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Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB)

Zu geschützten Landschaftsbestandteilen zählen Bereiche, deren besonderer Schutz erforderlich ist

  • zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
  • zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes,
  • zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder
  • wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.

Beispiele für geschützte Landschaftsbestandteile sind Baum- oder Heckenbestände eines Gebietes, Alleen, Wasserflächen mit Randbereichen oder Steilufer.
In Lübeck gibt es 9 Geschützte Landschaftsbestandteile: