Denkmalpflege

Erhaltenswerte Zeugnisse der Vergangenheit

„Denkmale sind materielle Zeugen menschlichen Wirkens. Sie dokumentieren historische Ereignisse und Entwicklungen, künstlerische Leistungen, technische Errungenschaften, soziale Lebenswirklichkeiten, unabhängig davon, ob diese heute positiv oder negativ bewertet werden. Sie sind Teil des heutigen Lebensraumes und der heutigen Kultur. […] Denkmalschutz und Denkmalpflege ermöglichen es künftigen Generationen, Geschichte zu erfahren, wahrzunehmen, zu interpretieren und zu hinterfragen.“ (Präambel des Denkmalschutzgesetzes Schleswig-Holstein)

Denkmalschutz und Denkmalpflege

Der Denkmalschutz bezeichnet den staatlichen Schutz von Kulturdenkmalen. Er wird durch das Denkmalschutzgesetz geregelt und durch die Denkmalschutzbehörde vollzogen. Die Denkmalpflege umfasst dahingegen alle Maßnahmen, die dem Erhalt der Kulturdenkmale dienen.

Kulturdenkmale im Lübecker Stadtgebiet

In der Hansestadt Lübeck stehen derzeit ca. 1900 Objekte aus mehreren Jahrhunderten unter Denkmalschutz. Neben den überregional bedeutenden Kirchen, dem repräsentativen Rathaus oder geschichtsträchtigen Klöstern haben auch Bauten der Moderne, Industrieanlagen, Brücken, Bunker, landwirtschaftliche Anlagen oder Skulpturen einen Zeugniswert für die Architektur-, Heimat- und Kunstgeschichte sowie für die städtebauliche Entwicklung. Kulturdenkmale leisten als identitätsstiftende Zeitzeugen einen wichtigen Beitrag zur Einzigartigkeit und Unverwechselbarkeit einer Stadt. Der Aussagewert der einzelnen Objekte definiert sich über deren Authentizität und Originalität, weshalb der weitest gehende Erhalt historischer Substanz sowie Werk-, Material- und Stilgerechtigkeit bei anstehenden Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen grundlegende Anliegen der Denkmalpflege darstellen.

 

Unterschutzstellung

In Schleswig-Holstein und damit in Lübeck gilt seit dem 30.01.2015 ein neues Denkmalschutzgesetz. Danach sind Kulturdenkmale Sachen, Gruppen oder Teile von Sachen aus vergangener Zeit, an denen aus geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, technischen, städtebaulichen oder Kulturlandschaft prägenden Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Kulturdenkmale können Baudenkmale, Gründenkmale und bewegliche Kulturdenkmale sein. Bei Baudenkmalen wird wiederum zwischen baulichen Anlagen, Teilen von baulichen Anlage, Mehrheiten von baulichen Anlagen oder Sachgesamtheiten unterschieden.

Die Erfassung der Lübecker Denkmale erfolgt durch den Bereich Archäologie und Denkmalpflege der Hansestadt Lübeck als zuständige Fachbehörde. Diese führt die Denkmalliste und informiert die Eigentümer:innen. Die Eintragung per Verwaltungsakt oder Verordnung ist nicht mehr erforderlich.

Der Schutz von Kulturdenkmalen hängt nicht von der Eintragung in die Denkmalliste ab. Diese wird nachrichtlich geführt und ist nicht abschließend. Kulturdenkmale können daher auch Objekte sein, die bisher nicht erkannt wurden.

Anfragen zur Denkmaleigenschaft können direkt an die Abteilung Denkmalpflege (4.491.3) gestellt werden.

Zu den Formularen

 

 

Praktischer Umgang mit dem Denkmal

Alle Maßnahmen an einem Denkmal müssen vorab mit der Denkmalbehörde abgestimmt werden. Diese prüft, ob die angedachten Vorhaben antragsrelevant sind.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Vielzahl von genehmigungspflichtigen Maßnahmen im Sinne des Denkmalschutzgesetzes eine gleichzeitige Antragspflicht hinsichtlich verabschiedeter Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen (§172 Baugesetzbuch und §84 Landesbauordnung Schleswig-Holstein) besteht.

Zu den Grundlagen

Der/die Praktische Denkmalpfleger:in (PD) bietet dem/der Denkmaleigentümer:in eines Kulturdenkmals kostenfreie fachliche Beratung bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der individuellen Möglichkeiten an. Dies umfasst Auskunft zu Genehmigungserfordernissen, zum sachgemäßen Umgang mit dem Denkmal sowie zu möglicher finanzieller Unterstützung oder Vergünstigungen.

Der/die Denkmaleigentümer:in sollte frühzeitig vor Antragstellung den Kontakt zur Abteilung Denkmalpflege suchen, um sich vorab über die Umsetzbarkeit der Maßnahme zu informieren. Eventuell sind in diesem Zusammenhang vorbereitende Untersuchungen notwendig. Durch dieses Vorgehen kann ein höheres Maß an Planungssicherheit und Kostenkontrolle erreicht werden.

Nach dann erfolgter Beantragung der denkmalrechtlichen Genehmigung unter Einreichung aller notwendigen Unterlagen kann die Bearbeitung des Antrages erfolgen. Gegebenenfalls müssen jetzt die vorbereitenden Untersuchungen nachgeholt werden.

Genehmigungspflichtige Maßnahmen

Instandsetzung:
meint nicht die Veränderung, sondern die Beseitigung von Schäden und Mängeln und die Herstellung eines technisch einwandfreien Zustandes einschließlich der Gebrauchsfähigkeit. Das heißt: Renovierung, Restaurierung, Reparatur.

Veränderung:
ist eine Abänderung der gegenwärtigen Situation, auch wenn diese nicht bauzeitlich ist oder auf nicht rechtmäßige Weise zustande gekommen ist. Auch Beschädigungen oder Teilzerstörungen sind Veränderungen. Dabei ist es unerheblich, ob die Veränderung von außen sichtbar ist oder nicht. Geringere Veränderungen, die weder die Substanz noch das äußere Erscheinungsbild beeinträchtigen, sind ebenfalls zu beantragen. Nutzungsänderungen gemäß §§ 68f. Landesbauordnung Schleswig-Holstein sind denkmalrechtlich unerheblich.

Vernichtung:
Die stoffliche Zerstörung bezieht sich auch auf die Teilzerstörung oder den Abbruch von Kulturdenkmalen.

Überführung an einen anderen Ort:
meint das Versetzen (sog. Translozierung) ganzer Gebäude durch Rückbau und Wiederaufbau an anderer Stelle.

Umgebungsveränderung:
Veränderungen der Umgebung eines Kulturdenkmals müssen unter Umständen beantragt werden. Ein gewisser umgebender Bereich gehört zum originären Bestand und macht das Kulturdenkmal erlebbar und aussagekräftig. Eine wesentliche Beeinträchtigung des Eindrucks ist die Störung des Erscheinungsbildes, wenn die jeweilige besondere Wirkung des Denkmals, die es als Zeugnis der Geschichte auf den Betrachter ausübt, geschmälert wird.

Zu den Formularen

 

 

Fördermöglichkeiten

Auf Grundlage der denkmalrechtlichen Genehmigung besteht die Möglichkeit, finanzielle Fördermittel zu beantragen. Hierzu stehen dem/der Denkmaleigentümer:in verschiedene Optionen zur Wahl, beispielsweise Zuwendungen der Hansestadt Lübeck oder andere Fördermittelgeber.

 

 

Steuererleichterung

gem. §§ 7i, 10f, 11b und 10g Einkommensteuergesetz (EStG) bei Baumaßnahmen an Kulturdenkmalen

Um den oftmals höheren Aufwendungen für die Erhaltung von Kulturdenkmalen Rechnung zu tragen, gibt es für Denkmaleigentümer:innen besondere steuerliche Erleichterungen.

Informationen über zu erwartende Steuervorteile können bei einer Steuerberatung oder dem zuständigen Finanzamt eingeholt werden.

Die Inanspruchnahme von steuerlichen Vergünstigungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege setzt jeweils die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung bei den Finanzbehörden voraus, welche für Kulturdenkmale in Lübeck durch den Bereich Archäologie und Denkmalpflege ausgestellt wird.

Diese Bescheinigung kann nur für Maßnahmen erteilt werden, die vor ihrer Durchführung mit dem/der zuständigen Praktischen Denkmalpfleger:in abgestimmt worden sind. Eine nachträgliche Abstimmung kann nicht geltend gemacht werden.

Sofern die erforderliche und vorherige Abstimmung erfolgt ist, erteilt der Bereich Archäologie und Denkmalpflege unter Berücksichtigung der Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7i, 10f, 11b und 10g EStG nach Abschluss der Maßnahmen sowie bei Vorlage der originalen Rechnungsbelege eine Bescheinigung über die durchgeführten Maßnahmen.

Bescheinigungen für eine steuerliche Abschreibung sind gebührenpflichtig. Der Bereich Archäologie und Denkmalpflege erhebt als bescheinigende Behörde Gebühren in einer Höhe von 0,25 % der bescheinigten Summe, mindestens aber 25,- €.

Zu den Formularen

 

Hansestadt Lübeck - Denkmalpflege

Königstraße 21
23539 Lübeck
Servicenummer (0451) 115
denkmalpflege@luebeck.de

Servicezeiten:
Montag  08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag  08:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch  geschlossen
Donnerstag  08:00 - 18:00 Uhr
Freitag  08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt und weitere Informationen

Das könnte Sie auch interessieren