Wasser ist die Grundlage allen Lebens. Ein effektiver Schutz und der schonende Umgang mit der Ressource Wasser sind unabdingbar für unsere Zukunft. Wasser ist Lebensmittel und Lebensraum zugleich. Außerdem ist Wasser ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, es ist Energiequelle, Transportmedium und Rohstoff. Das Grundwasser spendet Trinkwasser. Wir nutzen es für unsere Ernährung und die tägliche Hygiene. Flüsse, Seen, Feuchtgebiete und Meere sind Lebensraum einer Vielzahl von Pflanzen und Tieren. Sie sind wichtige Bestandteile des Naturhaushaltes sowie Ort für unsere Freizeitaktivitäten. Für die Hansestadt Lübeck ist die Untere Wasserbehörde die zuständige Stelle für den Gewässerschutz. Rechtliche Grundlagen ergeben sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sowie dem Landeswassergesetz Schleswig-Holstein. Damit werden auch die Bestimmungen der Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt.
Untersuchung der Gewässerkette Wakenitz, Krähenteich, Mühlenteich
In den vergangenen Jahren ist es immer wieder zu kritischen Situationen in der Gewässerkette Wakenitz, Krähenteich, Mühlenteich gekommen, die 2018 sogar zu einem Fischsterben im Krähenteich geführt haben. Zusätzlich wird zunehmend eine starke Verkrautung der Gewässer beobachtet.
Um diese Phänomene systematisch zu untersuchen, wurde hierzu 2021 eine Kooperation mit der TH Lübeck aufgenommen. Von Seiten der Hansestadt Lübeck sind die Bereiche UNV (v. a. die untere Wasserbehörde) sowie Lübeck Port Authority involviert. Im Rahmen der Beauftragung wurden u. a. eine Untersuchung und Auswertung der Sauerstoffkonzentrationen und Nährstoffgehalte in den Gewässern vorgenommen. Ziel ist, Nährstoffquellen zu identifizieren und möglichst zu minimieren sowie Maßnahmen zu entwickeln, die zu einer Verbesserung der Gewässer beitragen.
Auch 2024 werden Untersuchungen durchgeführt. Hier wird der Aspekt der gewässerökologischen Parameter, insbesondere der Quantifizierung von Mikroalgen und Makrophyten zusätzlich aufgenommen. Sobald entsprechende Daten ausgewertet sind, werden sie an dieser Stelle veröffentlicht.
Europäische Wasserrahmenrichtlinie
Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss. Aus diesen Erwägungsgründe wurde die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Dezember 2000 erlassen. Die Richtlinie gilt europaweit, und zwar für alle Gewässer, d.h. für Oberflächengewässer, Küstengewässer und für das Grundwasser. Flussläufe sollen renaturiert, Nähr- und Schadstoffeinträge aus der Landnutzung stärker reduziert und Abwässer so gereinigt werden, dass die Gewässerökologie nicht (mehr) gefährdet ist. Ziel der WRRL ist es, einen guten ökologischen Zustand für alle Oberflächengewässer und einen guten Zustand des Grundwassers zu erreichen.
Zur Bewertung des Zustandes werden die Gewässer in Flusseinzugsgebiete eingeteilt. Diese Einzugsgebiete erstrecken sich über Staats- und Ländergrenzen hinaus. Somit ist eine integrierte, koordinierte Gewässerpolitik in Europa möglich. Lübeck liegt im Flusseinzugsgebiet Schlei/Trave.
Niederschlagswasser wurde früher häufig in großen Rohren dem nächstgelegenen Gewässer zugeführt. Für eine nachhaltige Wasserwirtschaft und zur Anpassung an den Klimawandel wird inzwischen versucht, sich dem potentiell naturnahen Wasserhaushalt anzunähern. Das bedeutet für Lübeck, dass zwei Drittel des Niederschlagswassers verdunsten, ein Drittel versickern und nur ein verschwindend geringer Teil direkt in ein Oberflächengewässer fließen sollte.
Warum ist es so wichtig, nicht mehr das komplette Regenwasser in die Flüsse zu leiten? Wir beobachten immer häufiger lange Trockenzeiten, die zu einem Absinken des Grundwasserspiegels führen. Das Grundwasser speist neben den Niederschlagswassereinleitungen unsere Fließgewässer, was dann zwangsweise auch zu einem Sinken der Flusspegel führt. Einige Flussbette trocken sogar zeitweise aus. Ein weiteres Problem ist die Trinkwasserversorgung, die durch fehlende Grundwasserbildung langfristig beeinträchtigt werden kann. Durch eine Erhöhung des Versickerungsanteils wird die Anreicherung des Grundwassers gefördert.
Durch vermehrten Starkregen kommt es immer häufiger zu unkontrollierten Überflutungen, da das Kanalnetz die übergroßen Wassermengen nicht mehr aufnehmen kann. Durch ein nachhaltiges Wassermanagement und die Entsiegelung von Flächen kann dem entgegen gewirkt werden, siehe auch Anpassung an den Klimawandel.