Taxiförderung
Emissionsfrei im Taxi durch Lübeck

Durch die Novellierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) sind zahlreiche Änderungen in Schleswig Holstein beschlossen worden. Unter anderem werden ab dem Jahr 2035 Neugenehmigungen für Mietwagen, Taxis und andere Formen des Sammelverkehrs nur noch erteilt, wenn die Fahrzeuge emissionsfrei sind. „Die Zukunft des Verkehrs ist elektrisch – egal ob Bus, Bahn oder PKW“, sagte Goldschmidt.
Seit dem 15.04.2023 fördert die Hansestadt Lübeck die Beschaffung von E-Taxis und E-Mietwagen. Die emissionsfreien Fahrzeuge sollen überwiegend in Lübeck eingesetzt werden. Mit einem Zuschuss von 3.000 Euro pro Fahrzeug fördert die Hansestadt Lübeck die Elektrifizierung des Taxi- und Funkmietwagengewerbes. Voraussetzung ist neben der Nutzung im Taxibetrieb, dass es sich um ein vollständig elektrisch angetriebenes Fahrzeug handelt.
Die Richtlinie tritt zum 01.04.2023 in Kraft, Förderanträge können ab dem 15.04.2023 an das Ordnungsamt gerichtet werden. Das Förderprogramm läuft bis zum 31.12.2026 oder endet vorzeitig, wenn das Maximum von 30 geförderten Neuwagen erreicht ist.
Den Förderantrag mit Anschrift der zuständigen Stelle sowie die Förderrichtlinie finden Sie hier: