Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB)

Zu geschützten Landschaftsbestandteilen zählen Bereiche, deren besonderer Schutz erforderlich ist
- zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
- zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes,
- zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder
- wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.
Beispiele für geschützte Landschaftsbestandteile sind Baum- oder Heckenbestände eines Gebietes, Alleen, Wasserflächen mit Randbereichen oder Steilufer.
In Lübeck gibt es 9 Geschützte Landschaftsbestandteile: