Denkmale sind materielle Zeugen menschlichen Wirkens
Der Bestand an Kulturdenkmälern ist umfangreich und vielfältig: Vom Grabhügel bis zum prachtvollen Rathaus, vom schlichten Grenzstein bis zu Gutshäusern, Ganganlagen und Bahnhöfen.
In Schleswig-Holstein und damit auch in der Hansestadt Lübeck gilt seit dem 30.01.2015 ein neues Denkmalschutzgesetz. Es regelt den Schutz und die Pflege des vielfältigen kulturellen Erbes im Land.
Auzug aus der Präambel: Grundlage für die Gestaltung der Zukunft ist die Erinnerung an die Vergangenheit. Sie stützt sich auf Orte, bewegliche und unbewegliche Objekte und immaterielle Zeugnisse wie Sprache, Brauchtum, traditionelle Handwerkstechniken oder Musik. Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist es, diesem Grundbedürfnis des Einzelnen und der Gesellschaft nach Erinnerung zu dienen. Dies setzt die Zusammenarbeit von Behörden und Eigentümerinnen und Eigentümern, aber auch von anderen Betroffenen, z.B. Nutzerinnen und Nutzern oder ehrenamtlich Tätigen voraus. Denkmale sind materielle Zeugen menschlichen Wirkens. Sie dokumentieren historische Ereignisse und Entwicklungen, künstlerische Leistungen, technische Errungenschaften, soziale Lebenswirklichkeiten, unabhängig davon ob diese heute positiv oder negativ bewertet werden. Sie sind Teil des heutigen Lebensraumes und der heutigen Kultur. Durch Denkmale schützt und vertieft die Gesellschaft ihre Identität sowie Toleranz und Solidarität mit verschiedenen Gruppierungen, einschließlich den Minderheiten. Denkmalschutz und Denkmalpflege ermöglichen es künftigen Generationen, Geschichte zu erfahren, wahrzunehmen, zu interpretieren und zu hinterfragen. Erkenntnisse über Denkmale müssen daher öffentlich zugänglich sein. Daher ist es der Gesellschaft ein Anliegen, den überlieferten Denkmalbestand zu erhalten. Eine angemessene Nutzung begünstigt die langfristige Erhaltung. Jede Nutzung muss sich an der Substanzerhaltung orientieren.
Innerhalb des Gesetzes besitzt die Hansestadt Lübeck eine besondere Stellung. Das älteste UNESCO Welterbe Schleswig-Holsteins wird mit gesonderten Bestimmungen berücksichtigt, die den sachgerechten Umgang mit dem Welterbe und seiner Umgebung, der Pufferzone regeln. In Lübeck wird dies mit der gesetzlich festgeschriebenen Stellung der Stadt als obere Denkmalschutzbehörde sowie der Welterbebeauftragten wahrgenommen, die Stadt kann damit selbständig und abschließend die Belange des ober- wie untertägigen Denkmalschutzes wahrnehmen, so wie sich dies in den letzten Jahrzehnten schon bewährt hat.
Die Denkmalliste der archäologischen Kulturdenkmale verzeichnet abschließend alle bisher im bisherigen Denkmalbuch unter Schutz gestellten Denkmale. Neuerfassungen und Ergänzungen werden regelmäßig ergänzt und hier veröffentlicht.