Denkmalpflege

Erhaltenswerte Zeugnisse der Vergangenheit

„Denkmale sind materielle Zeugen menschlichen Wirkens. Sie dokumentieren historische Ereignisse und Entwicklungen, künstlerische Leistungen, technische Errungenschaften, soziale Lebenswirklichkeiten, unabhängig davon, ob diese heute positiv oder negativ bewertet werden. Sie sind Teil des heutigen Lebensraumes und der heutigen Kultur. […] Denkmalschutz und Denkmalpflege ermöglichen es künftigen Generationen, Geschichte zu erfahren, wahrzunehmen, zu interpretieren und zu hinterfragen.“ (Präambel des Denkmalschutzgesetzes Schleswig-Holstein)

Denkmalschutz und Denkmalpflege

Der Denkmalschutz bezeichnet den staatlichen Schutz von Kulturdenkmalen. Er wird durch das Denkmalschutzgesetz geregelt und durch die Denkmalschutzbehörde vollzogen. Die Denkmalpflege umfasst dahingegen alle Maßnahmen, die dem Erhalt der Kulturdenkmale dienen.

Kulturdenkmale im Lübecker Stadtgebiet

In der Hansestadt Lübeck stehen derzeit ca. 1900 Objekte aus mehreren Jahrhunderten unter Denkmalschutz. Neben den überregional bedeutenden Kirchen, dem repräsentativen Rathaus oder geschichtsträchtigen Klöstern haben auch Bauten der Moderne, Industrieanlagen, Brücken, Bunker, landwirtschaftliche Anlagen oder Skulpturen einen Zeugniswert für die Architektur-, Heimat- und Kunstgeschichte sowie für die städtebauliche Entwicklung. Kulturdenkmale leisten als identitätsstiftende Zeitzeugen einen wichtigen Beitrag zur Einzigartigkeit und Unverwechselbarkeit einer Stadt. Der Aussagewert der einzelnen Objekte definiert sich über deren Authentizität und Originalität, weshalb der weitest gehende Erhalt historischer Substanz sowie Werk-, Material- und Stilgerechtigkeit bei anstehenden Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen grundlegende Anliegen der Denkmalpflege darstellen.

Hansestadt Lübeck - Denkmalpflege

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