbeugenden Brandschutzes der Berufsfeuerwehr Lübeck sind alles ausgebildete Feuerwehrleute des mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes und mit den Abläufen des Abwehrenden Brandschutzes bestens vertraut, da sämtliche Kollegen und Kolleginnen neben den Tätigkeiten im Vorbeugenden Brandschutz als Führungsassistenten oder als Einsatzleiter/in im Schichtdienst tätig sind.
Um die fachliche Qualität im Vorbeugenden Brandschutz zu erhalten besuchen die Kollegen und Kolleginnen regelmäßig Fachlehrgänge bzw. wurden darüber hinaus zu Fachplanern bzw. Sachverständige für den Vorbeugenden Brandschutz ausgebildet.
Tätigkeitsschwerpunkte der Abteilung
Prüfung von eingereichten Brandschutzkonzepten / Brandschutznachweisen im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren
Durchführung von Brandverhütungsschauen nach Brandschutzgesetz und der Brandverhütungsschauverordnung
Fertigung von brandschutztechnischen Stellungnahmen zur Erteilung von Konzessionen
Fertigung von brandschutztechnischen Stellungnahmen zu Veranstaltungen
Beteiligung bei der Abnahme von Veranstaltungen
Festlegungen von Brandsicherheitswachdiensten
Koordination der Aufschaltung von Brandmeldeanlagen
Koordination der Erstellung von Feuerwehrplänen
Koordination der Errichtung von Gebäudefunkanlagen
Fertigung von brandschutztechnischen Stellungnahmen zur Verwendung von Pyrotechnik
Abnahmen von Pyrotechnik in Theatern u.ä.
Beratung von Architekten, Brandschutzplanern und Brandschutzbeauftragten
Beratung von Privatpersonen in Fragen des Brandschutzes
Downloadbereich der Abteilung
Feuerwehrpläne
In der Hansestadt Lübeck sind über 700 Gebäude mit Feuerwehrplänen nach DIN 14095 ausgestattet. Die Feuerwehrpläne ermöglichen es den Einsatzkräften der Feuerwehr sich über die brandschutztechnische Infrastruktur eines Gebäudes bereits auf der Einsatzfahrt zu informieren, um die notwendigen Einsatztaktischen Maßnahmen schnell treffen zu können.
Damit die Feuerwehrpläne für die Einsatzkräfte möglichst einheitlich gestaltet werden, ist neben der DIN 14095 in der Hansestadt Lübeck nachfolgende Richtlinie umzusetzen:
Akkreditierungsverfahren zum Anschluss von Brandmeldeanlagen
Bei der Hansestadt Lübeck gibt es für den Betrieb der Alarmübertragungsanlagen (AÜA) zum Anschluss von Brandmeldeanlagen (BMA) an die Leitstelle ein offenes Akkreditierungsverfahren. Es ermöglicht den interessierten Unternehmen, zu jeder Zeit das Recht zu erhalten, AÜA zum Anschluss von BMA einzubauen, zu unterhalten und zu betreiben.
Dieses Recht ist allerdings kein ausschließliches Recht; vielmehr wird jede:r akkreditierte Betreiber:in einer AÜA zur Durchführung dieser Tätigkeiten zugelassen. Die Zulassungsbedingungen können Sie den folgenden Dokumenten entnehmen.
In der Hansestadt Lübeck sind über 600 Gebäude auf die Einsatzleitstelle der Berufsfeuerwehr Lübeck aufgeschaltet. Neben den einschlägigen technischen Regelwerken ist die nachfolgende Technische Anschlussbedingung (TAB) zur Aufschaltung einer Brandmeldeanlage in der Hansestadt Lübeck umzusetzen:
Zu Sicherstellung der Funkkommunikation im Einsatz, kann es aufgrund der Gebäudegeometrie, Gebäudeausdehnung oder Gebäudebeschaffenheit erforderlich sein, dass diese Gebäude mit einer Gebäudefunkanlage ausgestattet werden müssen.
Die Erforderlichkeit einer Gebäudefunkanlage können sich aus unterschiedlichen Gründen ergeben. Wie z.B. gesetzliche Vorgaben, Erkenntnisse aus Einsätzen und / oder durch Brandverhütungsschauen sowie im Baugenehmigungsverfahren.
Für die Errichtung und den Betrieb der Gebäudefunkanlagen sind die Anforderungen der nachstehenden Richtlinie umzusetzen.
Für die Durchführung einer Veranstaltung in der Hansestadt Lübeck ist für die sicherheitstechnische Prüfung dieser Veranstaltung mind. ein Kurz-Exposé zu erstellen.
Je nach Veranstaltung kann es erforderlich sein, dass neben dem Kurz-Exposé vom Veranstalter ein Sicherheitskonzept, ein Sanitätskonzept und detaillierte Aufbaupläne zur Prüfung einzureichen sind.