Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe

Wir helfen Ihnen zu helfen!

Sie leisten Betreuung und Hilfestellung bei Alltagsfragen nach dem Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe, unterstützen beim Erlernen der deutschen Sprache, geben Orientierungshilfen im neuen Wohnumfeld, fördern die Integration in Ausbildung Arbeit und Gesellschaft und vermitteln in Freizeit-, Kultur- und Sportangebote?

Die Stabsstelle Integration hilft Ihnen hierbei gerne. Sie können „unbürokratisch“ Quittungen, Fahrkarten, Rechnungen, Kassenbons oder Kilometerabrechnungen in Zusammenhang mit der Flüchtlingsbegleitung bei der Stabsstelle Integration zur Erstattung einreichen. 

 

Was gibt es bei der Antragstellung zu beachten?

Gefördert werden kann nur die Unterstützung von Geflüchteten, die in der Hansestadt Lübeck ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und gemeldet sind. Schriftliche Anträge können formlos gestellt werden. Zur Erstattung ist die Vorlage der original Rechnung, Quittung oder Kassenbon erforderlich. Für die Erstattung von Fahrkosten mit privatem PKW und öffentlichen Verkehrsmitteln ist eine Auflistung der Fahrten erforderlich.

Eine Fahrtentabelle erhalten Sie in der Stabsstelle Integration. Bei der Nutzung des ÖPNV bitte die original Fahrkarten beifügen. Bei Ausflügen zu beispielsweise Kultur- oder Naturbildungsstätten können nur Kosten für einen Tagesausflug, keine Übernachtungskosten erstattet werden. Vor der Verauslagung von Beschaffungen oder geplanten Ausflügen mit einer Förderhöhe von über 50 €, nehmen Sie bitte Kontakt zur Stabsstelle Integration auf. Wir beraten Sie gerne über die Förderfähigkeit und freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!

 

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