Ursprünglicher Beschluss:
1. Das Konzept „Lübeck 2030“ wird als Grundlage für die Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung und die daraus folgende städtische Bauleitplanung sowie für die Fortschreibung des Gesamtlandschaftsplanes beschlossen. Dies beinhaltet:
a. Die Suchräume für Wohnbau- und Gewerbeflächen der Kategorien 1 und 2 werden von weiteren konkurrierenden Nutzungen freigehalten. Bestehende Nutzungskonkurrenzen werden langfristig abgebaut.
b. Die in der Kategorie 3 vorgesehenen Suchräume werden langfristig nicht als Siedlungsflächen, sondern als Freiraum entwickelt.
c. Die Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete erfolgt nach Prinzipien der Nachhaltigkeit. Maßnahmen der Innenentwicklung sollen die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und als Wald genutzten Flächen auf das notwendige Maß begrenzen.
2. Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck von 1989/90 wird fortgeschrieben.
Änderungen:
Im Beschlussvorschlag wird:
In Punkt 1. der Absatz „b.“ ersetzt durch: „Im Geschosswohnungsbau sind vorzugsweise Flächen für den geförderten Wohnungsbau zu entwickeln.“
In Punkt 1. ein Absatz „d.“ eingefügt: „Angesichts des Umstands, dass bereits heute knapp 40 % des Lübecker Stadtgebiets als Natur- und Landschaftsschutzgebiete unterschiedlicher Qualität ausgewiesen sind, wird derzeit keine Notwendigkeit für zusätzliche Schutzgebiete gesehen. Neue naturschutzrechtlich geschützte Gebiete (Freiräume) sind nur noch dann auszuweisen, wenn hierfür an anderer Stelle geringwertigere Schutzgebiete und Freiflächen aufgehoben und als Kompensationsflächen für Wohnen und Gewerbe freigegeben werden.“
In Punkt 1. ein Absatz „e.“ eingefügt: Die durch die Bürgerschaftsbeschlüsse VO/2015/02327 und VO/2015/02373 beauftragten B-Pläne sind umzusetzen. Das Konzept „Lübeck 2030“ wird alle zwei Jahre fortgeschrieben.“
Nach 2. eingefügt: „3. In Suchräumen im Bereich von Kleingärten dürfen Maßnahmen nur dann entwickelt werden, wenn über deren Umfang und den dazugehörigen zeitlichen Planungshorizont mit den jeweiligen Kleingärtnern Einvernehmen erzielt wurde.“
In der Begründung: Wird auf Seite 3 im 7. Absatz „Die Konfliktfläche W11 (Vorwerker Friedhof), W20 (Teutendorfer Siedlung) und“ gestrichen und durch „Die Konfliktfläche“ ersetzt.
In der Anlage 3: werden die Gebiete: W9 „Erweiterung Hagenkoppel“, W20 „ Neue Teutendorfer Siedlung (westlicher Teil)“, W11 „Howingsbrook“, G3 „Verkehrsübungsplatz“, G14 „Erweiterung Roggenhorst“ nach Kategorie 1 sowie das Gebiet G6 „Schanzenbergweg“ nach Kategorie 2 gehoben. Das ehemalige Travag Gelände in der Schlutuper Straße wird als W22 „Travag Gelände“ in die Kategorie 1 aufgenommen. Fläche G10 „Moisling“ soll als Mischgebiet ausgewiesen werden.
Die Kategorie 3 für Wohnbauflächen und Gewerbeflächen wird gestrichen.