Schule: Informationen für Zugezogene und Zugewanderte

Kinder zwischen 6 und 18 Jahren müssen in Deutschland zur Schule zu gehen. Der Besuch einer staatlichen Schule ist kostenlos. Wenn Ihr Kind noch nicht gut genug Deutsch spricht, nimmt es zuerst am Unterricht „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) teil. Danach wechselt es in eine reguläre Klasse und nimmt am normalen Unterricht teil.

 

Schulbesuch

Schulpflichtig ist jedes Kind / jeder Jugendliche, das / der sich in Schleswig-Holstein ständig aufhält und noch nicht 9 Schuljahre vollendet hat. Dann beginnt die Berufsschulpflicht, die mit Aufnahme einer Ausbildung oder dem 18. Lebensjahr endet. Schulpflicht meint hier im Interesse der Flüchtlinge auch das Recht auf den Besuch einer Schule bzw. Berufsschule.

Grundschule
In Schleswig-Holstein beginnt die Schulzeit mit dem Besuch der vierjährigen Grundschule. Schulpflichtig sind nach schleswig-holsteinischem Schulgesetz alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden.

Gymnasium und Gemeinschaftsschule
Nach der Grundschule gehen die Kinder auf eine Gemeinschaftsschule oder ein Gymnasium.
In einer Gemeinschaftsschule können alle Bildungsabschlüsse der erworben werden. An drei Standorten in Lübeck hat die Gemeinschaftsschule auch eine Oberstufe. An diesen Schulen können die Schülerinnen und Schüler nach insgesamt 13 Schuljahren das Abitur absolvieren. Die Gymnasien führen in neun Jahren zum Abitur.

Berufsbildende Schulen
Nach der allgemeinbildenden Schule können an den Berufsbildenden Schulen Berufsausbildungen absolviert und Schulabschlüsse erworben werden.

 

 

Nachmittagsbetreuung

Am Nachmittag können Kinder in der Schule Mittag essen, ihre Hausaufgaben erledigen, mit anderen Kindern spielen und an verschiedenen Freizeitangeboten teilnehmen. Informationen finden Sie auf dieser Seite.

 

 

Hilfe und Beratung

Beratung
Unterstützung finden Sie bei der Schulsozialarbeit ihrer Schule. Sie helfen bei schulischen und persönlichen Problemen Ihres Kindes und vermitteln zwischen Eltern und Schule. Einige sprechen auch andere Sprachen.

Finanzielle Hilfe
Es gibt Unterstützung bei den Kosten für

Schulmaterial
Schulausflug und Klassenfahrt
Mittagessen,
Nachmittagsbetreuung
Freizeitangebote
Bus.

Informationen erhalten Sie hier.

 

 

Weitere Informationen

Informationen zum Thema Schule in Lübeck finden Sie auf diesen Seiten.

Informationen des Landes Schleswig-Holstein für Flüchtlinge auf Deutsch, Arabisch, Farsi, Englisch, Russisch, Kurdisch (Kurmancî) und Tigrinya.

Alles über Schule in Deutschland erfahren sie auf Englisch hier.

 

 

Deutsch als Zweitsprache in der Schule

In Lübeck lernen geflüchtete Kinder und Jugendliche die deutsche Sprache zunächst in Deutsch als Zweitspracheklassen (DaZ), bevor sie schrittweise in reguläre Klassen aufgenommen werden. Diese Klassen werden an allen Schulformen angeboten. Die Klassen werden nicht an allen Schulen angeboten, sind aber auf das ganze Stadtgebiet verteilt. Alle Sprachförderung oder einen Schulplatz suchenden Kinder und Jugendlichen ohne Deutschkenntnisse im Alter von 6 bis 18 Jahren müssen der Kreisfachberatung für DaZ in Lübeck unter luebeck@daz-sh.de gemeldet werden.

Auch Berufsschulen bieten Ausbildungsvorbereitung Deutsch als Zweitsprache und Berufsintegrationsklassen Deutsch als Zweisprache an. Kontakt: Hr. Krämer holger.kraemer@gewerbeschule-luebeck.de

 

 

Bilinguale Schule

Bilinguale Angebote deutsch-englisch unterstützt die Initiative Bilinguale Erziehung. Ziel des Projektes ist die Förderung, Unterstützung und Ausweitung der bilingualen Ausrichtung an Lübecker Schulen mit dem Ziel, in den nächsten Jahren ein umfassendes bilinguales Angebot vom Kindergarten bis zum Abitur in Lübeck zu verwirklichen. Unterstützt werden Maßnahmen und Projekte zur Einführung bilingualer Zweige an Kindertagesstätten, Grundschulen und weiterführenden Schulen in der Hansestadt Lübeck.

 

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