Allgemeine Informationen des Bundesfamilienministeriums
Ob Elterngeld, Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschuss – im Familienportal des Bundesfamilienministeriums finden Familien alle wichtigen Informationen über sämtliche Familienleistungen. Finanzielle Hilfen können mittels Online-Rechner wie den Elterngeldrechner ausgerechnet werden. Antragsformulare sind ebenfalls verlinkt. Es gibt Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache.
Hansestadt Lübeck
Aktuelle Erreichbarkeit
Der Bereich Familienhilfen / Jugendamt ist unter folgendenRufnummern erreichbar:
Die aktuellen Servicezeiten sind Mo. und Do.: 8:00 - 14:00 Uhr, Di.: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr.: 8:00 - 12:00 Uhr
Aktueller Hinweis: Persönliche Termine sowie Beurkundungen finden nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprachestatt.
Team Beistandschaften
Das Team Beistandschaften des Jugendamtes steht im Rahmen der Beratung / der Beistandschaft
Müttern bei der Feststellung von Vaterschaften, wenn die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind,
alleinerziehenden Elternteilen bei der Durchsetzung und Titulierung von Unterhaltsansprüchen Minderjähriger und
Beratung für Betreuungsunterhalt aus Anlass der Geburt sowie Beratung von jungen Volljährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Neben der Führung von Beratungsvorgängen und Beistandschaften erfolgen auch Beurkundung von Vaterschaftsanerkenntnissen, den erforderlichen Zustimmungserklärungen, von Unterhaltsforderungen, von Betreuungsunterhalt und von Sorgeerklärungen sowie die Beratung bei Ausübung der gemeinsamen Sorge.
Für eine optimale Planung der Beratungen und Beurkundungen ist es erforderlich, dass diese Angebote nur nach vorheriger Terminabsprache mit dem Abteilungsservice vorgenommen werden können.
Bereich Familienhilfen/Jugendamt Team Beistandschaften Meesenring 7 23566 Lübeck
Servicetelefon der Beistandschaften: 0451/ 122 4655 Abteilungsservice (Beurkundungstermine) : 0451/ 122 4650 oder 4660 oder 4661
Die Unterhaltsvorschusskasse gewährt auf Antrag Kindern Unterhalt als Vorschuss oder Ausfallleistung, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt bzw. wegen Leistungsunfähigkeit nicht nachkommen kann. Voraussetzung ist u.a., dass der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ledig, verwitwet, geschieden oder dauernd getrenntlebend ist.
Bei Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils wird der gezahlte Unterhaltsvorschuss von diesem - ggf. auch im Wege der Zwangsvollstreckung - zurückgefordert.
Persönliche Termine finden nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache statt. Bereich Familienhilfen/Jugendamt Team Unterhaltsvorschusskasse Meesenring 7 23566 Lübeck