Jugendhilfe in besonderen Lebenslagen

Aktuelle Erreichbarkeit

Der Bereich Familienhilfen / Jugendamt ist unter folgender Service-Rufnummer erreichbar: 

Tel. 0451 - 122-2529      Jugendhilfe in besonderen Lebenslagen

Service-Zeiten: Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Integrationshilfe in Schulen

Aufgabe der Integrationshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhindern oder eine bestehende Behinderung und / oder deren Folgen auszugleichen. Hierzu gehört insbesondere die (zu erwartende) Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und den verschiedenen Lebensbereichen, insbesondere der Schule. Der Bereich Jugendamt - Familienhilfen der Hansestadt Lübeck bietet eine Beratung im Zusammenhang mit der Gewährung von ambulanten Integrationshilfen für seelisch behinderte (oder von seelischer Behinderung bedrohter) Kinder und Jugendliche, während der Bereich Soziale Sicherung der Hansestadt Lübeck Informationen für Kinder und Jugendliche mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung anbietet.

Die Hansestadt Lübeck sichert die Teilhabe von Kindern mit Behinderungen durch die flächendeckende Bereitstellung von SchulbegleiterInnen an allen Schulen im gesamten Stadtgebiet. Mit verschiedenen freien Trägern wurde in enger Kooperation mit dem Schulamt die Projektvereinbarung „Poolbildung zur Beförderung einer inklusiven Beschulung“ geschlossen. Eingliederungshilfe wird auf dieser Grundlage unbürokratisch geleistet:

  • betroffene Kinder und ihre Eltern erhalten eine ausreichende Hilfeleistung ohne Antrags- und Verwaltungsverfahren und ohne ärztliche Gutachten
  • die Schulen und die freien Träger erhalten größtmögliche Flexibilität
  • die Helfer:innen stehen durchgängig zur Verfügung

Mit dieser Projektvereinbarung wurden die Leistungen der Jugendhilfe und der Sozialen Sicherung gebündelt und den Trägern ein Gesamtbudget für alle IntegrationshelferInnen an allen Regelschulen zur Verfügung gestellt.

Informationen rund um den Lübecker Integrations-Pool können Sie über Herrn Jaacks (Bereich Jugendamt - Familienhilfen der Hansestadt Lübeck) unter der Rufnummer 0451-122 51 61 oder über den Bereich Soziale Sicherung der Hansestadt Lübeck einholen.

 

Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHis)

Die Fachkräfte der Jugendhilfe im Strafverfahren (kurz: JuHis) beraten Jugendliche und Heranwachsende zwischen 14 und 20 Jahren, sobald sie mit dem Gesetz oder der Polizei in Konflikt geraten oder mit einem Strafverfahren konfrontiert werden. Falls erforderlich werden den Betroffenen rechtzeitig Unterstützungsangebote unterbreitet oder vermittelt.

Eine Begleitung der jungen Menschen (und deren Familien) erfolgt während des gesamten Strafverfahrens. Die Beratung und Begleitung unterliegt den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

Die Mitarbeiter:innen der JuHis berichten sowohl über die Aspekte der Persönlichkeit und des Entwicklungsstandes (strafrechtliche Verantwortlichkeit), als auch die soziale Situation, die zum aktuellen Reifegrad eines jungen Menschen geführt haben, sowie über die Perspektiven des jungen Menschen und beschließen mit einer fachlichen Stellungnahme zur Rechtsfolge.

Nach der Gerichtsverhandlung überwacht die Jugendhilfe im Strafverfahren die Durchführung der Rechtsfolgen. Sie hält den Kontakt zu jungen Menschen während der Arrest- oder Haftzeit, und unterstützt, in Kooperation mit der Bewährungshilfe des Landgerichtes, eine Wiedereingliederung.

 

Amtsvormundschaften / Amtspflegschaften

Das Team Amtsvormundschaften / Amtspflegschaften vertritt Kinder, wenn Eltern ihr Recht auf Pflege und Erziehung ihres Kindes missbrauchen oder nicht ausüben können oder wollen und das Familiengericht den Eltern ihre elterliche Sorge ganz oder teilweise entzogen hat. An ihre Stelle tritt ein Vormund (für die komplette elterliche Sorge) oder ein Pfleger (für Teilbereiche der elterlichen Sorge), der dann die Belange des Kindes im Rahmen der übertragenen Obliegenheiten vertritt.

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